Wir klären die wichtigsten Fragen rund um den Test der Fahreignung:
- Was bedeutet Fahreignung?
- Rechtliche Grundlagen
- Wer stellt die Fahreignung fest?
- Wie hoch sind die Kosten?
- Fahreignungstest nach Schlaganfall
- Fahreignung bei körperlichen Einschränkungen
- Fahreignung und psychische Erkrankungen
- Fahreignung und geistige Behinderung
- Führerschein machen trotz geistiger Behinderung und nach Erhalt der Fahrerlaubnis
- Fahreignungstests für Senioren
Bei akuten Krankheitsbildern, chronischen Erkrankungen, der Einnahme von Medikamenten oder nach Operationen, stellt sich häufig die Frage, ab wann die eigene Fahrtüchtigkeit wieder gegeben ist. Wir geben dir hilfreiche Tipps und Hinweise zu diesem Thema.
Wir erklären:
- Was der Begriff „Fahreignung“ umfasst – auch im rechtlichen Sinne
- Wer die Fahreignung feststellt
- Ob und wann Autofahren bei körperlichen Einschränkungen erlaubt ist
- Ob die Fahreignung bei psychischen Erkrankungen gegeben ist
- Wie es sich mit der Fahreignung und geistigen Behinderungen verhält
- Und ob es eine bindende Fahreignung für Senioren gibt
Was bedeutet Fahreignung?
Und warum ist sie wichtig? Ganz einfach: Wer am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss körperlich und geistig fit sein. So soll die Verkehrssicherheit – also der eigene Schutz und der für andere – sichergestellt werden. Die Fahreignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und wird im Einzelfall beurteilt. Die Fahrtauglichkeit kann entweder im Rahmen der MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) oder anhand eines ärztlichen Gutachtens aus medizinischer Sicht festgestellt werden.
Fahreignung: Rechtliche Grundlagen
Grundsätzlich kann jeder selbst entscheiden, ob man sich tauglich fühlt, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Anhaltspunkte dafür bekommt man aus den gesetzlichen Vorschriften und über eine Auskunft des behandelnden Arztes.
- In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, § 31) steht, dass der Fahrer eines Autos zum selbstständigen Fahren des Fahrzeugs in der Lage sein muss. Diese Eignung ist unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis gültig ist oder nicht. Auch Auto-Besitzer dürfen dies nicht anordnen oder zulassen, wenn ihnen bekannt ist, dass der Fahrer nicht eigenständig fahren kann.
- Wer sich außerdem infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf laut der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, § 2) nur dann am Verkehr teilnehmen, wenn dafür gesorgt ist, dass er andere nicht gefährdet. Der Fahrer ist also dazu verpflichtet, vor Antritt jeder Fahrt kritisch zu prüfen, ob er den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist.
Die Mobilität ist für den Gesetzgeber ein wichtiges Gut, das also nicht ohne triftigen Grund eingeschränkt werden darf.
Ganz wichtig zu wissen: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, deswegen solltest du deine Fahreignung im Zweifelsfall lieber testen lassen.
Was sind mögliche rechtliche Konsequenzen? Wer sich aufgrund einer Erkrankung über kurz oder lang fahruntauglich fühlt und sich ohne Überprüfung der Fahreignung hinter das Steuer setzt, handelt verantwortungslos. Er gefährdet sich und andere. Auch strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Entzug der Fahrerlaubnis können die Folge sein.
Wer stellt die Fahreignung fest?
Auch wenn es keinen festgeschriebenen Weg zur Fahreignung gibt, stehen zwei Wege zur Verfügung:
- Du meldest deine Erkrankung selbt bei der Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle oder
- Du lässt dich vom behandelnden Arzt, bestenfalls ein Neurologe, Verkehrsmediziner oder in einer spezialisierten Fahrschule beraten.
Der erste Schritt ist immer die vertrauliche Beratung durch einen Mediziner. Betroffene sollten den Empfehlungen des behandelnden Arztes folgen. Sonst könnte in Folge eines Unfalls die Fahrerlaubnis sowie der Versicherungsschutz verloren gehen. Umgekehrt müssen sich aber auch alle Ärzte ihrer Verantwortung bewusst sein und ihre Patienten ausreichend über vorübergehende oder dauerhafte Einschränkungen der Fahrsicherheit bzw. Fahreignung aufklären. Wenn eine Erkrankung oder die damit einhergehende Behandlung zur Einschränkung der Fahrsicherheit führt, sollte das vom Arzt angesprochen werden.
Wer eigenständig Medikamente kauft und zu sich nimmt, sollte sich neben seinem Arzt auch mit dem Apotheker seines Vertrauens dazu austauschen. Apotheker können auf mögliche Warnsignale oder Einschränkungen bei der Verkehrsteilnahme hinweisen.
Fahreignung Kosten
Wer nach einem Schlaganfall wieder Auto fahren möchte, muss in etwa mit diesen Kosten rechnen:
- Fachärztliches Gutachten: 300 bis 700 Euro
- Kosten für neuropsychologisches Gutachten: mindestens 150 Euro (optional)
- Führerschein umschreiben lassen: circa 25 Euro
- Umrüstung des Fahrzeugs: Kosten je nach Art und Grad der Einschränkung variabel
- Fahrprobe: 200 bis 300 Euro Fahrstunden bei einer Fahrschule: mindestens 80 Euro pro Fahrstunde, auf umgebauten Fahrschulautos meist etwas teurer
(Quelle: https://www.schlaganfall-hilfe.de/fileadmin/files/SDSH/Medien-_und_Warenkorb/autofahren_nach_schlaganfall.pdf; Kapitel 9, Seite 34)
Spartipp 1: Eventuell können Kosten gespart werden, wenn das neuropsychologische Gutachten dort erstellt wird, wo die Person zur Reha war. Hier sind oftmals noch alle erforderlichen persönlichen und medizinischen Daten vorhanden, was den Aufwand senkt.
Spartipp 2: Autofahrer mit Schwerbehindertenausweis erhalten verschiedene Vergünstigungen. Weist dieser das Merkzeichen „aG“ (für: außergewöhnlich gehbehindert) auf, ist der Fahrer zu 100 Prozent von der Kfz-Steuer befreit. Ist ein „G“ („erheblich gehbehindert“) vermerkt, wird er zu 50 Prozent von der Kfz-Steuer befreit.
Spartipp 3: Das frühzeitige Stellen von Anträgen, noch bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden, hilft, um nicht privat vorstrecken zu müssen. Wer berufstätig oder noch in der Ausbildung ist, kann bei einer eventuell notwendigen Fahrzeugumrüstung Kostenübernahme oder Zuschüsse bei diesen Institutionen beantragen:
- Berufsgenossenschaft
- Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung
- Integrationsamt (für Selbstständige und Freiberufler)
- Sozialamt
- Unfallkasse
- Wohlfahrtsverbände
- Versicherungen, z. B. Unfallversicherung bei Verkehrsunfällen
- Stiftungen
Fahreignungstest nach Schlaganfall
In Deutschland gibt es keine Meldepflicht bei neurologischen Erkrankungen.
Wer einen Schlaganfall hatte, kann Symptome haben, die sich negativ auf das Autofahren auswirken können, z.B.:
- Halbseitenlähmung und Gesichtsfeldausfälle
- Gefühlsstörungen in Armen und Beinen
- Spastik
- Epilepsie
- Gleichgewichtsstörungen
- Augenbewegungsstörungen
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
Auch die Einnahme von Medikamenten können dem Autofahren im Wege stehen. Die eigene Mobilität kann dann – je nach Art und Einnahmedauer - stark an gesetzliche Sperrfristen gebunden sein. Nach der Einnahme von Medikamenten zur Behandlung von Epilepsie kann diese Frist von drei Monaten bis zu einem Jahr andauern.
Stehen Sprach- und Sprechstörungen in Verbindung mit dem Schlaganfall, haben diese zwar keine direkte Auswirkung auf die Fahreignung. Doch können Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen damit einhergehen, die es dem Autofahrer nur bedingt erlauben, sich im Verkehr zu orientieren. Hinweise auf Verkehrsregeln könnten möglicherweise übersehen oder nicht mehr richtig interpretiert werden.
Bei anhaltenden körperlichen Behinderungen kann es sein, dass unter Umständen bestimmte Umbauten am Auto notwendig sind, um die eigene Mobilität zu erhalten. Wenn die Führerscheinstelle davon in Kenntnis gesetzt wird, werden die entsprechenden Informationen gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere eingetragen sowie im Führerschein über Schlüsselziffern mit aufgeführt. Mehr Details erfährst du in unserem Ratgeber zur Mobilität für Menschen mit Behinderung.
Fahreignung bei körperlichen Einschränkungen
Wer schon länger seinen Führerschein besitzt und erst danach von einer körperlichen Einschränkung betroffen wird – etwa durch einen Schlaganfall – ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet dies der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Hier kommt wieder die Eigenverantwortung ins Spiel: Je nach Art, Häufigkeit und Medikation sollte der Arzt eine medizinische Empfehlung zur Fahreignung aussprechen.
Fahreignung und psychische Erkrankungen
Auch verschiedene psychische Erkrankungen, wie organische psychische Störungen, Demenzen, schwere Depressionen und Manien, schizophrene Störungen oder Abhängigkeitserkrankungen sowie ihre Behandlung durch notwendige Medikamente können zu einer Einschränkung der Fahrtauglichkeit führen. Im Falle einer akuten Psychose ist keine Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr gestattet. Oftmals ist es nach Abklingen der Krankheitsepisode möglich, wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ob und wann die Teilnahme wieder erlaubt ist, bestimmt nach Abklingen der Symptome der behandelnde Arzt – es kommt hier wieder stark auf den Einzelfall an. Anders als man vielleicht auf den ersten Blick vermuten würde, ist die Einnahme bestimmter Medikamente möglicherweise kein Hinderungsgrund, sondern eher eine Voraussetzung, um wieder selbstbestimmt unterwegs zu sein. Die Landesärztekammern können Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation benennen. Eine Einschätzung der Fahreignung erfolgt auf der Grundlage der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegeben werden.
Fahreignung und geistige Behinderung
Eine geistige Behinderung ist für den Führerschein nicht zwingend ein Hindernis. Da es jedoch im Verkehr auf ständige Achtsamkeit und Konzentration ankommt, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein.
Führerschein machen trotz geistiger Behinderung
Bei der Antragstellung der Fahrerlaubnis fordert die zuständige Behörde daher ein Gutachten an. Dies kann entweder die MPU oder ein ärztliches Gutachten sein. So wird entschieden, ob eine Person mit geistiger Behinderung dazu befähigt ist, ein Fahrzeug zu führen. Tests zum Konzentrations- und Reaktionsvermögen sowie zu Orientierungs- und Wahrnehmungsfähigkeiten sind besonders wichtig. Es kann sein, dass bestimmte Einschränkungen im Führerschein vermerkt werden. Fällt das Gutachten positiv aus, wenden sich Betroffene am besten an eine Fahrschule, die auf die jeweiligen Bedürfnisse eingestellt ist. Solche Fahrschulen bieten nicht nur geeignete Lern- und Prüfungsmaterialien an, sondern unterstützen oft auch in anderen Bereichen, wie etwa finanziellen Zuschüssen.
Geistige Behinderung nach Erhalt der Fahrerlaubnis
Es gibt auch den Fall, dass Menschen, die den Führerschein schon besitzen, plötzlich mit einer geistigen Behinderung konfrontiert werden. In diesem Fall müssen Betroffene der Führerscheinstelle Bescheid geben. Auch hier folgt eine Untersuchung, mit der Auflagen oder Beschränkungen festgelegt und im Führerschein festgehalten werden.
Fahreignungstests für Senioren
Wie bleibt man im Alter möglichst lange fahrtüchtig? Wie macht man seine ältere Verwandtschaft auf Fahruntauglichkeit aufmerksam?
Immer wieder kommen in Deutschland Diskussionen zu gesetzlich verpflichtenden Fahreignungstest von Senioren auf. Bisher gibt es eine solche Testpflicht nicht. Zuletzt hatte CSU-Politiker und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer solche Tests für ältere Autofahrer klar abgelehnt. Als Begründung zog er die Unfallstatistik heran, aus der sich keine Auffälligkeiten ablesen ließen. Er argumentiert: „Unfälle können einem 21 Jahre alten Fahrer genauso passieren wie einer 81 Jahre alten Fahrerin." Auch der Automobilclub ADAC argumentiert ähnlich: „Menschen ab 65 Jahren verursachten etwa 16 Prozent der Unfälle mit Verletzten, obwohl sie 21 Prozent der Bevölkerung ausmachten.“ Es gibt jedoch die Möglichkeit freiwillig an solchen streng vertraulichen Checks teilzunehmen. Die Prüfgesellschaft DEKRA bietet einen Autofahr-Check extra für Senioren an. Wer nach „Fahr-Fitness-Checks“ sucht, wird zudem beim ADAC und TÜV Süd fündig.
Dein Team von Allianz Direct wünscht eine gute und sichere Fahrt.