- Was braucht ein verkehrssicheres Fahrrad?
- Was muss ich bei der Beleuchtung meines verkehrssicheren Fahrrades beachten?
- Wann ist ein Mountainbike oder Rennrad verkehrssicher?
- Wann ist ein Kinderfahrrad verkehrssicher?
- Wann ist ein Fahrradanhänger verkehrssicher?
- Wie hoch ist das Bußgeld für ein nicht verkehrssicheres Fahrrad?
- Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit einem nicht verkehrssicheren Fahrrad?
Was braucht ein verkehrssicheres Fahrrad?
In der StVZO, der Straßenverkehrszulassungsordnung, ist geregelt, was dein verkehrssicheres Fahrrad haben muss. Wir haben für dich aufgelistet, was dein Fahrrad nach der StVZO braucht und worauf du grundsätzlich achten solltest.
Klingel
Für ein verkehrssicheres Fahrrad brauchst du eine Klingel. Die mechanische Klingel an deinem Fahrrad muss hell klingen und darf nicht zu leise sein. Du darfst keine anderen Signale wie Hupen oder Hörner verwenden.
Auch elektrische Klingeln sind verboten. Der Klang der Klingel muss mechanisch (per Hand bedienbar) sein, das heißt, ein elektrischer Klingelton ist nicht erlaubt. Die mechanische Klingel können Fußgänger eindeutig dem Warnsignal eines Fahrrades zuordnen. So wissen sie sofort, dass sie nun überholt werden.
Außerdem verbietet die StVZO ausdrücklich Radlaufglocken. Eine Radlaufglocke wird durch das Rad selbst angetrieben. So entsteht ein ununterbrochenes Klingeln, das sogenannte „Sturmklingeln“. Diese Lärmbelästigung ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Zwei Bremsen
Ein verkehrssicheres Fahrrad hat zwei Bremsen. Die Bremsen müssen unabhängig voneinander arbeiten, also eine Vorderrad- und eine Hinterradbremse. Die Vorderrad- und Hinterradbremsen kannst du jeweils einzeln per Hebel am Lenkrad bedienen. Es ist auch möglich, dass du die Vorderbremse mit einem Hebel am Lenkrad bedienst und für das Hinterrad eine Rücktrittbremse nutzt. So kannst du auch stoppen, falls eine der beiden Bremsen versagt.
Du solltest frei entscheiden, welche Bremse du benutzen möchtest. Zur Wahl stehen:
- Klotzbremse: Bei der Klotzbremse wird ein Gummistempel an das Rad gedrückt. Weil die Bremsleistung aber nicht gut ist, sind Klotzbremsen an Fahrrädern nicht mehr üblich.
- Trommelbremse: Bei der Trommelbremse wirken die Bremsklötze auf die Trommel des Hinterrads. Weil die Bremse sehr schwer ist und keine Wärme abführt, eignet sie sich nicht für Mountainbikes oder Rennräder.
- Scheibenbremse: Bei Scheibenbremsen werden Kolben durch die Bremsflüssigkeit an die Bremsschreibe gedrückt. Diese Bremsen findet man an vielen modernen Fahrrädern.
- Felgenbremse: Felgenbremsen wirken wie Klotzbremsen direkt auf das Rad. Die Bremsbeläge müssen deshalb nach einiger Zeit ausgewechselt werden. Felgenbremsen sind sehr weit verbreitet.
- Rücktrittbremse: Rücktrittbremsen wirken wie die Trommel- oder Scheibenbremse auf die Nabe. Obwohl sie sehr beliebt sind, gelten sie als veraltet, weil die Bremskraft eher gering ist.
Weißer Scheinwerfer (vorne)
Jedes verkehrssichere Fahrrad ist mit einem oder zwei weißen Scheinwerfern ausgerüstet, die nach vorne zeigen. So kannst du auch in der Dunkelheit etwas sehen. Der Scheinwerfer darf nicht blinken, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht irritiert werden.
Das solltest du beachten: Stelle den Scheinwerfer am besten immer so ein, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird. In unserer Grafik unten zeigen wir dir, wie du bei der Einstellung vorgehen musst und wie das Licht ausgerichtet sein sollte.
Weißer Rückstrahler (vorne)
Neben dem Scheinwerfer braucht dein verkehrssicheres Fahrrad vorne einen weißen Rückstrahler. Der Reflektor sorgt dafür, dass du von entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern gut gesehen wirst.
Rote Schlussleuchte (hinten)
Ein verkehrssicheres Fahrrad hat auf der Rückseite eine Schlussleuchte mit rotem Licht. So sehen die anderen Verkehrsteilnehmer dich auch im Dunkeln gut von hinten. Die rote Schlussleuchte darf nicht blinken, weil das andere Verkehrsteilnehmer irritieren könnte.
Roter Rückstrahler (hinten)
Auf der Rückseite braucht dein verkehrssicheres Fahrrad einen roten Rückstrahler, der das Licht eines von hinten kommenden Fahrzeuges reflektiert. Mit dem Reflektor wirst du im Straßenverkehr besser gesehen.
Beleuchtung der Speichen (seitlich)
Ein Fahrrad muss auch von den Seiten bestmöglich gesehen werden, falls sich dir ein Fahrzeug von der Seite nähert, zum Beispiel an einer Kreuzung. Deshalb braucht ein verkehrssicheres Fahrrad am Vorder- und Hinterrad Rückstrahler. Erlaubt sind:
- weiße Reflexstreifen
- gelbe Speichenrückstrahler („Katzenaugen“)
- weiße retroreflektierende Speichen oder Speichenhüllen
Wenn du mehr als zwei seitliche Reflektoren haben willst, musst du nach der StVZO darauf achten, die Rückstrahler gleichmäßig, also mit demselben Abstand zueinander, anzubringen. Denn: Mit einer gleichmäßigen Beleuchtung sehen die Autofahrer dich sofort und werden nicht irritiert.
Gelbe Rückstrahler an den Pedalen
Die Rückstrahler an den Pedalen eines verkehrssicheren Fahrrades sind gelb. Jedes Fahrradpedal braucht zwei Rückstrahler, damit Autofahrer dich besser sehen und einschätzen können, wie breit dein Fahrrad ist. Ein Reflektor zeigt nach vorne, der andere Reflektor zeigt nach hinten. Fahrradpedale ohne Rückstrahler sind nach der StVZO nicht verkehrssicher.
Was muss ich bei der Beleuchtung meines Fahrrades beachten?
Ein verkehrssicheres Fahrrad braucht eine gute Beleuchtung. Scheinwerfer, Rückstrahler, Schlussleuchte und seitliche Leuchtelemente dürfen deshalb nicht fehlen. Wir informieren dich, was du bei der Beleuchtung außerdem noch beachten musst.
Dynamo, Akku oder Batterie als Energiequelle
Damit deine Beleuchtung auch funktioniert, brauchst du natürlich auch eine Energiequelle. Du kannst frei entscheiden, ob du einen Dynamo, einen Akku oder eine Batterie verwenden willst.
Bei Rennrädern oder Mountainbikes, bei denen Dynamos nicht fest verbaut sind, bieten sich zum Beispiel Akkus oder Batterien als Energiequelle an. An den meisten Fahrrädern gehören Dynamos jedoch inzwischen zum Standard. Heutzutage werden meistens sogenannte Nabendynamos verbaut. Du hast folgende Vorteile:
- Dynamos sind fest verbaut. Du kannst deine Lichtquelle daher nicht so schnell zu Hause vergessen und Dynamos können nicht gestohlen werden.
- Mit einem Dynamo hast du eine unerschöpfliche Energiequelle dabei. Bei Akkus oder Batterien musst du immer daran denken, dass sie geladen sind.
Die Nachteile von Dynamos sind:
- Die Verkabelung von Dynamos ist anfällig für Beschädigungen und Reparaturen sind deutlich aufwändiger und teurer als bei einem Licht, das mit Akku oder Batterie betrieben wird.
- Dynamos sind teurer in der Anschaffung. Gute Geräte bekommst du für 70 bis 80 Euro. Ein Fahrradbeleuchtungsset mit Batterie oder Akku kostet dagegen nur 10 bis 30 Euro.
- Dynamos leuchten nur noch wenige Minuten, wenn du aufhörst zu treten. Mit Akku oder Batterie betriebene Lichter kannst du dagegen länger als Standlicht nutzen.
Scheinwerfer und Schlussleuchte leuchten gemeinsam
Damit du im Dunkeln bestmöglich gesehen werden kannst, musst du den Scheinwerfer (vorne) und die Schlussleuchte (hinten) immer gemeinsam einschalten. Nur so sind Sie rundum sicher und können von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden.
Zulassung der Beleuchtungselemente
An deinem Fahrrad darfst du nur Beleuchtungselemente anbringen und nutzen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen sind. Produkte mit der Zulassung sind durch ein Prüfzeichen mit einer Nummer in der Form „~~~ K 12345“ gekennzeichnet.
Oft findest du auf den Verpackungen der Beleuchtungselemente den Hinweis, dass das Produkt „StVZO-zugelassen“ ist. Dann sollte das Produkt normalerweise auch das Prüfzeichen besitzen.
Wenn ein Beleuchtungselement kein Prüfzeichen hat, darfst du das Produkt nicht im Straßenverkehr benutzen, zum Beispiel blinkende Lichter.
Korrekte Einstellung des Lichts
Damit die Straße vor dir gut beleuchtet ist und du den Gegenverkehr gleichzeitig nicht blendest, muss der Schweinwerfer korrekt eingestellt sein. Als Faustregel gilt: Das Licht des Scheinwerfers soll zehn Meter vor dem Vorderrad den Boden berühren.
Wann ist mein Mountainbike oder Rennrad verkehrssicher?
Mountainbikes und Rennräder sind nicht für den Straßenverkehr gebaut. Ein Mountainbike soll in erster Linie geländetauglich und ein Rennrad schnell sein. Deshalb fehlen oft Beleuchtungselemente oder eine Klingel. Wenn du dein Mountainbike oder Rennrad im Straßenverkehr nutzen willst, ist es daher oftmals notwendig, dass du das Fahrrad nachrüstest.
Auch für Mountainbikes und Rennräder gilt die StVZO. Ein verkehrssicheres Mountainbike oder Rennrad braucht demnach eine Klingel, zwei unabhängig arbeitende Bremsen und eine geeignete Beleuchtung.
Das musst du bei Mountainbikes beachten
Bei Mountainbikes musst du oftmals eine geeignete Beleuchtung und eine Klingel montieren. Die Bremsen betrifft das meistens nicht. Achte aber darauf, dass deine Pedale mit gelben Rückstrahlern versehen sind, denn Klickpedale bei Mountainbikes haben oft keine Beleuchtung.
Das solltest du beachten: Hat dein Mountainbike keine zwei unabhängig voneinander arbeitenden Bremsen, musst du auch hier nachrüsten, damit es verkehrssicher ist.
Du kannst dein Mountainbike mit Batterie- oder Akkubeleuchtung ausrüsten. Es ist seit 2017 nicht mehr notwendig, dass du die Beleuchtung tagsüber dabeihast. Das heißt, die Beleuchtung an deinem Mountainbike muss nicht fest verbaut sein. Bei Dämmerung und Dunkelheit musst du die Beleuchtung allerdings am Fahrrad anbringen.
Es sind seit 2017 auch Fernlichter erlaubt. Fernlichter sind im Gelände besonders praktisch, weil du so deine Umgebung besser sehen kannst.
Beachtest du bei Fern- und Abblendlichtern, dass du diese am Lenkrad bedienen kannst. Wenn du ein Fernlicht benutzt, solltest du außerdem sichergehen, entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.
Das musst du über verkehrssichere Rennräder wissen
Rennräder und Mountainbikes müssen meist an denselben Stellen nachgerüstet werden. Bei Rennrädern solltest du besonders an Beleuchtungselemente und Klingel denken. Zwei unabhängig arbeitende Bremsen sind bei Rennrädern oftmals vorhanden. Deshalb musst du hier meist nicht nachrüsten.
Für Rennradfahrer ist ebenso wie für Mountainbike-Fahrer besonders interessant: Seit 2017 musst du die Beleuchtung tagsüber nicht mehr mitführen. Erst bei Dämmerung oder Dunkelheit musst du die Fahrradbeleuchtung an deinem Rennrad befestigen und einschalten.
Wann ist ein Kinderfahrrad verkehrssicher?
Ein Kinderfahrrad muss die üblichen Kriterien nach der StVZO erfüllen. Das Fahrrad braucht also eine Klingel, zwei unabhängig arbeitende Bremsen und eine Beleuchtung. Bei einem Kinderfahrrad solltest du außerdem einige weitere Dinge beachten. Wir haben für dich aufgelistet, worauf es bei Fahrrädern für Kinder ankommt.
Sicherheitslenker
Sicherheitslenker haben verdickte, weiche Enden. Damit ist das Verletzungsrisiko für dein Kind bei einem Sturz geringer. Sicherheitslenker sind vor allem für kleinere Kinder ein wertvoller Schutz.
Keine Rücktrittbremse
Auch wenn viele Kinderfahrräder noch eine Rücktrittbremse haben, spricht einiges gegen sie. Die wichtigsten Gründe gegen Rücktrittsbremsen sind die geringe Bremskraft und die Tatsache, dass sich die Kinder so früh wie möglich an die Handbremse gewöhnen sollten.
Im Ernstfall bedienen die Kinder die Handbremse dann intuitiv, wenn ihr neues Fahrrad keine Rücktrittbremse mehr hat. Das kann gerade in kritischen Situationen wertvolle Sekunden bedeuten und die Sicherheit deines Kindes erhöhen.
Richtige Größe
Damit dein Kind sicher im Straßenverkehr unterwegs ist, ist die richtige Größe des Fahrrades entscheidend. Lasse dich am besten in einem Fachgeschäft beraten, welches Fahrrad für dein Kind geeignet ist und lasse dein Kind damit Probe fahren.
Wann ist ein Fahrradanhänger verkehrssicher?
Ein Fahrradanhänger ist nach der StVZO verkehrssicher, wenn er geeignet beleuchtet ist. Wie Ihr Fahrradanhänger beleuchtet sein sollte, findest du weiter unten. Nach einem Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sind außerdem noch weitere Punkte relevant. Wir haben das Wichtigste für dich zusammengefasst.
Das richtige Fahrrad zum Ziehen eines Fahrradanhängers
Wie verkehrssicher ein Fahrradanhänger ist, hängt unter anderem von dem Fahrrad ab. Ein Fahrrad kann einen Anhänger ziehen, wenn
- das Fahrrad einen stabilen Fahrradrahmen hat.
- das Fahrrad gute Bremsen hat (gemäß DIN 79100-2).
- der Anhänger möglichst tief am Fahrrad angebracht werden kann.
- das Fahrrad einen Rückspiegel hat.
Oft findest du in der Anleitung des Fahrrads auch folgenden Satz:
„Dieses Fahrrad ist geeignet zum Ziehen eines ungebremsten Anhängers mit einer maximalen Gesamtmasse von 40 kg bzw. eines gebremsten Anhängers von maximal 80 kg. Für die Personenbeförderung muss die Verbindung des Anhängers zum Fahrrad am Hinterbau in Höhe der Achse oder an der Achse selbst erfolgen.“
Findest du diesen oder einen ähnlichen Satz in der Anleitung deines Fahrrads, kann dein Fahrrad einen Anhänger ziehen.
Geeigneter Fahrradanhänger
Ein Anhänger ist dann für den Straßenverkehr geeignet, wenn
- der Anhänger niemanden verletzen kann, zum Beispiel durch gefährliche Ecken und Kanten.
- die Kupplung und Deichsel amtlich genehmigt ist (nach § 22a StVZO).
- der Anhänger grundsätzlich nicht länger als zwei Meter, breiter als einen Meter oder höher als 1,40 Meter ist.
- der Anhänger nicht schwerer als 40 Kilogramm bei ungebremsten beziehungsweise 80 Kilogramm bei gebremsten Anhängern ist.
- der Anhänger nicht kippen kann, zum Beispiel weil du ihn einseitig beladen hast
Beleuchtung des Fahrradanhängers
Die Beleuchtung des Anhängers ist nach § 67a StVZO vorgeschrieben.
Jeder Anhänger braucht:
- zwei weiße Rückstrahler (vorne)
- zwei rote Rückstrahler (hinten)
- eine seitliche Beleuchtung durch weiße Reflexstreifen, gelbe Speichenrückstrahler („Katzenaugen“), weiße retroreflektierende Speichen oder Speichenhüllen
Zusätzlich brauchen manche Anhänger:
- eine weiße Leuchte (vorne), wenn der Anhänger breiter als einen Meter ist
- eine rote Schlussleuchte (hinten), wenn die Schlussleuchte des Fahrrads verdeckt oder der Anhänger breiter als 60 Zentimeter ist
Die Beleuchtung des Anhängers muss wie die Beleuchtung des Fahrrads offiziell zugelassen sein. Das Prüfzeichen sieht zum Beispiel so aus: „~~~ K 12345“.
Personentransport
Du kannst Personen in dem Anhänger befördern, wenn
- zwischen Decke und Kopf (mit Helm) mindestens zehn Zentimeter Platz frei sind.
- das Höchstgewicht des Anhängers nicht überschritten wird.
- Kinder mit einem Y-Gurt gesichert werden können.
Verkehrssicherer Fahrstil
Wenn du ein Fahrrad mit Anhänger fährst, reagiert dein Rad anders. Die Bremswege sind zum Beispiel länger oder man braucht mehr Platz, um eine Kurve zu nehmen. Daher solltest du deinen Fahrstil dementsprechend anpassen. Besonders vorsichtig solltest du sein, wenn du im Anhänger Kinder oder andere Personen beförderst.
Wie hoch ist das Bußgeld für ein nicht verkehrssicheres Fahrrad?
Anders als ein Auto musst du dein Fahrrad nicht beim TÜV zulassen, um damit am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dennoch erwartet dich ein Bußgeld, wenn du von der Polizei angehalten wirst und dein Fahrrad nach der StVZO nicht verkehrssicher ist.
Das Bußgeld beträgt 20 bis 35 Euro. Außerdem kann die Polizei dein nicht verkehrssicheres Fahrrad beschlagnahmen, wenn du damit einen Unfall verursacht hast.
Zahlt die Versicherung bei einem Unfall ohne verkehrssicheres Fahrrad?
Falls du jemanden bei einem Fahrradunfall versehentlich verletzt, fällt das in den Zuständigkeitsbereich der Privathaftpflichtversicherung. Du kommst für eventuelle Behandlungskosten und Reparaturkosten des Unfallgegners auf.
Wichtig: Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Ansprüche gegen dich auf, auch wenn du grob fahrlässig gehandelt hast. Sollten Schäden an deinem Fahrrad auftreten oder kannst du aufgrund einer Verletzung nicht arbeiten können, wird das nicht übernommen. Hierfür benötigst du eine Unfallversicherung oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
Jederzeit sicher unterwegs
Damit du immer sicher unterwegs bist, braucht dein Fahrrad neben einer Klingel und zwei Bremsen auch die richtige Beleuchtung. Für die optimale Sicherheit empfehlen wir außerdem:
- einen Fahrradhelm
- rutschfeste Pedale
- den richtigen Reifendruck
- einen Kettenschutz, damit sich zum Beispiel keine Schnürsenkel verfangen
- eine umsichtige Fahrweise
Rüstest dein Fahrrad unbedingt nach, wenn es nach der StVZO nicht verkehrssicher ist oder achte gleich beim Kauf darauf, dass das Fahrrad für den Straßenverkehr geeignet ist.
Gerade für teure Fahrräder lohnt sich außerdem eine Fahrradversicherung oder ein Zusatzbaustein in der Hausratversicherung. Damit bist du geschützt, wenn dein Fahrrad gestohlen wird und du erhältst den Betrag für ein neues Fahrrad von deiner Versicherung.
Du fährst ein E-Bike oder Pedelec? Dann informiere dich in unserem E-Bike- und Pedelec-Ratgeber, was du bei der Teilnahme am Straßenverkehr beachten musst. Und damit du überall sicher unterwegs bist, solltest du außerdem auf Kopfhörer im Straßenverkehr verzichten und einen Fahrradhelm tragen.