Zusammenziehen: Tipps zu Versicherungen

Paare können Versicherungen beim Zusammenziehen zusammenlegen – und dadurch bares Geld sparen.

Hier geben wir euch die wichtigsten Tipps, bei welchen Versicherungen und wie ihr beim Zusammenziehen Vorteile nutzen könnt. Wir erklären euch auch, was ihr beim Mietvertrag und Zusammenlegen eurer zwei Haushalte noch beachten müsst.

Zusammenziehen: Tipps zu Versicherungen

Eine gemeinsame Wohnung kann euch persönliche und auch finanzielle Vorteile bringen. Hier erfahrt ihr, worauf ihr beim Einzug in die gemeinsame Wohnung achten müsst und bei welchen Versicherungen ihr jetzt sparen könnt:

Versicherungen zusammenlegen & sparen

Versicherungen sind kein sonderlich romantisches Thema, über das sich Paare gerne unterhalten. Aber die Versicherungen zu prüfen, ist beim Zusammenziehen in eine gemeinsame Wohnung sinnvoll und wichtig: Im besten Fall könnt ihr eure Hausrat- und Haftpflichtversicherungen zusammenlegen und dadurch Ausgaben einsparen.

Denn bei vielen Versicherungen gibt es Partnerverträge. Sie lassen sich oft auch ohne einen Trauschein gemeinsam nutzen. So spart ihr Versicherungskosten: Wo ihr zwei Verträge habt, lässt sich mit dem Umzug einer daraus machen.

Hausratversicherung zusammenlegen

Sparen könnt ihr unter anderem bei eurer Hausratversicherung. Nach dem Zusammenziehen könnt ihr sie zusammenlegen. Diese Versicherung umfasst alle Gegenstände, die sich in eurem gemeinsamen Haushalt (Hausrat) befinden, zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte, Kleidung oder Wertsachen.

Mit der Hausratversicherung sind unter anderem Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus (nach einem Einbruch), Wasserschäden, Sturmschäden und Hagelschäden abgedeckt. Auch von anderen Personen (Eigentümern) geliehene Sachen, die sich in eurer Wohnung befinden, sind im Rahmen einer Hausratversicherung normalerweise mitversichert.

Wohnt ihr in einer gemeinsamen Wohnung benötigt ihr nur noch eine Hausratversicherung. Denn ihr habt dann nur noch einen gemeinsamen Hausrat. Teurer wird der Schutz dadurch normalerweise nicht, wenn sich die Versicherungssumme nicht ändert.

So geht ihr vor

Ihr solltet als Paar zunächst prüfen, wer in den Vertrag des anderen einsteigt und welcher aufgelöst werden kann. Entscheidend ist dann meistens das Alter des Vertrags. Normalerweise gilt: der ältere Vertrag muss bestehen bleiben, nur der jüngere kann gekündigt werden.

Gut zu wissen: Viele Versicherungen bieten ein Sonderkündigungsrecht für die Hausratversicherung beim Zusammenziehen mit dem Partner in eine gemeinsame Wohnung an. Wendet euch dafür am besten direkt an die Versicherung. Viele Versicherungsanbieter sind kulant und bieten in einem solchen Fall die außerordentliche Kündigung an. Oft kann der noch „jüngere“ Vertrag dann zum Zeitpunkt des Einzugs aufgelöst werden. Den anteiligen Rest des Beitrags für das abgeschlossene Versicherungsjahr bekommt ihr dann normalerweise vom Versicherer zurückerstattet.

Dann kann der Partner in die Versicherung des anderen miteinsteigen. Auch dafür solltet ihr euch am besten direkt an den Versicherungsanbieter (der „älteren“ Versicherung) wenden. Denn unverheiratete Paare müssen darauf achten, dass beide Partner im Versicherungsvertrag genannt werden. Bei Verheirateten ist der Ehepartner automatisch mitversichert.

Wichtig: Hausratswert neu berechnen lassen

Nach dem Umzug in die gemeinsame Wohnung müsst ihr der bestehenden Versicherung die neue Größe der Wohnung melden und gegebenenfalls den Wert der Gegenstände neu schätzen. Denn ihr vereinbart mit der Versicherung immer einen bestimmten Wert für euren Hausrat: Das ist die sogenannte Versicherungssumme oder Deckungssumme.

Ist der Wert eures Hausrats gestiegen (zum Beispiel durch neue Möbel oder eine größere Wohnung), muss in der Regel auch die Versicherungssumme erhöht werden. Die Hausratversicherung, die nach dem Zusammenziehen bestehen bleiben soll, muss also entsprechend angepasst werden.

Die Deckungssumme soll am Ende dem Wert des gemeinsamen Hausrats entsprechen. Liegen keine korrekten Werte vor, besteht das Risiko, dass die Kosten bei einem Schaden nur teilweise beglichen werden, da eine Unterversicherung besteht. Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn der Wert des gesamten Hausrats höher ist als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

Beispiel: Man spricht von einer Unterversicherung, wenn der Wert des Hausrats 60.000 Euro beträgt, sich die Versicherungssumme aber nur auf 40.000 Euro beläuft. Im Falle eines Schadens übernimmt die Versicherung dann nur rund 67 Prozent der Kosten. Die Höhe der Versicherungssumme bestimmt unter anderem die Höhe der monatlichen (oder jährlichen) Versicherungsbeiträge.

Versicherungsende: Wann & warum

Üblicherweise haben Hausratversicherungen eine Mindestlaufzeit. Ist diese vorüber, könnt  ihr den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Meistens beträgt die Kündigungsfrist dafür drei Monate. Kündigt ihr die Versicherung nicht, verlängert sie sich normalerweise automatisch um ein weiteres Jahr.

Wichtig: Bei einer Trennung und dem Auszug eines Partners aus der gemeinsamen Wohnung, müssen beide wieder ihre eigene Versicherung besitzen. Die Hausratversicherung wird grundsätzlich vom vor der Zusammenlegung eingetragenen Versicherungsnehmer weitergeführt. Der andere Partner muss sich dann um eine neue Versicherung für seinen Hausrat kümmern.

Paar beim Zusammenziehen
Mit dem Zusammenziehen in eine eigene Wohnung können Paare auch bei der Versicherung einiges an Geld sparen. © gettimages.de/Malin_Jovic

Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung, die jeder in Deutschland besitzen sollte. Denn die Privathaftpflicht bezahlt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du aus Versehen bei Dritten verursachst.

 

Was viele nicht wissen: Zusammenlebende Paare benötigen nur eine private Haftpflicht. Denn ihr könnt auch eure Haftpflichtversicherung beim Zusammenziehen zusammenlegen und sich so Kosten für eine Versicherungspolice sparen. Teurer wird der Schutz für die bestehenbleibende Versicherung dadurch normalerweise nicht.

 

Auch hier gilt: Die „ältere“ Versicherung bleibt bestehen, der „jüngere“ Vertrag kann frühzeitig gekündigt werden. Denn ihr habt beim Zusammenziehen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Wendet euch dafür an den Versicherungsanbieter.

 

So geht ihr vor

 

Setzt euch zunächst mit dem Versicherungsanbieter, dessen Vertrag schon länger besteht, in Verbindung. Lasst den Partner dort eintragen, sodass beide im Versicherungsvertrag stehen. Dann könnt ihr den anderen Versicherer darüber benachrichtigen und den jüngeren Vertrag auflösen.

 

Kündigt sich bei euch schon Nachwuchs an, solltet ihr die bestehende Haftpflichtversicherung benachrichtigen und direkt auf einen Familientarif aufstocken. Prüft dann auch, ob deliktunfähige Kinder (Kinder unter sieben Jahren) eingeschlossen sind. 

 

Besonderheiten bei der Haftpflicht

 

Paare mit einer gemeinsamen Privathaftpflichtversicherung können normalerweise gegeneinander keine Ansprüche geltend machen. Würde ein Partner also aus Versehen den Laptop des anderen kaputtmachen, käme die Versicherung dann nicht für den Schaden auf.

 

Denn: durch die gemeinsame Versicherung werden grundsätzlich eventuelle Schadensersatzansprüche zwischen den beiden Versicherungsnehmern ausgeschlossen.

 

Hätten beide Partner hingegen jeweils einen eigenen Vertrag, müsste die jeweilige Versicherung den Schaden am Eigentum des anderen übernehmen. Darüber sollten sich Paare vor dem Entschluss für eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung auf jeden Fall Gedanken machen. Meistens rechtfertigt dieser Vorteil den Preis für jeweils zwei eigenständige Versicherungen aber nicht.

 

Auf Klausel achten

 

Ein Risiko besteht vor allem, wenn es zu Personenschäden zwischen dir und deinem Partner kommt. Dann kommen nämlich auch Sozialversicherungsträger wie die Unfall- oder Krankenkasse ins Spiel.

 

Die Kosten werden von den Kassen nur dann übernommen, wenn die Privathaftpflichtversicherung eine Klausel enthält. In der Klausel ist vermerkt, dass auch nichteheliche Lebensgemeinschaften bei Personenschäden versichert sind. Das bezieht sich normalerweise auf Regressansprüche (Ansprüche auf Schadensersatz) von Sozialversicherungsträgern oder öffentlichen und privaten Arbeitgebern. Darauf solltet ihr unbedingt vor Abschluss Ihrer Haftpflichtversicherung achten.

 

Versicherungsende: Wann & warum

 

Die Privathaftpflichtversicherung hat normalerweise eine Mindestlaufzeit von einem Jahr –es können aber auch mehrere Jahre sein. Ist die festgelegte Frist abgelaufen, kannst du den Vertrag mit einem Vorlauf von normalerweise mindestens drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

 

Wichtig: Solltet ihr euch nach dem Zusammenlegen der Haftpflichtversicherung wieder trennen und aus der Wohnung ausziehen, sollte sich der Ex-Partner rechtzeitig wieder um einen eigenen Versicherungsschutz für seine Privathaftpflichtversicherung kümmern. Die Police verbleibt dann bei dem Versicherungsnehmer.

 

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Paar in gemeinsamer Wohnung
Grund zur Freude: Zusammengezogene Paare können bei der Hausratversicherung, der Privathaftpflicht und weiteren Versicherungen sparen. © gettyimages/courtneyk

Rechtschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsanwaltsleistungen und etwaige Gerichtskosten bei einem Rechtsstreit. Ihr könnt die Rechtsschutzversicherung normalerweise als Single- oder als Familientarif abschließen.

Bei der Versicherung wird kein Unterschied zwischen Ehepaaren und unverheirateten Lebenspartnern gemacht. Es gilt also: Bei der Rechtschutzversicherung könnt ihr Partner mitversichern, auch wenn ihr noch nicht verheiratet seid. Die Voraussetzung ist nur, dass ihr zusammenwohnt.

Wichtig: Viele Tarife bieten die Aufnahme des nicht ehelichen Partners ohne Mehrkosten an. Das gilt aber nur für Familientarife. Die Ausnahme: Haben Rechtsschutzversicherte einen Single-Rabatt vereinbart, wird es mit Partner teurer.

Gut zu wissen:  Ehepartner und Kinder sind bei der Rechtsschutzversicherung normalerweise automatisch mitversichert. Für Kinder gilt das, so lange sie minderjährig sind, oder wenn sie volljährig, aber noch in der Ausbildung und ledig sind.

Die Rechtsschutzversicherung gilt für beide Partner nur so lange sie zusammenwohnen. Wenn sich beide Partner wieder trennen, erlischt auch der Versicherungsschutz für den anderen. Die Versicherungspolice behält der erstmalig benannte Versicherungsnehmer. Wünscht auch der Ex-Partner weiterhin denselben Schutz durch die Versicherung, muss er nach einer Trennung und dem Auszug eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen.

Kfz-Versicherung

Auch bei der Kfz-Versicherung können Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, sparen. Wenn du beispielweise einen Sondertarif bei der Versicherung bekommst, dann kann auch dein Lebenspartner mit dem gleichen Wohnsitz die Vorteile nutzen. Dazu solltet ihr euch immer individuell mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Auch durch eine Zweitwagenversicherung könnt ihr gegebenenfalls Kosten sparen.

Weitere Versicherungen

Bei Versicherungen, die sich direkt auf eine Person beziehen wie die Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Unfallversicherung ändert sich durch den Umzug normalerweise nichts.

Nur wenn ihr heiratet, könnt ihr zum Beispiel eine gemeinsame Renten- oder gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Denn einige Versicherer bieten speziell für verheiratete Paare auch für diese Versicherungen günstige Partnertarife an, mit denen ihr Kosten sparen könnt.

Paar streicht erste gemeinsame Wohnung
Nach dem Zusammenziehen gibt es einiges zu beachten: Du solltest zum Beispiel deine Adresse möglichst bald allen wichtigen Behörden und Unternehmen mitteilen. © gettyimages/gilaxia

Nach dem Umzug: Wichtige To Dos

Nach eurem Umzug solltet ihr Behörden, Dienstleistern und Arbeitgeber möglichst bald die Adresse der neuen Wohnung mitteilen. Gebt ihr schnell Bescheid, verkürzt das etwa die Wartezeit bei Versorgern und vermeidet Strafzahlungen, die ihr im Falle einer nicht fristgerechten Mitteilung erhaltet.

Das müsst ihr nach dem Umzug beachten:

  • Ummelden beim Einwohnermeldeamt: Bis spätestens zwei Wochen nach dem Umzug habt ihr Zeit, um sich bei dem am neuen Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt umzumelden.
  • Finanzamt: Das Finanzamt solltet ihr möglichst bald über Ihre Adressänderung informieren. Spätestens bis die nächste Steuererklärung ansteht, solltet ihr Bescheid geben. Bei vielen Ämtern geht das inzwischen auch online.
  • Kfz-Zulassungsstelle: Im Zuge eines Umzugs müsst ihr auch euer Auto ummelden. Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zum Anmelden und Ummelden (nach einem Umzug) des Autos.
  • Andere wichtige Behörden: Auch Stadtwerke, Kindergeldstelle, Jugendamt, Bundesagentur für Arbeit, BAföG-Amt, Banken, Krankenkasse, Arbeitgeber, Geschäftspartner, Familie und Freunde solltet ihr möglichst bald über euren Umzug informieren und eure neue Adresse mitteilen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Telefon und Internet zusammenlegen: Da ihr nun nur noch einen Anschluss für Internet und Telefon benötigt, solltet ihr einen der beiden Verträge kündigen. Wenn du mit deinem Partner zusammenziehst, steht dir in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu.
  • Nachsendeauftrag bei Post einrichten: Damit euch keine Post verloren geht und euer Nachmieter nicht ungewollt an euch adressierte Briefe bekommt, solltet ihr am besten einen Nachsendeauftrag einrichten. Den könnt ihr zum Beispiel auch ganz einfach online aufgeben.

Weitere wichtige Tipps und Informationen dazu, was ihr bei einem Umzug beachten solltet, erhaltet ihr in unserem Ratgeber zum Umzug inklusive wertvoller Umzugs-Checkliste.

Paar unterschreibt Mietvertrag
Den Mietvertrag für die neue gemeinsame Wohnung sollten am besten beide Partner unterschreiben. © gettyimages/kokouu

Tipps zum Mietvertrag

Wenn du mit deinem Partner in eine gemeinsame neue Wohnung ziehest, müsst ihr normalerweise einen neuen Mietvertrag abschließen. Es macht in dem Fall Sinn, dass beide Partner den Mietvertrag für die gemeinsame Wohnung unterschreiben. Das gilt auch dann, wenn einer der beiden in die Wohnung des anderen mit dazu zieht. Nur dann haben beide die gleichen Rechte und Pflichten für die Wohnung, zum Beispiel die Übernahme der Mietkosten.

Der Vorteil: So haben beide ein gleichberechtigtes Anrecht auf die Wohnung. Dann kann keiner den anderen vor die Tür setzen, sollte es doch zu einer Trennung kommen. Ein gemeinsamer Vertrag hat auch eine gewisse Symbolkraft: Das gemeinsame Unterzeichnen des Vertrags fördert das Gemeinschaftsgefühl als Paar.

Übrigens: Zieht einer der Partner in die Wohnung des anderen, müsst ihr zunächst die Zustimmung des Vermieters einholen. Erst dann kannst du den Vermieter bitten, den Partner in den Mietvertrag aufzunehmen, sodass er gleichberechtigter Hauptmieter wird. Die Ausnahme: Ihr seid verheiratet. Dann benötigt ihr seine Zustimmung nicht. Wird der Partner Mitmieter der Wohnung, könnt ihr vom Vermieter auch verlangen, einen ganz neuen Mietvertrag aufzusetzen. Dann besteht aber das Risiko, dass er neue Konditionen für die Wohnung (zum Beispiel für die Mietkosten) aufstellt.

Vorteile des Zusammenziehens nutzen

Wie ihr jetzt wisst, lohnt sich das Zusammenziehen nicht nur aus persönlichen Gründen, sondern in vielen Fällen auch aus finanzieller Sicht. Ihr könnt beim Zusammenziehen mit dem Zusammenlegen eurer Hausratsversicherung, der Privathaftpflichtversicherung, der Rechtsschutzversicherung und der Kfz-Versicherung sparen. Weitere Vorteile bei der Versicherung kann es haben, wenn ihr heiratet.

Wir wünschen euch viel Freude in der gemeinsamen Wohnung!

Mann mit Gitarre

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