[Stand 01/2024]
Das Wichtigste zusammengefasst
Alkohol am Steuer ist in Deutschland ab einem Promillewert von 0,5 eine Ordnungswidrigkeit, die laut Bußgeldkatalog Alkohol mit Geldstrafen, Punkten in Flensburg und Fahrverboten belegt wird. Ab 1,1 Promille gilt Fahren unter Alkohol als Straftat und es drohen nicht nur Punkte und Führerscheinentzug, sondern auch hohe Geld- oder Freiheitsstrafen.
Wer Auffälligkeiten im Straßenverkehr zeigt oder einen Unfall verursacht, muss schon bei einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille am Steuer mit Strafen rechnen. Dann ist nämlich der Straftatbestand erfüllt und es drohen dieselben Konsequenzen, wie beim Fahren mit 1,1 oder mehr Promille.
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt abweichend die Null-Promille-Grenze. Ein Verstoß dagegen führt in der Probezeit zur Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie zur Verlängerung der Führerschein-Probezeit. Bei mehrmaligen Verstößen während der Probezeit kann es zum Führerscheinentzug kommen.
Eine Strafe für das Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es übrigens auch für Fahrradfahrer. Zwar gilt hier eine hohe Grenze von 1,6 Promille, bevor eine Straftat vorliegt, es drohen aber auch Strafen, wenn ein Radfahrer ab einem Promillewert von 0,3 auffällig fährt oder einen Unfall baut. Die Strafen wirken sich gegebenenfalls sogar auf den Führerschein des Betroffenen aus.
Alkohol am Steuer – Promillegrenzen und Strafen
Wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird, folgt eine Strafe. Das hat gute Gründe. Alkohol verlangsamt schon in geringen Mengen nachweisbar die Reaktionszeit und führt zu eingeschränkter Fahrtüchtigkeit. Alkohol wirkt sich zwar bei jedem Menschen etwas anders aus, ab einer gewissen Konzentration im Blut gilt man aber als nicht mehr fahrtüchtig.
Der Bußgeldkatalog für Alkohol im Straßenverkehr sieht je nach Promillegrad unterschiedliche Strafen für Alkohol am Steuer vor. Während Werte von weniger als 0,5 Promille noch nicht bestraft werden, gilt ein Blutalkoholspiegel darüber entweder als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat.
Trunkenheit am Steuer: Strafe ab 0,5 Promille
Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es schon ab einem Wert von 0,5 Promille eine Strafe. Die Ordnungswidrigkeit wird beim ersten Mal mit einer Geldstrafe von 528,50 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft. Bei wiederholten Verstößen erhöhen sich Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sogar noch.
Die nächsthöhere Promillegrenze liegt bei 1,1 Promille. Ab diesem Wert gilt Alkohol am Steuer als Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkten sowie dem vorübergehenden oder sogar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Ab 1,6 Promille muss außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden.
Achtung: Anders als bei der Ordnungswidrigkeit gibt es keine Schonung für Ersttäter. Die 1,3 Promille Strafe für Ersttäter oder auch die 1,6 Promille Strafe für Ersttäter kann direkt den Entzug der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsentzug nach sich ziehen.
Alkohol am Steuer: Strafe gibt es seit 1953
Wusstest du, dass es die Promillegrenze von 1,5 Promille schon seit 1953 gibt? Wer damals noch mehr intus hatte, beging eine Ordnungswidrigkeit. 1973 wurde die Grenze auf 0,8 Promille und 2001 dann auf 0,5 Promille abgesenkt. In der DDR galt übrigens von 1956 bis zur Wiedervereinigung eine Null-Promillegrenze.
Heute sieht der Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer zwar erst ab einem Wert von 0,5 Promille eine Strafe vor. Man zählt aber schon bei 0,3 Promille als „relativ fahruntüchtig“. Wer also mit 0,3 bis 0,49 Promille auffällig fährt oder sogar einen Unfall baut, kann trotzdem eine Strafe bekommen.
So schnell wird Alkohol im Körper abgebaut: Der Promillewert gibt die Blutalkoholkonzentration an, also wieviel Gramm Alkohol in einem Kilogramm Blut vorhanden ist. Das wiederum hängt von der Menge des getrunkenen Alkohols, dem Zeitpunkt des Konsums sowie dem Körpergewicht und einigen anderen Faktoren ab.
Der Alkoholabbau durch die Leber ist unabhängig von der konsumierten Menge und beträgt pro Stunde etwa 0,1 g Alkohol pro Kilogramm Körpergewicht. Das sind ungefähr 0,13 Promille. Bei einem Mann mit einem Körpergewicht um die 80 kg wird also pro Stunde etwa ein kleines Glas Bier (0,2 l) abgebaut.
Alkohol am Steuer: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Die Einschätzung der Fahrtüchtigkeit ist das Prinzip, auf dem die geltenden Promillegrenzen beruhen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Deswegen ist das auch die Grenze im Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer, ab der das Fahren eines Fahrzeugs als Straftat zählt. Ab 0,3 Promille gilt man als relativ fahruntüchtig. Daher liegt auch erst ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn zuvor keine Verhaltensauffälligkeit vorlag.
Wer zwischen 0,5 und 1,09 Promille Alkohol im Blut hat und Auto fährt, begeht also in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit – auch wenn kein Unfall passiert ist. Wird ein Unfall verursacht, bekommst du aber auch schon bei 0,3 Promille zumindest eine Teilschuld und wirst höchstwahrscheinlich mit einer Geldbuße belegt.
Richtig übel wird die Strafe für Alkohol am Steuer ab einem Promillewert von 1,1. Dann gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss nämlich als Straftat, die auf jeden Fall zur Anzeige gebracht wird. Bei einem Unfall drohen unter anderem Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung.
Wer mit 1,6 Promille oder mehr noch ein Fahrzeug führt, handelt absolut verantwortungslos und bekommt nicht nur eine Anzeige, sondern auch eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe. Außerdem muss der Beschuldigte auch noch zwingend zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), die seine generelle Fahreignung ermitteln soll.
Fahranfänger und Probezeit: Die 0-Promillegrenze
Grundsätzlich gilt der Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer natürlich auch für Fahranfänger. Die Vorgaben für die standardmäßige zweijährige Probezeit wurden aber deutlich verschärft. Für Fahranfänger gilt deswegen die Null-Promille-Regel. Du darfst also zunächst gar keinen Alkohol trinken, wenn du danach noch Auto fahren willst.
Wer als Fahranfänger in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss sich auf eine saftige Strafe gefasst machen. 250 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind es mindestens, die du einplanen musst. Je nach Promillewert können die Strafen sogar noch deutlich steigen. Aber das ist noch nicht alles.
Probezeit Auto: Alkohol verlängert die Probezeit
Die wohl wichtigste Strafe bei Alkohol am Steuer für Anfänger betrifft die Probezeit selbst. Alkohol am Steuer in der Probezeit ist nämlich ein sogenannter A-Verstoß. Er führt sofort zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und zur verpflichtenden Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
Für Wiederholungstäter in der Probezeit drohen sogar noch härtere Strafen. Meist werden dann Fahrverbote und hohe Geldstrafen verhängt. Außerdem erhält der Betroffene wegen wiederholtem A-Verstoß eine Verwarnung und beim dritten Mal wird sogar dauerhaft der Führerschein entzogen.
Wichtig: Die verschärften Regeln und Strafen bei Alkohol am Steuer für Fahranfänger gelten auch für alle Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren. Wer also noch nicht 21 ist, darf keinesfalls Alkohol trinken und Auto fahren – egal, ob die Probezeit schon um ist oder nicht.
Führerscheinentzug bei Alkohol am Steuer?
Die wohl unangenehmste Strafe beim Fahren unter Alkoholeinfluss stellt der Führerscheinentzug dar. Schließlich kann der Entzug ernste berufliche Konsequenzen nach sich ziehen oder zumindest den Alltag stark einschränken. In diesem Sinne soll das Alkohol-Fahrverbot vor allem abschreckend wirken.
Ein einmonatiges Fahrverbot steht dir schon bei einer Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Steuer bevor, also ab 0,5 Promille. Wiederholungstäter dürfen ein Monate nicht mehr fahren. Wer sich ein zweites oder drittes Mal erwischen lässt, muss drei Monate auf sein Fahrzeug verzichten.
Der Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer sieht Fahrverbote grundsätzlich für alle Straftaten vor. Wenn du also mit 1,1 Promille oder mehr erwischt wurdest, wird dir die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate und bis zu fünf Jahre entzogen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann das Gericht bei der Verhandlung auch entscheiden, dass du lebenslang nicht mehr fahren darfst.
Alkohol am Steuer: Strafe bei Unfällen
Die Strafen im Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer sind immer nur auf Fälle ausgerichtet, in denen noch nichts passiert ist. Wenn aber ein Unfall passiert, steigen die Strafen erneut an und die vorher geltenden Promillegrenzen sinken.
Wer mit 0,3 bis 0,5 Promille in einen Unfall verwickelt wird, dem wird in der Regel eine Teilschuld zugesprochen und ihm drohen Punkte in Flensburg, Geld- oder Freiheitsstrafen und monate- oder sogar jahrelanges Fahrverbot. Je höher der Promillewert, desto heftiger sind die jeweiligen Strafen, die vom Gericht verhängt werden. Das kann bis hin zum Freiheitsentzug und lebenslangem Fahrverbot führen.
Was gilt für Alkohol beim Fahrradfahren?
Auch Radfahrer sind Teilnehmer am Straßenverkehr und unterliegen daher gewissen Regeln. Der Bußgeldkatalog für Alkohol im Straßenverkehr sieht für Radler aber wesentlich großzügigere Grenzen vor, bevor eine Strafe wegen von Alkohol droht.
Die Promillegrenze beim Fahrrad beträgt stolze 1,6 Promille. Bis zu diesem Wert darfst du also noch aufs Rad steigen, ohne dich strafbar zu machen – falls du dich mit so viel Alkohol im Blut überhaupt noch auf den Sattel schwingen kannst. Erst bei mehr als 1,6 Promille begehst du auch auf dem Rad eine Straftat.
Vorsicht: Wer alkoholisiert Fahrrad fährt und einen Unfall verursacht oder auffällige Fahrfehler macht, begeht schon ab 0,3 Promille eine Straftat, die entsprechend hart bestraft wird. Die großzügige Promillegrenze beim Fahrrad gilt also nur, wenn du auch wirklich noch vernünftig fahren kannst.
Alkohol auf dem Fahrradsattel: Führerschein bedroht
Wenn du einen Führerschein besitzt, wirkt sich dein Verhalten auf dem Fahrrad auch auf deine Akte im Fahreignungsregister beim Kraftfahr-Bundesamt in Flensburg aus. Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wird oder mit mehr als 0,3 Promille einen Unfall baut, erhält nämlich auch Punkte in Flensburg.
Ähnlich wie bei Kraftfahrern gelten die meisten Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss auch für Radfahrer mit Führerschein. Bei Straftaten ist dieser dann erst einmal weg. Wer keinen Führerschein hat, kann durch Straftaten auf dem Rad dafür sorgen, dass er vielleicht erst einmal keinen erwerben darf.
Mit dem Fahrrad zur MPU: Radfahren ab 1,6 Promille ist eine Straftat und wird genauso behandelt wie Autofahren mit 1,6 Promille. Deswegen müssen auch Fahrradfahrer danach zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
FAQ zu Alkohol am Steuer
Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.
Wie lange ist der Führerschein weg bei Alkohol am Steuer?
Bei Ordnungswidrigkeiten wegen von Alkohol am Steuer drohen Fahrverbote. Wer 0,5 bis 1,09 Promille hat, darf zunächst einen Monat – bei Wiederholung auch mehrere Monate – nicht mehr fahren. Bei Straftaten oder Unfällen unter starkem Alkoholeinfluss wird die Fahrerlaubnis zwischen sechs Monaten und fünf Jahren oder sogar dauerhaft entzogen.
Welche Strafe droht bei 1,3 Promille?
1,3 Promille liegt oberhalb des Grenzwertes für absolute Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille). Die Strafe beträgt dabei drei Punkte in Flensburg, eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Bei einem selbst verursachten Unfall liegen die Strafen deutlich höher.
Welche Strafe droht bei 1,8 Promille?
Ein Blutalkoholwert von 1,8 Promille liegt über dem Grenzwert von 1,6 Promille, nach dem der Beschuldigte eine MPU absolvieren muss. Dazu kommen natürlich die Strafen laut Bußgeldkatalog für Alkohol am Steuer – also Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafen sowie drei Punkte in Flensburg.