Auch im Urlaub ist man vor einem Diebstahl nicht sicher. Doch viele wissen nicht, wie sie sich in so einem Fall richtig verhalten und wer für den Schaden aufkommt. Hier erfährst du alles Wichtige:
Inhaltsverzeichnis
- Was tun bei Diebstahl im Urlaub?
- Wann zahlt die Versicherung?
- Was zahlt die Versicherung?
- Tipps zum Diebstahlschutz
Was tun bei Diebstahl im Urlaub?
Wir erklären dir, wie du dich bei einem Diebstahl im Urlaub richtig verhältst und wie du nach dem Vorfall am besten vorgehst.
Erste Schritte: Anzeige & Versicherung
Sobald du den Diebstahl bemerkst, musst du die örtliche Polizei über den Diebstahl informieren. So ist der Diebstahl dokumentiert und du hast einen Nachweis für deine deutsche Versicherung. Die Bestätigung der ausländischen Behörden ist Voraussetzung, damit du in Deutschland einen Antrag auf neue Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass und Führerschein beantragen kannst.
Befindest du dich während des Diebstahls in einem Hotel, kannst du zunächst dem Hotelpersonal beziehungsweise der Hotelleitung mitteilen, dass ein Diebstahl auf dich begangen wurde. Das Hotelpersonal kann dann direkt die Polizei informieren.
Bei der Polizei musst du in den meisten Fällen eine Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen, die der Dieb dir entwendet hat. Meist kannst du das auch auf Deutsch tun. Das ist vom jeweiligen Land abhängig, in dem du Urlaub machst.
Vor Ort: Versicherung informieren
Eine zusätzlich abgeschlossene Reisegepäcksversicherung oder deine Hausratversicherung können für im Ausland gestohlene Gegenstände aufkommen. Das gilt auch dann, wenn es sich um einen Diebstahl aus dem Auto handelt. Falls du eine Versicherung hast, solltest du sie schnellstmöglich und noch vom Urlaubsort aus kontaktieren und über den Diebstahl aufklären. Warte nicht erst, bis du wieder in Deutschland bist. Sonst riskierst du deine Ansprüche auf Schadensersatz bei der Versicherung zu verlieren.
Normalerweise hat jede Versicherung eine spezielle Schadenshotline für solche Notfälle, die 24 Stunden erreichbar ist. Oft hast du auch die Möglichkeit, den Diebstahl per E-Mail oder über ein Online-Formular bei deiner Versicherung zu melden.
Nach der Rückkehr: Stehlgutliste anlegen
Nach deiner Rückkehr solltest du eine weitere Stehlgutliste für die Versicherung erstellen. Sei dabei ehrlich und sorgfältig. Füge Rechnungen und Kaufbelege hinzu, wenn du sie noch besitzt. Die Stehlgutliste sollte mit der Stehlgutliste der Polizei vor Ort übereinstimmen, um weitere Fragen zu vermeiden und eine schnelle Prüfung zu gewährleisten. Ein Diebstahl ist immer sehr ärgerlich, den Urlaub abbrechen musst du wegen des Diebstahls aber nicht.
Diebstahl im Ausland: Karten sperren
Bei jedem Diebstahl im Ausland musst du die Polizei benachrichtigen, Anzeige erstatten und deine Versicherung informieren. Wurden dir Ausweispapiere oder eine Bankkarte gestohlen, sind noch weitere Schritte nötig.
Wurden dir Bankkarten gestohlen, musst du deine Giro- oder Kreditkarte schnellstmöglich sperren lassen, um Dieben den Zugang zu deinem Konto zu verwehren. Jede Bank hat dafür eine eigene Notrufnummer, die du rund um die Uhr erreichen kannst. Notiere dir die Notfallnummer deiner Bank am besten noch vor deinem Urlaub oder speichere sie dir direkt in deinem Telefonbuch ein. Die Nummer zusätzlich zum Beispiel in einem Notizbuch zu notieren, ist sinnvoll, falls auch dein Handy im Urlaub gestohlen wird.
Falls du die Nummer nicht zur Hand hast, kannst du auch jederzeit den zentralen Sperrnotruf in Deutschland kontaktieren, um deine Bankkarten möglichst schnell sperren zu lassen. Die Telefonnummer des deutschen Sperrnotrufs lautet aus dem Ausland 0049 30 4050 4050. Aus Deutschland erreichst du ihn unter der Telefonnummer 116 116.
Diebstahl im Ausland: Pässe & Ausweise
Wurden bei dem Diebstahl auch dein Reisepass oder dein Personalausweis gestohlen, musst du dich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat vor Ort wenden. Dort kannst du dir einen vorläufigen neuen Ausweis ausstellen lassen. Das ist für deine Einreise nach Deutschland wichtig, vor allem dann, wenn du mit dem Flugzeug in deinen Urlaubsort eingereist bist. Eine Übersicht über die Standorte der deutschen Botschaft findest du beim Auswärtigen Amt. Einen neuen Ausweis kannst du dir dann zurück in Deutschland ausstellen lassen. Dafür musst du dich an das Bürgerbüro deiner Gemeinde wenden.
Fehlt auch dein Führerschein, musst du dich erst einmal gedulden. Du kannst dir erst zurück in Deutschland einen neuen ausstellen lassen. In der Botschaft erhältst du keinen Ersatz dafür.
Diebstahl im Ausland: Unternehmen informieren
Ist dir im Ausland auch ein Mitgliedsausweis, etwa von der Bibliothek oder dem Fitnessstudio, gestohlen worden, solltest du auch diese Unternehmen direkt über den Diebstahl informieren. Sonst musst du, je nach Vertragskondition, eventuell selbst für den dadurch entstandenen Schaden oder den Ersatz aufkommen. Auch deine Krankenversicherung musst du beim Verlust der Versichertenkarte informieren. Sie wird dir dann zeitnah eine neue ausstellen.
Sonderfall: Autodiebstahl im Ausland
Auch wenn dein Auto im Ausland gestohlen wird, solltest du das sofort bei der nächsten Polizeistelle melden. Gebe dort eine Anzeige auf und lasse dir ein Protokoll aushändigen. Das benötigt die deutsche Polizei, wenn du den Schaden nach deiner Rückkehr in Deutschland anzeigst. Informiere dann deine Kfz-Versicherung noch vor Ort, am besten direkt telefonisch, über den Schaden.
Hier kannst du mehr Informationen über das weitere Vorgehen und andere wichtige Punkte zum Autodiebstahl im Ausland finden.
Wann zahlt die Versicherung?
Die Hausratversicherung und die Reisegepäcksversicherung können die Schadenskosten für einen Diebstahl im Ausland übernehmen. Hier erfährst du alles Wichtige dazu, wann welche Versicherung zahlt und welche Besonderheiten es zu beachten gibt.
Die Hausratversicherung
In den meisten Fällen haftet die Hausratversicherung für einen Diebstahl im Ausland. Das gilt aber immer nur dann, wenn die Versicherung eine Außenversicherung beinhaltet. Das ist bei den meisten Hausratversicherungen der Fall.
Wichtig: Taschendiebstahl ist über die Hausratversicherung nicht mitversichert. Die Versicherung deckt nur Diebstahl durch Raub und Einbruchdiebstahl im Ausland ab. Der Schutz über die Hausratversicherung ist bei manchen Versicherern im Ausland zusätzlich eingeschränkt. Es gilt: Es ist wichtig, die Bedingungen deiner Hausratversicherung noch vor dem Urlaub genau zu überprüfen.
Voraussetzungen der Hausratversicherung im Ausland
Bei der Hausratversicherung gelten für das Ausland verschiedene Voraussetzungen: Die Versicherung gilt nur über einen bestimmten Zeitraum. Das zeitliche Limit des Auslandsaufenthalts liegt bei den meisten Versicherungen bei drei Monaten. Bist du länger im Ausland, musst du eine zusätzliche Versicherung abschließen. Normalerweise wird auch nur für einen Teilbetrag des versicherten Hausrats gehaftet. Das ist von Versicherung zu Versicherung aber unterschiedlich geregelt.
Wichtig ist auch, dass du beim Diebstahl nicht grob fahrlässig gehandelt hast. Als grobe Fahrlässigkeit gilt zum Beispiel, wenn du dein Auto nicht abgeschlossen hattest, als der Diebstahl begangen wurde. Ein anderes Beispiel für grobe Fahrlässigkeit ist ein geöffnetes Fenster, wodurch den Dieben der Zugang in dein Hotelzimmer oder deine Ferienwohnung leichter gemacht wurde.
Besonderheit bei Diebstahl aus dem Auto: Liegen Handy, Geldbeutel und Kamera gut sichtbar im Auto, kann die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen. Denn: Wertsachen und teure Geräte sollten grundsätzlich nicht im Auto gelassen werden. Aus Versicherungssicht hast du dann grob fahrlässig gehandelt. Dann muss sie den Schaden nicht zahlen.
Besonderheiten der Hausratversicherung im Ausland
Die Hausratversicherung wird immer für einen festen Versicherungsort abgeschlossen, also dein Haus oder deine Wohnung. Wenn du dein Eigentum mit in den Urlaub nimmst, ist es auch dort für einen bestimmten Zeitraum versichert. Das gilt dann, wenn es sich innerhalb eines (festen) Gebäudes befindet, zum Beispiel im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung.
Eingeschränkter und (je nach Versicherer) sehr unterschiedlicher Schutz besteht, wenn dein Hausrat sich auf Reisen nicht in einem festen Gebäude befindet, also zum Beispiel in Schiffskabinen, Zugabteilen, Krankenzimmern oder dem verschlossenen Auto. Bei vielen Versicherungen sind Hausratsgegenstände dann nicht in der Versicherung eingeschlossen. Das musst du in den Vertragskonditionen deiner Versicherung überprüfen. Auch die Gegenstände, die du beim Camping in einem Zelt unterbringst, sind normalerweise nicht mitversichert.
Wichtig ist auch, dass du die Höhe der Versicherungssumme richtig festgelegt hast. Die Versicherung haftet nur für Schäden durch Diebstahl bis zu einer bestimmten Höhe. Auch das solltest du in deinen Konditionen überprüfen. Übrigens: Bei Geschäftsreisen gelten unter Umständen andere Bedingungen. Prüfe auch die Versicherungsbedingungen für Geschäftsreisen, bevor du deinen Auslandsaufenthalt antrittst.
Die Reisegepäckversicherung
Für Schäden durch Diebstähle im Ausland kann auch eine Reisegepäckversicherung aufkommen. Die Reisegepäckversicherung muss aber für jeden Urlaub individuell abgeschlossen werden. Wichtig ist auch, dass sie vor der Reise abgeschlossen wird. Viele Reiseveranstalter bieten die Option beim Buchen der Reise als zusätzliche Leistung an.
Wenn dein Reisegepäck dann im Ausland gestohlen wird, zahlt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten oder einen Anteil des Werts der entwendeten Gegenstände. Das gilt aber nur, wenn du das Gepäck beim Diebstahl im Auge gehabt hast. Voraussetzung ist, dass du nicht fahrlässig gehandelt hast. Sonst zahlt die Versicherung nicht.
Das gilt vor allem für Gegenstände mit einem hohen Wert, wie zum Beispiel Pelze, Schmuck oder Foto- und Filmkameras einschließlich Zubehör. Sie sind nur dann versichert, wenn sie bestimmungsgemäß getragen beziehungsweise benutzt oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt und mitgeführt wurden. Lässt du deine Kamera beispielsweise in einem Café liegen und sie wird dann gestohlen, verfällt der Versicherungsschutz.
Was zahlt die Versicherung?
Hier erfährst du, für welche Gegenstände die jeweilige Versicherung bei einem Diebstahl im Ausland zahlt.
Die Hausratversicherung
Die in fast jeder Hausratversicherung enthaltene Außenversicherung versichert den persönlichen Hausrat auch im Ausland. Als Hausrat gilt:
- Die Einrichtung im Haus, auch Einbaumöbel und Einbauküchen
- Alle Haushaltsgegenstände, die zum Gebrauch oder Verbrauch dienen
- Bargeld
Zum Hausrat, den man auch auf Reisen mitnimmt, zählen zum Beispiel:
- Technische Geräte und Unterhaltungselektronik, zum Beispiel Computer oder Handy
- Koffer
- Schmuck und Uhren
- Bargeld und Geldkarten
Wichtig: Bei der Hausratversicherung gibt es für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Uhren, Wertpapiere, Pelz, Gemälde, Skulpturen und anderen besonders wertvollen Gegenständen jeweils bestimmte Entschädigungsgrenzen. Das bedeutet: Solche Wertsachen sind nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag abgesichert. Bei den meisten Versicherungen wird dafür ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme deines Hausrats oder ein absoluter Höchstwert angegeben.
Der Hintergrund: Wenn du eine Hausratversicherung abschließt, vereinbarst du mit der Versicherung einen bestimmten Wert für deinen Hausrat. Das ist die sogenannte Versicherungssumme oder Deckungssumme. Wie hoch er ist, ist davon abhängig, welchen Wert dein gesamter Hausrat besitzt. Davon abhängig ist wiederum, wieviel die Versicherung für im Ausland gestohlene Gegenstände zahlt.
Die Reisegepäckversicherung
Wenn du eine Reiseversicherung abgeschlossen hast und dein Reisegepäck dann im Ausland gestohlen wird, zahlt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten: Sie kommt für den Zeitwert des mitgeführten Reisegepäcks auf beziehungsweise die Schadenskosten bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme. Zeitwert bedeutet: Sie zahlt nicht den Betrag, der für eine Neubeschaffung der Gegenstände aufgebracht werden muss, sondern den Wert, den der Gegenstand beim Zeitpunkt des Diebstahls hatte.
Die Reisegepäckversicherung haftet bei Diebstahl und zusätzlich auch bei Beschädigungen deines Gepäcks.
Versicherte Gegenstände
Eingeschlossen sind: alle Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs, aber auch Ausweispapiere, Gastgeschenke und Souvenirs, die du auf der Reise kaufst.
Nicht eingeschlossen sind: Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden, Kontaktlinsen und andere medizinische Hilfsmittel (zum Beispiel Prothesen). Auch Antiquitäten, Kunst- und Liebhabergegenstände sind nicht mitversichert.
Voraussetzungen
Wichtig: Du musst dein Gepäck im Auge gehabt haben, um die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Ansonsten hast du laut Versicherung fahrlässig gehandelt. Dann zahlt die Versicherung nicht. Bei allen Reisegepäckversicherungen gelten für Wertsachen auch bestimmte Höchstgrenzen. Die sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Tipp: Vergleiche verschiedene Angebote, bevor du dich für eine Reisegepäckversicherung entscheidest. So kannst du Geld sparen und einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Tipps zum Diebstahlschutz
Es gibt viele Möglichkeiten, um Diebstahl im Ausland vorzubeugen. Hier verraten wir dir die wichtigsten Tipps, damit dein Hab und Gut auf deiner nächsten Reise sicher bleibt und du im Notfall schnell handeln kannst.
Sicher im Urlaub
Darauf solltest du vor und im Urlaub besondere Acht geben:
- Kümmere dich schon vorab um eine Versicherung gegen Diebstahl im Ausland und kläre die genauen Versicherungsbedingungen ab. Schließe, wenn nötig, eine Hausratversicherung mit Außenversicherung oder eine zusätzliche Reisegepäckversicherung ab.
- Nimm in den Urlaub grundsätzlich nur das Wichtigste mit und verwahre alle Wertgegenstände vor Ort in einem Safe, wenn du dazu Zugang hast. Bei Ausflügen im Urlaubsort solltest du deinen Ausweis und Wertgegenstände immer zu Hause beziehungsweise im Hotel lassen. Das gilt vor allem bei Ausflügen an den Strand.
- Achte im Urlaubsort darauf, deine Handtasche und anderes Reisegepäck immer im Auge zu haben und geschlossen zu halten.
- Verwahre nicht dein gesamtes Geld für die Reise von Beginn an als Bargeld auf, sondern hebe immer wieder kleinere Beträge ab.
Vorbereitung auf den Ernstfall
Damit du für den Ernstfall gut vorbereitet bist, ist es sinnvoll noch vor deiner Reise von allen wichtigen Dokumenten (Ausweispapiere, Flugtickets, Fahrtkarten, Geld- und Krankenkassenkarte) eine Kopie anzufertigen. Sie helfen bei einer Anzeige bei der Polizei, da sie so schnell einen guten Überblick über dein gestohlenes Gut hat und trotz Verlust alle wichtigen Daten von dir vorliegen hat. Verwahre die Kopien an einem sicheren Ort auf.
Zusätzlich solltest du dir vorab die wichtigsten Adressen und Telefonnummern (Notfallnummer der Bank, Adresse der deutschen Vertretung im Urlaubsort) notieren. So kannst du im Notfall schnell handeln.
Auch im Urlaub gut abgesichert
Kommt es zu einem Diebstahl im Ausland, solltest du sofort die Polizei vor Ort einschalten. Fertige dann eine Liste der gestohlenen Gegenstände an. Wurden bei dem Diebstahl auch Ihre Ausweisdokumente gestohlen, kannst du in der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat einen vorläufigen neuen Ausweis ausstellen lassen. Lasse auch deine Bankkarten sofort sperren, falls sie gestohlen wurden. Informiere auch deine deutsche Versicherung noch direkt vor Ort.
Wir wünschen dir eine gute und sichere Reise! Deine Allianz Direct