In den letzten Jahren lässt sich in Deutschland ein Anstieg an Wohnungseinbrüchen beobachten. Wir haben alles Wichtige zu dem Thema für dich zusammengestellt. Informiere dich, worauf du im Ernstfall achten musst.
- Was zahlt die Versicherung bei Einbruch?
- Was muss ich nach einem Einbruch tun, damit die Versicherung zahlt?
- Wie schütze ich mich vor einem Einbruch?
- Was soll ich tun, wenn ich während des Einbruchs zu Hause bin?
- Wo kann ich mir psychologische Unterstützung suchen?
- Was muss ich über Einbrüche in Deutschland wissen?
- FAQ zur Versicherung bei Einbruch
Was zahlt die Versicherung bei Einbruch?
Bei Einbruch zahlt deine Hausratversicherung. Wird ein Gegenstand bei einem Einbruch gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Neuwert. Das bedeutet du bekommst von der Versicherung die Summe, die nötig wäre, einen Gegenstand mit gleichen Eigenschaften in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Bargeld gibt es oftmals eine Entschädigungsobergrenze, das heißt, es wird dir nur ein gewisser Betrag zurückgezahlt, zum Beispiel 1.000 oder 2.000 Euro. Wie viel Geld du erhältst, kannst du in der Regel in deinem Versicherungs-Tarif nachlesen.
Außerdem werden je nach Tarif auch folgende Kosten übernommen:
- Aufräumkosten
- Transport- und Lagerkosten (zum Beispiel, wenn renoviert werden muss)
- Hotelkosten (wenn Ihr Zuhause nach dem Einbruch unbewohnbar ist)
- Bewachungskosten (zum Beispiel, wenn die Haustüre kaputt ist)
- Reparaturkosten (zum Beispiel für eingeschlagene Fenster oder eine kaputte Haustüre)
- Rückreisekosten aus dem Urlaub (wenn Sie im Ausland vom Einbruch erfahren)
Was muss ich nach einem Einbruch tun, damit die Versicherung zahlt?
Nach einem Einbruch gibt es einiges zu beachten, damit die Versicherung auch zahlt und du den Schaden ersetzt bekommst. Wir haben für dich zusammengefasst, was du tun musst.
1. Rufe die Polizei.
Wenn du beim Betreten deiner Wohnung oder deines Hauses merkst, dass Einbrecher am Werk waren, solltest du sofort die Polizei informieren. Fasse nichts an und warte vor dem Betreten der Wohnung auf die Beamten.
2. Melde den Einbruch der Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung ist die Versicherung, die bei Einbruch für gestohlene Wertgegenstände und Bargeld zahlt. Damit du gemeinsam mit deiner Hausratversicherung die Schadensregulierung abwickeln kannst, informiere die Versicherung am besten direkt und besprechen das weitere Vorgehen. Eventuell kommt ein Schadensgutachter zu dir, der die Situation bewertet.
3. Erstelle eine Liste der gestohlenen Wertsachen.
Damit du den entstandenen Schaden ersetzt bekommst, musst du eine Liste der gestohlenen Wertsachen erstellen. Am besten machst du diese Liste, wenn die Polizisten noch bei dir sind. Polizei und Hausratversicherung benötigen später eine genaue Übersicht, was aus deinem Haus oder deiner Wohnung gestohlen wurde.
Das solltest du wissen: Die Hausratversicherung kann bei Einbruch Beweise verlangen, ob es die aufgelisteten Wertgegenstände tatsächlich gegeben hat. Das können zum Beispiel Kaufbelege oder Schnappschüsse sein, auf denen zu erkennen ist, dass sich der Gegenstand in deiner Wohnung befand.
Sperr-Notruf: Dir wurden wichtige Dokumente wie Kredit- und EC-Karten oder der Personalausweis gestohlen? Dann solltest du unbedingt den Sperr-Notruf unter der Nummer 116 116 kontaktieren. Mobiltelefone lässt du am besten direkt über deinen Mobilfunkanbieter sperren.
Ein Tipp: Fotografiere vorsichtshalber Rechnungen, Wertgegenstände und alles, was dir in deiner Wohnung lieb und teuer ist. Die Fotos lädst du dann am besten auf einen virtuellen Filehosting-Dienst, wie zum Beispiel Dropbox oder Google Drive hoch. Denn selbst, wenn dein Laptop gestohlen wurde, kannst du mit deinen Zugangsdaten auf Fotos zugreifen.
4. Bringe den Einbruch zur Anzeige.
Mit der angefertigten Liste erstattest du bei der Polizei Strafanzeige. Das passiert nicht automatisch, wenn du die Polizei nach einem Einbruch anrufst. Um bei der Polizei eine Strafanzeige aufzugeben, musst du meist nochmal aufs Polizeipräsidium gehen und dort erklären, was genau passiert ist und was gestohlen wurde. Lasse dir das Aktenzeichen deiner Strafanzeige geben. Das benötigt deine Hausratversicherung für die Schadensregulierung.
5. Schicke die „Stehlgutliste“ und das Aktenzeichen der Strafanzeige an die Hausratversicherung.
Deine Liste der gestohlenen Wertgegenstände und das Aktenzeichen der Strafanzeige musst du an die Hausratversicherung verschicken. So bekommst du in der Regel den Schaden ersetzt.
Wie schütze ich mich vor einem Einbruch?
Die Ferien und Wintermonate sind grundsätzlich Hochsaison für Wohnungseinbrüche. Wir haben ein paar hilfreiche Tipps für dich, wie du gerade in der Urlaubszeit vor einem Einbruch geschützt bist.
Umgang mit Facebook & Co.
Einbrecher sollten gar nicht erst mitbekommen, dass du nicht zu Hause oder sogar im Urlaub bist. Das bedeutet, du solltest so wenig Aufsehen wie möglich erregen, wenn du das Haus verlässt. Auch auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Co. Solltest du besser keine Hinweise geben, dass du für längere Zeit außer Haus bist.
Das bedeutet: Veröffentliche möglichst keine Urlaubsfotos oder Ortsangaben auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken. Auch deine Anrufbeantworteransagen oder E-Mail-Abwesenheitsnotizen sollten nicht gleich verraten, dass du für längere Zeit nicht zu Hause bist.
Anwesenheit vortäuschen
Sorge in der Ferienzeit dafür, dass dein Heim immer bewohnt aussieht. Das lässt sich durch kleine Kniffe und Details erreichen: Wenn zum Beispiel ein Blick durchs Fenster einen gedeckten Tisch zeigt oder Schuhe vor der Haustür stehen. Es ist ratsam, einige Lampen mit Zeitschaltuhren zu versehen oder Jalousien zu programmieren, sodass es den Anschein macht, Personen wären im Haus.
Nicht nur in der Ferienzeit macht es Sinn, ein bewohntes Heim vorzutäuschen. Vor allem in der dunklen Jahreszeit sind auch kurze Abwesenheiten eine Einladung für Einbrecher. Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten und kleine elektronische Helfer, um die eigene Anwesenheit zu Hause zu simulieren. Beispielsweise mit einer einfachen Zeitschaltuhr oder auch einem Fernsehsimulator.
Haussitter zum Einbruchschutz
Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, bittest du am besten Nachbarn oder Verwandte darum, ab und zu nachzusehen, ob alles in Ordnung ist. Deine Nachbarn und Verwandten könnten beispielsweise auch Fahrräder und Autos in der Einfahrt stehen lassen. Dann wirkt es so, als wäre jemand zu Hause.
Schließe eine Hausratversicherung ab
Sollte es den Einbrechern trotz unserer Tipps gelingen, in deine Wohnung einzudringen, ist es hilfreich, wenn du eine Hausratversicherung abgeschlossen hast. Die Police ersetzt dir normalerweise den Wert der gestohlenen Gegenstände und übernimmt je nach Tarif zum Beispiel auch die Kosten für eine neue Haustüre.
Was soll ich tun, wenn ich während des Einbruchs zu Hause bin?
Wenn du während eines Einbruchs zu Hause bist, steht deine Sicherheit an oberster Stelle. Wir haben die wichtigsten Verhaltenstipps der Polizei für dich zusammengestellt.
1. Mache dich bemerkbar.
Einbrecher wollen unbemerkt bleiben. Mache dich daher bemerkbar, indem du das Licht einschaltest oder Lärm verursachst. Das schlägt die Einbrecher normalerweise in die Flucht.
2. Verlasse die Wohnung.
Nachdem du dich bemerkbar gemacht hast, solltest du zügig die Wohnung verlassen. Versperre dem Einbrecher dabei nicht den Fluchtweg. Das könnte sonst zu Kurzschlussreaktionen führen und er könnte dich verletzen.
3. Verhalte dich defensiv.
Damit der Einbrecher nicht gewalttätig wird und dich verletzt, solltest du dich ihm gegenüber immer defensiv verhalten. Stelle dich dem Dieb auf keinen Fall in den Weg, sondern verlassen zügig deine Wohnung und bringe dich in Sicherheit.
4. Merke dir das Aussehen des Einbrechers.
Falls du den Einbrecher oder das Fahrzeug des Einbrechers siehst, ist es hilfreich, wenn du dir die Details (Nummernschild) einprägst. Das hilft der Polizei später, den Einbruch aufzuklären.
5. Rufe die Polizei.
Nachdem du die Wohnung verlassen hast, solltest du sofort die Polizei rufen. Lege dir für den Notfall immer ein Handy neben dein Bett. Falls du geschlafen hast, kannst du so sofort die Polizei verständigen.
Wo kann ich mir psychologische Unterstützung suchen?
Nach einem Einbruch kann der Schock tief sitzen. Holen dir deshalb psychologische Unterstützung. Hilfe finden du zum Beispiel bei dem gemeinnützigen Verein Weisser Ring. Der Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern steht dir mit einer Online- oder Telefonberatung zur Seite. Du erreichst den Weißen Ring unter der Telefonnummer 116 006.
Was muss ich über Einbrüche in Deutschland wissen?
Über Einbrüche in Deutschland gibt es viele verschiedene interessante Fakten. Wir haben einige für dich zusammengestellt.
Wann wird besonders häufig eingebrochen?
Einbrüche können in der Regel zu jeder Jahres- und Tageszeit passieren. In den Monaten Oktober, November, Dezember und in der Ferienzeit nimmt die Zahl an ungeklärten Einbrüchen stark zu.
Einbrecher möchten sich ungern auf frischer Tat ertappen lassen, darum schlagen sie besonders häufig zu, wenn niemand zu Hause ist.
Wo wird eingebrochen?
Es wird nicht nur in reichen Villengegenden eingebrochen. In vielen Fällen stammen die Einbrecher aus der Gegend, weswegen kein Wohnviertel komplett sicher ist.
Was wird gestohlen?
Einbrecher gehen taktisch vor und stehlen am liebsten Geld, Schmuck, teure Uhren und kleinere elektronische Geräte wie Smartphones und Kameras. Das liegt daran, dass solche Gegenstände sehr einfach mitzunehmen und leicht zu verkaufen sind.
Wie kommen Einbrecher ins Haus?
Bei Einfamilienhäusern steigen Einbrecher am liebsten über Balkon- und Terrassentüren oder Fenster im Erdgeschoss ein. Fenster im Keller oder in anderen Stockwerken und die Eingangstür sind weniger beliebt.
Die gute Nachricht ist: Die meisten Einbrecher geben schon nach ungefähr drei Minuten auf, wenn es nicht funktioniert. Das macht Einbruchschutz an Fenstern, Balkon- und Terrassentüren besonders sinnvoll.
Spezielle Fenstersicherungen erschweren es dem Einbrecher und mit etwas Glück lässt er nach wenigen Minuten davon ab. Du selbst kannst das Fenster aber jeder Zeit von innen problemlos öffnen. Informiere dich am besten im Fachhandel über die unterschiedlichen Möglichkeiten, dein Fenster vor Einbruch zu sichern.
Noch mehr interessante Fakten zur Kriminalität in Deutschland findest du in unserem Artikel Die gefährlichsten und sichersten Städte Deutschlands.
Nach einem Einbruch: die Hausrat hilft
Wir haben für dich nochmals alles Wichtige zusammengefasst: Damit es erst gar nicht zu einem Einbruchdiebstahl kommt, solltest du dich durch gut gesicherte Fenster und Türen und durch den richtigen Umgang mit Facebook & Co. schützen. Lege außerdem sicherheitshalber für die Versicherung eine Liste mit deinem Hausrat an. Damit kannst du immer nachweisen, was bei einem Einbruch gestohlen wurde und deinem Verlust der Polizei und Versicherung melden.
Im Falle eines Einbruchs gilt: Den Schaden meldest du zu allererst der Polizei. Dann kümmerst du dich um die Versicherung. Bei einem Einbruch hilft nur eine Hausratversicherung. Die Police deckt nicht nur den Widerbeschaffungswert der gestohlenen Gegenstände, sondern bezahlt dir zum Beispiel auch die Reparatur der Fenster oder Haustüre.
Mit unserer Hausratversicherung bei einem Einbruch geschützt
- Einbruchdiebstahl & Vandalismus bei Einbruchdiebstahl
- Raub & räuberischer Diebstahl
- Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Dachboxen, Wohnwägen und Motorradkoffern
FAQ zur Versicherung bei Einbruch
Welche Versicherung zahlt bei Einbruch?
Bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub kommt die Hausratversicherung der Allianz Direct für die Schäden auf. Es gilt zu beachten, dass Wertsachen oder Bargeld bei Schäden durch einen Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Dachboxen, Wohnwägen und Motorradkoffern nicht versichert sind.
Was ist Einbruchdiebstahl?
Wenn sich unberechtigte Dritte unerlaubt Zugang zu deiner Wohnung verschaffen und Gegenstände entwenden, spricht man von Einbruchdiebstahl. Detaillierte Informationen kannst du im § 243 StGB nachlesen.
Was zahlt die Allianz Direct Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl?
- Bei Zerstörung oder Abhandenkommen zahlen wir den Neuwert. Aber: Wenn die beschädigte Sache einen Restwert aufweist, ziehen wir diesen von deiner Entschädigung ab.
- Reparaturkosten und Wertminderung bei Beschädigung (maximal: Neuwert)
- Insgesamt zahlen wir maximal die vereinbarte Versicherungssumme.