Wer den Führerschein schon mit 17 Jahren macht, darf ein Auto fahren, solange eine Begleitperson dabei ist. Hier erklären wir dir, welche Regeln beim Begleiteten Fahren gelten und wie es funktioniert:
- Was ist Begleitetes Fahren?
- Wie erhalte ich den Führerschein mit 17?
- Welche Regelungen gelten für BF17?
- Begleitetes Fahren im Ausland
- Was kostet das Begleitete Fahren?
- Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?
- Was passiert nach dem 18. Geburtstag?
- Welche Strafen bei BF17 gibt es?
Was ist Begleitetes Fahren?
Begleitetes Fahren ab 17 (kurz: BF17) ist eine Sonderregelung in Deutschland. Sie erlaubt es Jugendlichen, schon mit 17 Jahren den Führerschein zu machen und so eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Auto) oder BE (plus Anhänger) zu erhalten. Andere umgangssprachliche Bezeichnungen für das Begleitete Fahren sind „Führerschein ab 17“ oder „Führerschein mit 17“.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung bei minderjährigen Fahrern ist, dass eine in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson immer im Auto mitfährt, bis der Fahrer volljährig ist. Das Fahren mit 17 ist seit Anfang 2011 einheitlich in ganz Deutschland erlaubt und gesetzlich geregelt.
Wichtig: Die Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein und verschiedene Voraussetzungen erfüllen (mehr dazu erfährst du weiter unten im Ratgeber).
Hintergrund
Der Grund für die Einführung von BF17 war, dass das Unfallrisiko von jungen Erwachsenen deutlich höher war als bei anderen Fahrergruppen. Das ist unter anderem auf die fehlende Fahrpraxis und die erhöhte Risikobereitschaft junger Erwachsener zurückzuführen. Wie Unfallanalysen zeigen, nimmt das Unfallrisiko mit zunehmender Erfahrung aber deutlich ab: Nach knapp einem Jahr hat es sich schon halbiert.
Das Ziel bei BF17 ist es daher, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken. Denn durch das Begleitete Fahren können sie bereits vor dem 18. Geburtstag wichtige Fahrerfahrung sammeln. Es hilft jungen Erwachsenen so, das Routineverhalten und das Gefahrenbewusstsein unter geschützten Bedingungen zu erlernen und damit das Unfallrisiko zu mindern.
Wie Unfallstatistiken belegen, hat das Unfallrisiko bei jungen Erwachsenen, die sich für BF17 entschieden haben, tatsächlich abgenommen: So hat sich beispielweise die Anzahl der Verursacher von Verkehrsunfällen bei den 18- bis 24-Jährigen schon im Jahr 2015 um über zwei Drittel (66,7 Prozent) verringert. Insgesamt sollen laut der Daten die Teilnehmer an BF17 rund 30 Prozent weniger Verkehrsunfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße verursachen als andere Führerscheinabsolventen.
Wie erhalte ich den Führerschein mit 17?
Der Erwerb des Führerscheins mit 17 Jahren erfolgt im Prinzip genauso, wie wenn du den regulären Führerschein machst. Das ist in Deutschland ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt.
Minderjährige benötigen aber die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten für die Anmeldung in der Fahrschule. Du kannst dich damit schon ab einem Alter von 16 Jahren und sechs Monaten für den PKW-Führerschein anmelden. In der Fahrschule musst du dann eine theoretische und eine praktische Ausbildung durchlaufen.
Alle Fahrschüler müssen zusätzlich einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Beide Nachweise benötigst du für den Antrag bei der Führerschein-Behörde. Am Ende stehen eine theoretische und eine praktische Prüfung an, die du bestehen musst. Sie laufen genauso wie beim regulären Führerschein ab. Nur wenn du beide Tests bestehst, kannst du anschließend den Führerschein BF17 beantragen.
Beim Zeitpunkt der Prüfungen für den BF17-Führerschein gelten außerdem folgende Voraussetzung:
- Die theoretische Prüfung darfst du frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegen. Nur wenn du den Test bestanden hast, darfst du dich auch für die praktische Prüfung anmelden.
- Zur praktischen Prüfung darfst du frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag antreten.
Nach Bestehen beider Prüfungen kannst du den Führerschein beantragen. Vom Prüfer erhältst du nach der praktischen Prüfung eine Bestätigung, die du der Führerscheinstelle deiner Gemeinde vorlegen musst. Dort bekommst du als Fahrerlaubnis dann erst einmal die rosa Prüfungsbescheinigung. Du erhältst sie aber erst zu dem Zeitpunkt, wenn du 17 Jahre alt bist. Mit der Bescheinigung ist bis zum 18. Lebensjahr das Fahren mit einer Begleitperson erlaubt. Erst mit dem 18. Geburtstag kannst du den (Karten-)Führerschein beantragen und dann auch ohne Begleitung Autofahren.
Mit dem Bestehen der Führerscheinprüfung und dem Erhalt des Führerscheins der Klasse B kannst du automatisch auch die Führerscheinklassen AM (Krafträder) und L (Traktoren) fahren. Die beiden Fahrzeuge darfst du mit dem Führerschein auch ohne eine Begleitperson fahren. Um sie zu nutzen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Wichtig: Informier auch deine Kfz-Versicherung darüber, wenn du ein Auto für das BF17 nutzen willst. Sollte in dem Vertrag beispielsweise ein Mindestalter für die Fahrzeugnutzung festgelegt sein, könnten Probleme entstehen. Kläre mit deiner Versicherung deshalb ab, ob das Auto beim Begleiteten Fahren versichert ist.
Welche Regelungen gelten für BF17?
Wichtig ist bei BF17: Jugendliche dürfen nur im Beisein mindestens einer der eingetragenen Begleitperson mit dem Auto fahren. Die Begleiter müssen dafür schriftlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Das gilt als Voraussetzung (Begleitauflage), um fahren zu dürfen.
Das Gute: Du darfst in die Bescheinigung grundsätzlich eine unbegrenzte Anzahl an Begleitpersonen eintragen lassen. Mindestens eine Person musst du aber schon im Antrag auf BF17 angeben.
Das musst du beim Fahren noch beachten: Die Prüfungsbescheinigung enthält kein Foto, deshalb musst du neben dem Dokument beim Autofahren immer einen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) dabeihaben. Nur wenn du beide Unterlagen gemeinsam vorlegen kannst, gilt die Fahrerlaubnis.
Die Führerschein-Probezeit beträgt bei BF17 wie auch beim regulären Führerschein normalerweise zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Bestehen der Führerscheinprüfung und beinhaltet die gleichen Regelungen wie beim Führerschein mit 18 Jahren.
Begleitetes Fahren im Ausland
Zunächst war das Begleitete Fahren nur in Deutschland erlaubt. Mittlerweile darfst du mit dem deutschen BF17 unter Einhaltung der deutschen Begleitauflage auch in Österreich mit dem Auto fahren. Das ist aber eine Ausnahme: In anderen Ländern ist der Führerschein mit 17 nicht zugelassen.
Gut zu wissen: Sobald du 18 bist, musst du im Ausland in jedem Fall den Kartenführerschein mitführen. Das gilt auch für Österreich. In Deutschland ist das Fahren mit der Prüfungsbescheinigung und einem Ausweisdokument noch bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag zugelassen.
Wichtig: Kläre vorab unbedingt auch mit deiner Kfz-Versicherung ab, welche Bedingungen für BF17 im Ausland gelten und ob dein Auto auch dort entsprechend versichert ist.
Was kostet das Begleitete Fahren?
Beim BF17 musst du, wie auch regulär, die Kosten für die Fahrschule bezahlen. Um deinen Führerschein zu machen, musst du im Schnitt mit 1.500 bis 3.500 Euro rechnen. Dabei kommt es unter anderem nicht nur darauf an, wie viele Pflichtstunden und Zusatzstunden du benötigst, sondern auch, ob du die Prüfungen auf Anhieb bestehst. Wie genau sich die Kosten für den Führerschein zusammensetzen und welche regionalen Unterschiede es geben kann, liest du in unserem Ratgeber „Führerschein machen“.
Bist du noch unter 18, wenn du deinen Führerschein machst, kommen zusätzliche Kosten für die Ausstellung des Führerscheins in Form der Prüfungsbescheinigung dazu (rosa Dokument, das die bestandene Prüfung bescheinigt und die Begleitpersonen ausweist). Außerdem fällt eine Gebühr für die Überprüfung der Begleitpersonen an. Dafür wird unter anderem eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Punktestand) angefordert. Die Höhe der anfallenden Gebühren kann von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen. Den regulären Führerschein im Kartenformat bekommst du erst, wenn du 18 Jahre alt bist.
Hier ein Überblick über alle Kosten, die beim BF17 im Durchschnitt auf dich zukommen:
- Kosten für den Führerschein: circa 1.500 bis 3.500 Euro
- Kosten für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung: circa 10 Euro
- Überprüfung der Begleitpersonen: pro Person circa 11 Euro (von Bundesland und Führerscheinstelle abhängig)
- mit 18 Jahren: circa 40 - 70 Euro für das Ausstellen des regulären Führscheins
Zwar kostet BF17 etwas mehr als der reguläre Führerschein, es kann sich aber bei der Kfz-Versicherung lohnen. Erfahre hier mehr über die Autoversicherung für Fahranfänger.
Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?
Damit jemand beim Autofahren die Begleitperson eines Minderjährigen sein darf, muss er oder sie verschiedene Bedingungen erfüllen. Begleiter müssen
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein besitzen (Führerscheinklasse B oder 3) und
- dürfen zum Zeitpunkt der Eintragung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) haben.
Wichtig ist auch: Die Begleitperson muss fahrtauglich sein. Das bedeutet, sie darf während der Autofahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Fahranfänger sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass sich die Begleiter an die Regelungen halten. Hat die Begleitperson einen höheren Alkoholpegel oder steht sie unter Drogeneinfluss, können ein Bußgeld und (abhängig vom Zustand des Begleiters) auch Punkte in Flensburg für den jungen Fahrer drohen.
Für die Fahrer selbst gilt, wie auch beim regulären Führerschein, ein absolutes Alkoholverbot in der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag.
Für die Begleitperson ist wichtig: Aufgabe des Begleiters ist es, dem Fahrneuling ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln und ihm bei Bedarf Ratschläge zu geben. Die Begleitperson darf aber unter keinen Umständen selbst (wie ein Fahrlehrer) in das Fahren eingreifen. Das würde alle Beteiligten gefährden.
Übrigens: Es gibt in vielen Städten Informationsveranstaltungen für (angehende) Begleitpersonen, um sie auf die Aufgabe als Begleiter vorzubereiten. Informiere dich am besten direkt bei den Fahrschulen in deinem Ort, ob sie ein solches Infoseminar anbieten. Der Besuch einer Informationsveranstaltung ist für Begleitpersonen aber grundsätzlich nicht verpflichtend.
Was passiert nach dem 18. Geburtstag?
Mit Vollendung des 17. Lebensjahrs gilt Folgendes:
- Du darfst ab deinem 18. Geburtstag ohne Begleiter Auto fahren.
- Du musst keine weitere Prüfung ablegen.
- Die Prüfungsbescheinigung muss gegen das „richtige“ Führerscheindokument getauscht werden.
So bekommst du den Kartenführerschein: Den „richtigen“ Führerscheinausweis stellt normalerweise die zuständige Führerscheinstelle (deiner Gemeinde) automatisch aus, dort musst ihn nur abholen. Hast du die Ausstellungsgebühr noch nicht gezahlt, musst du mit rund 40 - 70 Euro rechnen.
Wichtig: Die rosa Prüfungsbescheinigung ist nur bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Bis dahin musst du den regulären Führerschein spätestens abgeholt haben.
Welche Strafen bei BF17 gibt es?
Beim BF17 gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für den Führerschein mit 18 Jahren. Alle Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber „Führerschein-Probezeit“: Hier erfährst du, was passiert, wenn du beim Autofahren mit 17 Jahren einen Unfall verursachst oder gegen eine der gesonderten Verkehrsregeln beim BF17 verstößt.
Wichtig für alle Fahrer: In der Probezeit gilt für Autofahrer die 0,0-Promillegrenze und damit ein striktes Alkoholverbot am Steuer.
Fahren ohne Begleitperson
Das Fahren ohne eine eingetragene Begleitperson für 17-jährige Fahrer gilt als Straftat, mit der sie gegen die Begleitvoraussetzung verstoßen. Es kann nach § 21 StVG als Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit als schwerer Verkehrsverstoß gelten. Mit diesen Folgen musst du rechnen:
- Widerruf der Fahrerlaubnis für die Klasse B (die Klassen L und AM bleiben erhalten)
- Bußgeld (meist in Höhe von circa 70 Euro)
- ein Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
Bei sehr schwerwiegenden Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe drohen. Um nach dem Verstoß die Fahrerlaubnis (Führerschein Klasse B) wiederzubekommen, musst du ein kostenpflichtiges Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG absolvieren.
Gut zu wissen: Hat der Fahranfänger schon vor dem Autoführerschein andere Führerscheinklassen erworben, bleiben sie auch beim Widerruf der Klasse B erhalten.
Prüfungsbescheinigung vergessen
Hast du beim Autofahren mit Begleitperson deine Prüfungsbescheinigung nicht dabei oder händigst das Dokument auf Verlangen nicht aus, musst du normalerweise mit einem Bußgeld von rund 10 Euro rechnen.
Unfall mit BF17
Wer das Fahrzeug steuert, ist auch im Falle eines Schadens verantwortlich. Das gilt unabhängig vom Alter des Fahrers. Kommt es während des BF17 zu einem Unfall, haftet allein der minderjährige Fahranfänger. Denn er ist der verantwortliche Führer des Fahrzeuges.
Die Begleitperson gilt (anders als in der Fahrschule) neben dem Fahrer nicht als Fahrzeugführer und ist damit auch nicht für einen Unfall haftbar. Der Begleiter hat grundsätzlich den Status eines Beifahrers.
Die Schuld bei einem Unfall trägt also grundsätzlich der minderjährige Fahrer und nicht der Begleiter. Das gilt immer, egal ob die Begleitperson Alkohol getrunken hat oder nicht.
Der minderjährige Fahrer ist aber auch dafür verantwortlich, dass sich die Begleitperson an die Auflagen hält: also, dass sie nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat oder unter Drogeneinfluss steht. Verstößt die Begleitperson gegen die Regelung, muss der Fahranfänger mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.
Ein sicherer Start ins Autofahrer-Leben
Das Begleitete Fahren hilft jungen Fahranfängern, das Autofahren in einer sicheren Umgebung zu erlernen. Durch die Teilnahme am BF17 sinkt das Unfallrisiko für junge Fahrer nachweislich. Ein weiterer Vorteil für Fahrer mit 17 Jahren sind geringere Kosten bei der Kfz-Versicherung. Denn viele Versicherungen bieten für BF17-Teilnehmer wegen des geringeren Unfallrisikos Rabatte an.
Egal, ob du dich für den Führerschein mit 17 Jahren entscheidest oder ihn erst mit 18 Jahren absolvierst: Wir wünschen dir viel Erfolg beim Führerschein und allzeit gute Fahrt! Deine Allianz Direct.