Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Fahrraddiebstahl und haben mit dem Rechtsanwalt Christian Janeczek über die möglichen Strafen für einen Fahrraddiebstahl gesprochen.
Inhaltsverzeichnis
- Was muss ich bei einem Fahrraddiebstahl tun?
- Wer zahlt bei einem Fahrraddiebstahl?
- Wie kann ich mein Fahrrad vor Diebstahl schützen?
- Welche Strafen drohen bei einem Fahrraddiebstahl?
- Wo in Deutschland werden die meisten Fahrräder gestohlen?
Was muss ich bei einem Fahrraddiebstahl tun?
Bei einem Fahrraddiebstahl solltest du schnell handeln. Wir erklären dir, wie du einen Diebstahl bei der Polizei und deiner Versicherung richtig meldest.
Diebstahl bei der Polizei melden
Wurde dein Fahrrad gestohlen, solltest du den Diebstahl als erstes bei der Polizei melden. Denn es gilt: Nur wenn du eine Anzeige erstattet hast, wird deine Versicherung zahlen. Folgende Informationen braucht die Polizei normalerweise von dir:
• Eigentumsnachweis (am besten den Kaufbeleg)
• Rahmennummer
• Codierung (falls vorhanden)
• Rahmengröße und Modell
• Farbe
• Besondere Merkmale
Am besten legst du direkt bei der Anzeige deinen Fahrradpass vor oder übermittelst die Daten aus der App an die Dienststelle. So kannst du den Prozess beschleunigen, weil im Fahrradpass alle wichtigen Informationen notiert sind. Ist dein Fahrrad codiert, weise die Beamten darauf hin.
Diebstahl bei der Versicherung melden
Falls du dein Fahrrad in der Hausratversicherung abgesichert hast, solltest du so schnell wie möglich deine Versicherung informieren, nachdem du den Fahrraddiebstahl bei der Polizei angezeigt hast. Wartest du zu lange, kann es sein, dass dein Versicherer die Kosten nicht mehr übernimmt.
Auch hier solltest du alle Daten parat haben. Lege deiner Versicherung die Anzeigennummer der Polizei, den Eigentumsnachweis, deinen ausgefüllten Fahrradpass und auf Wunsch auch die Rechnung vor. Hast du keinen Fahrradpass, solltest du bei deinem Versicherungsanbieter nachfragen, welche weiteren Informationen wichtig sind.
Taucht dein Fahrrad innerhalb von drei Wochen nicht wieder auf, übernimmt die Versicherung normalerweise den Schaden, falls es in der Hausratversicherung mitversichert war und die Versicherungsbedingungen erfüllt sind.
Tipp: Mach dich selbst auf die Suche. Viele Diebe klauen ein Fahrrad nur, um schnell an ihr Ziel zu kommen. Oft wird es in der Nähe abgestellt oder sogar wieder an den Ort zurückgebracht, an dem es gestohlen wurde. Überprüfe deshalb Bahnhöfe und Bushaltestellen in der Umgebung und suche an zentralen öffentlichen Plätzen. Du solltest auch regelmäßig in deinem örtlichen Fundbüro nachfragen.
Wer zahlt bei einem Fahrraddiebstahl?
Bei einem Fahrraddiebstahl kommt es immer darauf an, ob uns unter welchen Bedingungen das Fahrrad versichert ist. Wir erklären dir, welche Kosten die Hausratversicherung übernimmt und wann die Fahrradversicherung zahlt.
Die Hausratversicherung
Grundsätzlich gehört dein Fahrrad zu den sogenannten beweglichen Dingen im Hausrat. Damit sind zum Beispiel Möbel und technische Geräte gemeint.
Bei manchen Versicherern ist das Fahrrad automatisch in der Hausratversicherung mitversichert - aber meist nur, wenn das Fahrrad direkt aus der Wohnung oder einem abgeschlossenen Keller beziehungsweise einer abgesperrten Garage gestohlen wird.
Manche Versicherungsanbieter zahlen auch, wenn dein Fahrrad aus deinem eigenen, umzäunten Garten oder einem speziellen Abstellraum für Räder gestohlen wurden. Die Voraussetzung ist aber, dass es abgeschlossen war.
Wird dein Fahrrad auf der Straße oder am Bahnhof gestohlen, zahlt die Hausratversicherung normalerweise nicht.
Bei Allianz Direct: Mit dem Baustein "Fahrrad-Schutz" ist dein Fahrrad oder Pedelec (umgangssprachlich E-Bike, bis 25 km/h) ist bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgesichert, wenn es durch ein Schloss gesichert war. Dabei spielt es keine Rolle, ob es aus der Wohnung, oder zum Beispiel von einem öffentlichen Platz gestohlen wurde. Auch Fahrradanhänger und Fahrradzubehör sind mitversichert.
Das solltest du beachten: Die zusätzliche Fahrradversicherung lohnt sich vor allem bei hochwertigen Rennrädern und Mountainbikes. Ob bei deinem Versicherungsschutz auch E-Bikes mitversichert sind, hängt meistens von der Leistung (0,25 kW) ab. Normalerweise zählen Pedelecs oder E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h dazu.
Die Fahrradversicherung
Einige Versicherer bieten auch spezielle Fahrradversicherungen an. Die Police lohnt sich oft , wenn du keine Hausratversicherung hast, deine teuren Fahrräder aber trotzdem schützen willst.
Die Fahrradversicherung ist in diesem Fall nicht an die Hausratversicherung gebunden, sondern gilt als eigenständige Spezialversicherung.
Hast du eine extra Fahrradversicherung abgeschlossen, ist dein Fahrrad nicht nur bei Diebstahl versichert. Deine Versicherung übernimmt meistens auch die Reparaturkosten bei Vandalismus oder einem Unfall.
Wie kann ich mein Fahrrad vor Diebstahl schützen?
Um dein Fahrrad möglichst gut vor Dieben zu schützen, solltest du die vier Tipps beachten.
1. Sperre dein Fahrrad richtig ab.
Sperre nicht nur das Vorder- oder Hinterrad ab, sondern schließe den Rahmen deines Fahrrads immer an einem festen Gegenstand (Fahrradständer, Laterne) an. Das gilt auch in deiner Garage oder deinem Abstellraum. Das Fahrrad kann sonst von Dieben schnell weggetragen oder verladen werden.
Um dein Fahrrad sicher abzusperren, solltest du ein möglichst starkes Schloss nutzen. Die Polizei empfiehlt entweder ein u-förmiges Bügel- oder ein Panzerkabelschloss. Dünne Ketten- oder Spiralkabelschlösser eignen sich weniger. Sie können ganz einfach mit einer Zange oder einem Seitenschneider durchgeschnitten werden.
Beim Verband der Schadensversicherer (VdS) findest du geprüfte Zweiradschlösser, die besonders robust und sicher sind.
2. Nutze einen Fahrradpass.
Mit einem Fahrradpass hast du bei einem Diebstahl alle Daten griffbereit. Am wichtigsten ist die Rahmennummer. Sie besteht aus mindestens sechs Zahlen und Zeichen. Mit ihr lässt sich dein Fahrrad identifizieren. Du solltest die Rahmennummer ordentlich in deinen Fahrradpass eintragen.
Die Rahmennummer findest du normalerweise am Lenker, auf dem Rohr unter dem Sattel, auf dem Tretlager (das Stück, an dem die Pedale befestigt sind) oder auf dem Gepäckträger.
Du bekommst den Fahrradpass beim Fahrradkauf von deinem Händler oder bei jeder Polizeidienststelle. Du kannst dir den Fahrradpass der Polizei (PDF) auch direkt herunterladen und ausfüllen.
Es gibt sogar eine kostenlose Fahrradpass-App. Hier kannst du deinen Namen und deine Anschrift eintragen. Am besten lädst du auch ein Foto deines Fahrrads hoch, gibst die Rahmennummer und die Codierung an und beschreibst es so genau wie möglich. Die Daten kannst du bei einem Diebstahl an die Polizei oder an deine Versicherung weiterleiten.
Aber: Der Fahrradpass ist kein Eigentumsnachweis. Er kann trotzdem mit einem Kaufbeleg und einem Foto für die Versicherung wichtig sein.
3. Lass dein Fahrrad codieren.
Hat dein Fahrrad keine Rahmennummer oder keine eindeutige Markierung, kannst du es von einem Fachhändler codieren lassen. Auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) machen Codierungen.
Normalerweise wird bei der Codierung eine individuelle Nummer in den Rahmen eingraviert. Fundämter und die Polizei können den Code schnell entschlüsseln und so deine Adresse ausfindig machen. Willst du dein Fahrrad kennzeichnen lassen, musst du den Eigentumsnachweis vorlegen. Du erhältst ihn beim Kauf von deinem Händler.
Du kannst auch einzelne Teile deines Fahrrads mit codierten Schrauben sichern. Dafür eignen sich zum Beispiel Sattel, Vorder- und Hinterrad. Das spezielle System kann nur mit einem passenden Schlüssel geöffnet werden. So können Diebe nicht einfach Teile deines Fahrrads abmontieren. Die codierten Sicherungen bekommst du in jedem Fachhandel.
Das solltest du wissen: Vor allem bei älteren Räder kommt es vor, dass keine Rahmennummer eingestanzt ist. Einige Hersteller verwenden außerdem Seriennummern für mehrere Rahmen. Diese Fahrräder haben also alle die gleiche Markierung. Sie können allein über die Rahmennummer nicht eindeutig identifiziert werden. Hier lohnt sich eine individuelle Codierung.
4. Statte dein Fahrrad mit GPS aus.
Mittlerweile hast du die Möglichkeit, dein Fahrrad mit einem sogenannten GPS-Tracker auszustatten. Das System wird zum Beispiel versteckt am Lenker angebracht.
Bei einem Diebstahl schlägt es Alarm und sendet eine SMS auf das Handy des Eigentümers. Das eingebaute GPS (Globales Positionsbestimmungssystem) übermittelt den Ort, an dem sich das Fahrrad gerade befindet. Die Daten kannst du an die Polizei weitergeben.
Solche GPS-Tracker können zur Aufklärung eines Diebstahls beitragen. Die Geräte sind aber nicht billig und lohnen sich deshalb eher bei teuren Fahrrädern.
Welche Strafen drohen bei einem Fahrraddiebstahl?
„Bei einem Fahrraddiebstahl kommt es auf verschiedene Faktoren an. Die Strafe hängt zum Beispiel vom Wert des Fahrrads, den Vorstrafen und dem Einkommen des Täters ab. Auch ein Geständnis kann sich positiv auswirken“, erklärt der Rechtsanwalt Christian Janeczek.
Außerdem macht es einen Unterschied, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Die Art des Diebstahls entscheidet am Ende über die Höhe der Strafe:
• Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs: Nutzt du unerlaubt ein fremdes Fahrrad, musst du nach § 248b StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Allein der Versuch ist strafbar.
• Einfacher Diebstahl: Nimmst du absichtlich ein fremdes Fahrrad mit, um es zu behalten oder an jemand anderen weiterzugeben, musst du nach § 242 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Fährst du zum Beispiel mit einem unabgeschlossenen Fahrrad vom Bahnhof nach Hause, um das Fahrrad für dich zu behalten, ist das ein einfacher Diebstahl. Auch hier ist allein der Versuch strafbar.
• Besonders schwerer Fall des Diebstahls: Nach § 243 StGB musst du bei einem besonders schweren Fall des Diebstahls mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren rechnen. Das liegt zum Beispiel vor, wenn in einen abgeschlossenen Raum (Garage) eingebrochen wird, um ein Fahrrad zu stehlen. Oder wenn du ein abgeschlossenes Fahrrad vom Bahnhof mitnimmst, indem du das Schloss knackst.
„Stiehlt jemand ein Fahrrad und verkauft es weiter, wird der Verkauf nicht extra verfolgt. Das wird aber bei der Höhe der Strafe berücksichtigt“, sagt der Rechtsanwalt.
„Kauft jemand ein Fahrrad, von dem er weiß, dass es gestohlen wurde, ist das eine Hehlerei“, erklärt Christian Janeczek. Nach § 259 StGB musst du bei einer Hehlerei mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Wird zum Beispiel nur der Sattel eines Fahrrads mitgenommen oder ein Reifen abgebaut, handelt es sich trotzdem um einen einfachen Diebstahl. „Wenn so ein Sattel wertvoller ist als ein altes Fahrrad, kann der Satteldieb sogar härter bestraft werden als einer, der ein ganzes Fahrrad stiehlt“, sagt der Rechtsanwalt.
Wo in Deutschland werden die meisten Fahrräder gestohlen?
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 wurden in den nördlichen Bundesländern Bremen, Hamburg und Berlin die meisten Fahrräder gestohlen. Insgesamt sind im Jahr 2021 rund 125.000 Fahrräder in Deutschland geklaut worden. Das sind 15.000 weniger als 2020.
Laut dem Zweirad-Industrie-Verband gab es 2021 81.000.000 Fahrräder in Deutschland. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bezieht sich aber nur auf die gestohlenen Fahrräder, die offiziell gemeldet wurden. Viele Besitzer zeigen einen Fahrraddiebstahl gar nicht an. Es sind also insgesamt mehr Fahrräder geklaut worden.
Wo mehr und wo weniger Fahrräder gestohlen werden, hängt von der Stadt ab. Die meisten Fahrraddiebstähle wurden 2016 in Münster, Leipzig, Halle, Cottbus und Magdeburg gemeldet. Aufgeklärt werden konnten nur circa 7 bis 20 Prozent. Am wenigsten Fahrraddiebstähle wurden im vergangenen Jahr in Remscheid, Solingen, Hagen, Wuppertal und Pforzheim bei der Polizei registriert.
Immer einen Schritt voraus!
Vorsicht ist besser als Nachsicht. Deshalb solltest du einen möglichen Fahrraddiebstahl immer im Hinterkopf behalten, wenn du mit deinem Fahrrad unterwegs bist. Parkst du vor dem Supermarkt oder am Bahnhof, nutze ein starkes Schloss und sperre dein Fahrrad immer am Rahmen ab.
Sollte dein Fahrrad doch einmal gestohlen werden, weißt du nun, was zu tun ist: Du musst den Fahrraddiebstahl bei der Polizei und dann bei deiner Versicherung melden. Frage auch regelmäßig beim Fundbüro nach und mache dich selbst auf die Suche.