Das Wichtigste zusammengefasst
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ab 2022 bis 19. Januar 2033 nach und nach in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die genaue Frist ist abhängig von Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers oder Ausstellungsdatum des aktuellen Führerscheins.
Beim Umtausch des Führerscheins ist es nicht nötig, Prüfungen zu wiederholen. Die Fahrerlaubnis gilt unbefristet weiter.
Die alten Führerscheine müssen aus verwaltungstechnischen Gründen erneuert werden. Ziel der Umtauschaktion ist, die neuen Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher machen.
Für den Führerscheinumtausch gibt es unterschiedliche Fristen, die nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum gestaffelt sind. Eine Sonderregelung galt für Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958, die ihre Frist coronabedingt nicht einhalten konnten. Statt bis 19. Januar 2022 konnten sie ihren alten Führerschein bis 19. Juli 2022 umtauschen.
Führerschein umtauschen: Wann muss wer seinen Führerschein erneuern?
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen je nach Ausstellungsdatum spätestens bis 19. Januar 2033 in den EU-weit einheitlichen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch betrifft alte Papier-Führerscheine (DDR-, rosa oder grauer Führerschein), aber auch Scheckkarten-Führerscheine, die ab 1999 ausgegeben wurden.
Wurde dein Führerschein ab dem 19.01.2013 ausgestellt, musst du ihn nicht umtauschen. Ab diesem Ausstellungsdatum entsprechen Führerscheine den aktuellen EU-Standards und sind nur noch 15 Jahre gültig.
Führerschein umtauschen: Alle Fristen auf einen Blick
Der Umtausch des Führerscheins erfolgt gestaffelt nach Jahrgängen bzw. nach Ausstellungsdatum. Wurde die Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers für den Umtausch wichtig. Hast du deinen Führerschein ab dem 1. Januar 1999 erworben, ist das Ausstellungsjahr für die Umtauschfrist relevant:
Kann man den Führerschein auch eher umtauschen?
Ja, du kannst deinen Führerschein schon vor Ablauf der Umtauschfrist erneuern. Hast du zum Beispiel einen rosa Führerschein, der im Oktober 1998 ausgestellt wurde, brauchst du mit dem Führerscheinumtausch nicht bis 2025 zu warten. Du kannst das Dokument auch schon davor in den neuen EU-Führerschein umtauschen. So gehst du sicher, dass der Umtausch erledigt ist, bevor dein alter Führerschein seine Gültigkeit verliert.
Wichtig: Zwar ist der alte Führerschein nach Ablauf der Frist nicht mehr gültig. Das heißt aber nicht, dass der Besitzer seine Fahrerlaubnis verliert. Egal wann du deine Fahrprüfung abgelegt hast: Du darfst weiterhin unbefristet Auto bzw. Motorrad fahren. Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments ist künftig auf 15 Jahre befristet.
Gelten bestimmte Sonderregelungen für die Fristen?
Es gibt Sonderregelungen für die Jahrgänge 1953 bis 1958, die ihren Führschein bis zum 19. Januar 2022 hätten umtauschen müssen. Hatten sie wegen der Corona-Pandemie keinen fristgerechten Termin erhalten, galt eine verlängerte Frist bis zum 19. Juli 2022.
Gelten die Fristen auch für Motorradführerscheine?
Ja, für den Umtausch des Motorradführerscheins (Klasse A) gelten dieselben Fristen wie beim Pkw-Führerschein. Das heißt: Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle alten Motorradführerscheine umgetauscht sein.
Was passiert, wenn der Führerschein nicht umgetauscht wird?
Wer den Führerscheinumtausch nicht fristgerecht erledigt und weiter mit seinem alten Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Polizeikontrolle ist ein Verwarngeld fällig.
Führerscheinumtausch: Ablauf und Kosten
Deinen alten Führerschein umtauschen kannst du bei einer Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinbehörde oder dem Bürgeramt an deinem aktuellen Wohnort. Am besten vereinbarst du rechtzeitig online einen Termin.
Bei der Behörde musst du einen Antrag ausfüllen und unterschreiben. Du brauchst folgende Unterlagen, um deinen Führerschein zu erneuern:
- gültiger bzw. vorläufiger Personalausweis oder
- gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (max. drei Monate alt) oder
- gültiger ausländischer Pass mit aktueller Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) oder Aufenthaltstitel
- alter Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 Millimeter), das aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht
Hat den Führerschein nicht die Behörde an deinem aktuellen Wohnsitz ausgestellt, ist eine Karteikartenabschrift nötig. Das gilt auch für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999. Die Karteikartenabschrift ist ein Auszug deiner persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Bei dieser Führerscheinstelle kannst du die Karteikartenabschrift kostenlos beantragen. Die Behörde schickt die Abschrift direkt an die zuständige Stelle an deinem neuen Wohnsitz.
Was kostet der Führerscheinumtausch?
Wer seinen bisherigen Führerschein in den neuen EU-Führerschein umtauschen lässt, zahlt je nach Behörde ungefähr 25 Euro. Eventuell kommen Kosten für ein neues biometrisches Passbild hinzu. Außerdem können Versandgebühren anfallen, wenn du dir den neuen Führerschein nach Hause schicken lässt.
Warum ist es nötig, den Führerschein zu erneuern?
Die Führerschein-Umtauschpflicht soll Fälschungen erschweren. Denn beim neuen EU-Kartenführerschein werden Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert. Außerdem sollen die neuen Führerscheine in einer Datenbank zentral erfasst werden.
Warum erfolgt der Führerscheinumtausch gestaffelt?
Damit nicht alle Führerscheinbesitzer auf einmal den neuen EU-Führerschein beantragen, sind die Umtauschfristen für die alten Führerscheine zeitlich gestaffelt. So will man eine Überlastung der Führerscheinstellen vermeiden.
Wichtig: Du wirst vor Ablauf der Frist nicht informiert oder daran erinnert, deinen Führerschein zu erneuern. Da der Umtausch Millionen Führerscheinbesitzer betrifft, muss sich jeder eigenverantwortlich an die jeweilige Frist halten. Den alten Führerschein kann man nach dem Umtausch behalten. Das Dokument wird aber gestanzt, also entwertet. So ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es nicht mehr verwendet werden darf.
Wie können Personen mit Wohnsitz im Ausland ihren Führerschein umtauschen?
Wohnst du in einem anderen EU-Land, ist die Behörde an deinem ausländischen Wohnsitz für die Umschreibung des abgelaufenen Führerscheins zuständig. Wohnst du außerhalb der EU, wendest du dich an eine beliebige Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland. Diese wird deinen alten Führerschein umtauschen.
Muss ich für den Umtausch eine erneute Führerscheinprüfung absolvieren?
Nein, beim Führerscheinumtausch ist weder eine erneute Fahrprüfung noch eine zusätzliche Gesundheitsprüfung vorgesehen. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert und ohne zeitliche Einschränkung bestehen.
Neuer Führerschein: So lange ist er gültig
Der neue EU-Führerschein verliert nach 15 Jahren seine Gültigkeit. Deswegen muss er wie ein Personalausweis oder Reisepass regelmäßig erneuert werden. Alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind schon EU-Führerscheine.
Der EU-Führerschein gilt innerhalb der Europäischen Union in jedem EU-Mitgliedsstaat. Das Dokument hat mehrere Sicherheitsmerkmale – zum Beispiel ein Laserkippbild, das aus drei Verkehrszeichen besteht. Durch den Führerscheinumtausch und die Befristung des neuen Führerscheins sollen Betrugsfälle und Fälschungen verhindert werden.
FAQ zum Umtausch des Führerscheins
Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.
Wer muss den Führerschein umtauschen?
Die Umtauschpflicht betrifft jeden, dessen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Die alten Papier- und Scheckkarten-Führerscheine müssen – gestaffelt nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsdatum – bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Welche Führscheine müssen 2022 umgetauscht werden?
Bis spätestens 19. Juli 2022 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Besitzer zwischen 1953 und 1958 geboren sind.
Wo kann ich meinen Führerschein gegen einen neuen tauschen?
Für den Führerscheinumtausch ist die Kfz-Zulassungsstelle oder Führerscheinbehörde an deinem aktuellen Wohnsitz zuständig. Je nach Wohnort kannst du teilweise auch im Bürgeramt deinen Führerschein erneuern.
Was kostet der Umtausch des Führerscheins?
Der Führerscheinumtausch kostet ungefähr 25 Euro. Eventuell kommen Gebühren für den Versand des neuen EU-Führerscheins und für biometrische Passbilder hinzu.
Werde ich informiert, wenn der Führerschein getauscht werden muss?
Nein. Jeder Führerscheinbesitzer ist selbst dafür verantwortlich, sich an die jeweilige Umtauschfrist zu halten und seine Fahrerlaubnis rechtzeitig zu erneuern.