Führerschein­klassen: Eine Übersicht

In Deutschland gibt es aktuell 17 verschiedene Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen).

In der Fahrerlaubnis-Verordnung ist genau geregelt, welches Kraftfahrzeug welcher Klasse entspricht und auch, welchen Führerschein du zum Fahren brauchst. Wir geben dir einen Überblick über alle Führerscheinklassen und welche Fahrzeuge du fahren darfst.

Frau in Auto

Hier erklären wir dir alles, was du über die Führerscheinklassen in Deutschland wissen musst:

Was sind die Führerscheinklassen?

Welche Führerscheinklassen gibt es?

  • Auto-Führerscheinklassen
  • Führerscheinklassen für Krafträder
  • LKW-Führerscheinklassen
  • Bus-Führerscheinklassen
  • Führerscheinklassen für Zugfahrzeuge (Traktoren)
  • Besonderheit: Fahrerlaubnis für Mofas

Welche alte Führerscheinklasse ist welcher neuen zuzuordnen?

Was sind die Führerschein­klassen?

Jedes Kraftfahrzeug (zum Beispiel Auto oder Motorrad) ist einer bestimmten Führerscheinklasse zugeordnet. Das ist seit 2013 in der Fahrerlaubnis-Verordnung für die gesamte EU einheitlich geregelt. Eine andere Bezeichnung für Führerscheinklasse ist Fahrerlaubnisklasse.

Der Hintergrund: Jeder, der in Deutschland oder in der EU ein Kraftfahrzeug fahren möchte, braucht den passenden Führerschein für die entsprechende Führerscheinklasse. Nur mit dem passenden und gültigen Führerschein darfst du mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Denn nicht jeder Führerschein berechtigt zum Fahren eines jeden Fahrzeugs. Um ein Auto nutzen zu dürfen, ist zum Beispiel ein anderer Führerschein nötig, als um ein Motorrad oder einen Lkw zu steuern.

Das gilt heute: Das aktuelle System gibt es seit 2013. Wie man den Führerschein bekommt, ist seitdem für die ganze EU einheitlich geregelt. Heute sind die Fahrerlaubnisklassen also auch über die Ländergrenzen innerhalb der EU hinaus gleich.

Heute gibt es in Deutschland insgesamt 17 Fahrerlaubnisklassen. Zwei davon sind Sonderklassen, die es nur in Deutschland gibt (Klasse L und T). Die einzelnen Führerscheine richten sich dabei nach bestimmten Bedingungen der einzelnen Kraftfahrzeuge, zum Beispiel ihrem Gewicht oder ihrer Motorleistung. Es gibt dabei sechs Hauptklassen (A, B, C, D, L, T) mit Unterklassen: Die Unterklassen erkennst du durch die ergänzte Ziffer 1 und/oder den Zusatz E. Der Zusatz E steht für eine Fahrerlaubnisklasse mit Anhänger. Die Ziffer 1 gibt an, dass es für das Fahrzeug eine Gewichtsbeschränkung gibt.

So findest du deine erworbenen Führerscheinklassen: Alle Fahrerlaubnisklassen sind auf der Rückseite des Führerscheins aufgelistet. Wenn du ein Fahrzeug fahren darfst, steht daneben das Datum, an dem du die Erlaubnis für das Fahren der Fahrerlaubnisklasse erhalten hast. Das ist normalerweise der Tag der bestandenen Führerscheinprüfung.

Welche Führerschein­klassen gibt es?

Hier findest du eine Übersicht über alle in Deutschland gültigen Führerscheinklassen und ihre Eigenschaften, die wir dir übersichtlich nach Fahrzeugtyp (zum Beispiel Pkw oder Lkw) sortiert haben.

Auto-Führerscheinklassen

Führerschein der Klasse B / BF17*
Das ist der am weitesten verbreitete Führerschein. Mit ihm darfst du ein Kraftfahrzeug (Auto) mit einem Gewicht von bis zu 3.500 kg fahren. Das Fahrzeug darf zusätzlich zum Fahrersitz nicht mehr als acht Sitzplätze haben.

  • Für das Fahren mit Anhänger gilt: Der Anhänger darf höchstens 750 kg schwer sein. Insgesamt dürfen Auto und Anhänger zusammen aber nicht mehr als 3.500 kg wiegen.
  • Mindestalter: Für den Führerschein musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Ausnahme gibt es aber: Sie besteht für jüngere Fahrer ab 17 Jahren, die Begleitetes Fahren mit 17 (BF17) machen.
  • Besonderheit: Im Inland darfst du mit der Klasse B auch dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren. Bei einer Motorleistung über 15 kW gilt das aber nur dann, wenn der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist.
  • Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, also zum Beispiel Motorräder. Sie dürfen nicht gefahren werden.
  • Führerschein der Klasse BE
    Willst du einen schwereren Anhänger über 750 kg an dein Auto koppeln, brauchst du zusätzlich zum Führerschein der Klasse B den Führerschein der Klasse BE. Damit darf der Anhänger zusammen mit dem Auto aber auch nur bis zu 3.500 kg schwer sein.

Führerschein der Klasse B96*
B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Schlüsselzahl. Sie erlaubt es dir, Anhänger von über 750 kg an dein Auto zu koppeln. Zusammen mit dem Auto dürfen sie sogar bis zu 4.250 kg schwer sein.

  • Für die Klasse B96 müssen Sie zusätzliche Theorie- und Praxisstunden bei der Fahrschule machen (insgesamt 6 Stunden). Eine eigene Führerscheinprüfung musst du dafür aber nicht ablegen.
  • Voraussetzung ist, dass du die Führerscheinklasse B besitzt.
  • Führerschein der Klasse B196*

            Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1. Mehr dazu: B196 Führerschein

* Die Klassen BF17, B96 und B196 sind keine eigenen Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.

Frau mit Führerscheinklasse B
Die Führerscheinklasse B ist der beliebteste Führerschein. Er erlaubt es dir, Autos zu fahren. © gettyimages/hedgehog94

Führerscheinklassen für Krafträder

Führerschein der Klasse A
Mit dem Führerschein darfst du alle zwei- und dreirädrigen Krafträder fahren. Die Klassen AM, A1 und A2 sind darin eingeschlossen.

Führerschein der Klasse AM
Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren. Er wird deshalb auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet. Er gilt für zweirädrige und dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie müssen die folgenden Bedingungen immer erfüllen:

  • Für leichte zweirädrige Krafträder gilt: Sie dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Der Hubraum darf höchstens 50 Kubikzentimetern und die Leistung höchstens 4 kW betragen, wobei auch ein Elektromotor möglich ist. Darunter fallen zum Beispiel auch Fahrräder mit Hilfsmotoren. Zu den üblichen Fahrzeugtypen zählen Mopeds, Roller und Mokicks.
  • Für leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt: Sie dürfen höchstens zwei Sitzplätze haben. Die Höchstgeschwindigkeit muss auf 45 km/h gedrosselt sein. Auch bei ihnen darf der Hubraum maximal 50 Kubikzentimeter und die Leistung 4 kW betragen. Das Leergewicht darf nicht mehr als 279 kg betragen.
  • Für vierrädrige Kraftfahrzeuge gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten und die Leistung höchstens 6 kW betragen. Das leere Fahrzeug darf außerdem nicht mehr als 425 kg wiegen.

Führerschein der Klasse A1
Der Führerschein der Klasse A1 erlaubt es Fahrern ab 16 Jahren, ein zwei- oder dreirädriges Kraftrad zu fahren. Deshalb wird die Klasse A1 auch als Motorradführerschein bezeichnet. Damit du ein Motorrad fahren darfst, muss es bestimmte bauliche Bedingungen erfüllen:

  • Das Hubvolumen darf maximal 125 Kubikzentimeter betragen. Der Führerschein wird deshalb auch als Leichtkraftrad-Führerschein bezeichnet.
  • Die Motorleistung darf 11 Kilowatt nicht übersteigen. Das entspricht normalerweise etwa 15 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.
  • Außerdem muss beim Fahrzeug das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht 0,1 kW/kg betragen.
  • Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen ist die Leistung auf 15 kW begrenzt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt deshalb normalerweise bei circa 45 km/h.
  • Mindestalter: Es liegt für den Führerschein der Klasse A1 bei 16 Jahren.
  • Eingeschlossene Klassen: Wer den Führerschein der Klasse A1 hat, darf automatisch auch Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM fahren.

Führerschein der Klasse A2
A2 ist die zweithöchste Motorradklasse. Willst du also ein größeres und schwereres Motorrad fahren, kannst du das nur mit der Klasse A2. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Damit darfst du Krafträder bis 35 kW Leistung fahren. Das entspricht einer Leistung von circa 48 PS.
  • Beim Fahrzeug muss das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht 0,2 kW/kg betragen. Daraus ergibt sich ein Höchstgewicht für das Motorrad von circa 175 kg.
  • Mindestalter: Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Voraussetzung: Du kannst auf die Klasse A2 erst nach einer Zeit von mindestens zwei Jahren erweitern, nachdem du den Führerschein A1 gemacht hast. Für den Führerschein musst du eine weitere praktische Prüfung bestehen.
  • Eingeschlossene Klassen: Mit der Führerscheinklasse A2 darfst du auch Fahrzeuge der Führerscheinklassen AM und A1 führen.

Lkw-Führerscheinklassen

Führerschein der Klasse C
Mit dem Führerschein der Klasse C darfst du Lastwagen über 3.500 kg fahren. Dabei sind alle Lkw eingeschlossen, denn eine Gewichtsgrenze nach oben gibt es mit dem Führerschein nicht. Die Lkw dürfen für bis zu acht Personen zusätzlich zum Fahrer ausgelegt sein.

  • Ausnahme: Bei der Führerscheinklasse C sind Fahrzeuge ausgeschlossen, die zur Personenbeförderung (Busse) gedacht sind.
  • Für Anhänger gilt: Mit dem Führerschein der Klasse C1 darfst du auch einen Anhänger an den Lkw anschließen. Er darf bis zu 750 kg wiegen.
  • Mindestalter: Um den Führerschein zu machen, musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Es gibt aber Ausnahmen: Wer etwa eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer abgeschlossen hat, darf den Führerschein schon ab 18 Jahren machen.
  • Voraussetzungen: Du musst den Führerschein der Klasse B haben, um dich für den Führerschein anzumelden. Außerdem ist ein ärztliches Gutachten notwendig. Dabei werden der allgemeine Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Suchtprobleme und die Sehleistung untersucht.
  • Eingeschlossene Klassen: Im Führerschein der Klasse C ist die Klasse C1 enthalten.

Führerschein der Klasse CE
Die Führerscheinklasse CE ist eine Erweiterung zum Führerschein der Klasse C. Damit dürfen Sie Fahrzeuge aus der Klasse C mit einem schwereren Anhänger über 750 kg kombinieren.

  • Das ist zu beachten: Das Gesamtgewicht des Anhängers (mit Last) darf höchsten so schwer sein, wie das leere Zugfahrzeug.
  • Ausnahme: Das Fahren von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung (Busse) dienen, ist mit der Klasse CE nicht erlaubt.
  • Voraussetzungen: Um den Führerschein der Klasse CE zu machen, müssen Sie schon den Führerschein der Klasse C besitzen.
  • Mindestalter: Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Eingeschlossene Klassen: Mit dem Führerschein CE erhalten Sie automatisch auch die Fahrerlaubnis für die Klassen BE, C1E, T und DE (nur bei Besitz der Fahrerlaubnisklasse D).

Führerschein der Klasse C1
Mit dem Führerschein der Klasse C1 darfst du die leichteren Lastkraftwagen fahren, die zwischen 3.500 kg und 7.500 kg wiegen. Das Gewicht schließt dabei auch die Beladung mit ein. Erlaubt sind außerdem nur solche Lastwagen, die abgesehen vom Fahrersitz für höchstens acht Personen einen Sitzplatz haben.

  • Ausnahme: Ist ein Fahrzeug für die Personenbeförderung (Busse) gebaut und ausgelegt, dann darfst du es mit der Klasse C1 (unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze) nicht fahren.
  • Für Anhänger gilt: Mit dem Führerschein C1 kannst du auch einen Anhänger an den Lkw anschließen. Er kann bis zu 750 kg schwer sein.
  • Mindestalter: Um den Führerschein machen zu dürfen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren ist nicht möglich.
  • Voraussetzungen: Um den Führerschein zu machen, musst du die Führerscheinklasse B besitzen. Außerdem ist ein ärztliches Gutachten notwendig. Dabei werden der allgemeine Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Suchtprobleme und die Sehleistung untersucht.
  • Eingeschlossene Klassen: Im Führerschein der Klasse C1 sind keine anderen Führerscheinklassen eingeschlossen.

Führerschein der Klasse C1E
Die Führerscheinklasse C1E ist eine Erweiterung zum Führerschein der Klasse C1. Damit ist das Fahren eines Lkw der Klasse C1 in Kombination mit einem schwereren Anhänger erlaubt. Der Anhänger darf dann mehr als 750 kg wiegen. Alternativ kannst du ein Fahrzeug der Klasse B (Auto) mit einem Anhänger über 3.500 kg kombinieren. Das Höchstgewicht darf bei beiden Kombinationen bis zu 12.000 kg betragen.

  • Das ist zu beachten: Das Gesamtgewicht des Anhängers (mit Last) darf höchstens so schwer sein wie das leere Zugfahrzeug.
  • Mindestalter: Das Mindestalter für die Führerscheinerweiterung liegt bei 18 Jahren.
  • Voraussetzung: Du musst den Führerschein der Klasse C1 schon haben.
  • Eingeschlossene Klassen: Bei Bestehen der Führerscheinprüfung besitzt du automatisch auch die Fahrerlaubnis für die Klassen BE und D1E (nur bei Vorbesitz der Klasse D1).
Bus auf der Straße als Symbolbild für die Führerscheinklasse für Busse
Willst du mehr als acht Leute gleichzeitig befördern, benötigst du einen Busführerschein. © gettyimages/bee32

Bus-Führerscheinklassen

Führerschein der Klasse D
Der Führerschein der Klasse D erlaubt es dir, Busse und andere Fahrzeuge zu fahren, die für die Beförderung von mehr als acht Personen (neben dem Fahrer) gebaut und ausgelegt sind.

  • Für Anhänger gilt: Du darfst auch einen Anhänger an das Fahrzeug anschließen. Er kann höchstens bis zu 750 kg schwer sein.
  • Voraussetzungen: Um den Führerschein zu machen, musst du die Führerscheinklasse B besitzen. Du brauchst außerdem ein ärztliches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass du den körperlichen Anforderungen entsprichst. Dafür sind der allgemeine Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Suchtprobleme und die Sehleistung entscheidend.
  • Mindestalter: Du musst mindestens 24 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen kannst du den Führerschein aber auch schon ab 18 Jahren machen, zum Beispiel wenn du eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machst.
  • Eingeschlossene Klassen: Im Führerschein der Klasse D ist die Klasse D1 enthalten.
  • Gültigkeitsdauer: Der Busführerschein ist immer fünf Jahre gültig. Dann musst du ein neues ärztliches Gutachten vorlegen, um den Führerschein um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Führerschein der Klasse DE
Willst du einen schwereren Anhänger an dein Beförderungsfahrzeug anschließen, brauchst du die Erweiterung der Klasse DE. Damit sind Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg erlaubt.

  • Voraussetzungen: Um den Führerschein DE zu erhalten, musst du den Führerschein der Klasse D schon besitzen.
  • Mindestalter: Du kannst den Führerschein DE ab einem Alter von 24 Jahren machen.
  • Eingeschlossene Klassen: Mit dem Bestehen der Führerscheinprüfung hast du automatisch auch die Fahrerlaubnis für die Klassen BE und D1E.

Führerschein der Klasse D1
Der Führerschein der Klasse D1 ist auf kleinere Busse ausgelegt. Er erlaubt es dir, einen Bus mit acht bis 16 Fahrgästen zu fahren. Der Bus darf bis zu acht Meter lang sein. Außerdem darfst du einen Anhänger von bis zu 750 kg an den Bus koppeln.

  • Voraussetzungen: Um den Führerschein D1 zu machen, ist der Führerschein der Klasse B notwendig.
  • Mindestalter: Du musst mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Ausnahme: Du kannst den Führerschein auch schon mit 18 Jahren machen, wenn du zum Beispiel eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machst.
  • Gültigkeitsdauer: Der Busführerschein der Klasse D1 ist immer fünf Jahre gültig. Mit einem neuen ärztlichen Gutachten kannst du den Führerschein dann um weitere fünf Jahre verlängern.
  • Eingeschlossene Klassen: Im Führerschein D1 sind keine weiteren Klassen eingeschlossen.

Führerschein der Klasse D1E
Die Führerscheinklasse D1E stellt eine Erweiterung zum Führerschein Klasse D1 dar. Damit ist das Fahren eines Beförderungsfahrzeugs (Bus) der Klasse D1 in Kombination mit einem schwereren Anhänger erlaubt. Der Anhänger darf dann über 750 kg schwer sein.

  • Voraussetzungen: Um den Führerschein D1E zu machen, musst du den Führerschein der Klasse D1 schon besitzen.
  • Mindestalter: Du musst mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Eingeschlossene Klassen: Bei Bestehen der Führerscheinprüfung besitzt du automatisch auch die Fahrerlaubnisklassen BE und C1E (nur bei Vorbesitz der Klasse C1).

Führerscheinklassen für Zugfahrzeuge (Traktoren)

Führerschein der Klasse L
Die Klasse L ist eine Sonderklasse in Deutschland. Damit darfst du Zugmaschinen bis zu 40 km/h fahren, zum Beispiel Traktoren oder andere land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

  • Mit der Klasse L darfst du Fahrzeuge fahren, die für die Forst- oder Landwirtschaft bestimmt sind.
  • Für Anhänger gilt: Haben die Fahrzeuge einen Anhänger, darf das Fahrzeug nur eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen.
  • Eingeschlossen sind: Stapler, Flurförderfahrzeuge und selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h bedienen.
  • Mindestalter: Die Klasse L kann ab 16 Jahren gemacht werden. Dann ist sie unbefristet gültig.

Führerschein der Klasse T
Auch die Klasse T ist eine eigene Sonderklasse, die es nur in Deutschland gibt. Damit darfst du Zugmaschinen bis zu 60 km/h fahren. Das gilt auch mit Anhänger.

  • Wie in der Klasse L darfst du mit dem Führerschein Fahrzeuge führen, die für die Forst- oder Landwirtschaft bestimmt sind.
  • Für Fahrer unter 18 Jahren gilt: Die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge darf bauartbedingt nur 40 km/h betragen.
  • Eingeschlossen sind: selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h.
  • Mindestalter: Den Führerschein kannst du ab einem Alter von 16 Jahren erwerben.

Besonderheit: Fahrerlaubnis für Mofas

Mofas sind einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Sie können bauartbedingt nur eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h erreichen. Da sie leicht sind und nur langsam fahren können, brauchst du keine Fahrerlaubnis, um sie im Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

Wichtig: Hast du keinen gültigen Führerschein, musst du beim Fahren eine sogenannte Prüfbescheinigung mit dir führen. Wer schon im Besitz einer Fahrerlaubnis (egal welcher) ist, muss aber keine Prüfbescheinigung dabeihaben, sondern den Führerschein.

Um die Prüfbescheinigung zu erhalten, musst du eine theoretische Führerscheinprüfung bestehen. Dafür musst du bei einer Fahrschule sechs Theoriestunden und mindestens 90 Minuten Praxis (Fahrstunde) absolvieren. Die Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor dem Mindestalter antreten. Das Mindestalter zum Fahren eines Mofas beträgt 15 Jahre.

Welche alte Führerscheinklasse ist welcher neuen zuzuordnen?

Die EU-Führerscheinklassen haben die Führerscheine in ganz Europa vereinheitlicht. Im Zuge der Reform im Jahr 2013 wurden deshalb alle alten Fahrerlaubnisklassen mit neuen kombiniert. Jede alte Fahrerlaubnis ist heute einer vergleichbaren neuen Führerscheinklasse zugeordnet.

Das gilt: Alle alten Führerscheine (grau oder rosa) sind in Deutschland noch bis zum 19. Januar 2033 gültig. Bis dahin solltest du deine alte Fahrerlaubnis gegen einen neuen EU-Führerschein im Kartenformat austauschen lassen. Das kannst du beim zuständigen Straßenverkehrsamt oder normalerweise auch im Bürgerbüro machen.

Die alten Führerscheinklassen waren nach Ziffern sortiert (1, 1a, 1b, 2, 3, 4, 5). Die neuen Führerscheinklassen sind nach Buchstaben benannt (A, B, C, D, L, T). Hier findest du eine Übersicht, welche alte Fahrerlaubnisklasse welcher neuen entspricht.

  • Führerscheinklasse 1 entspricht jetzt der Klasse A
  • Führerscheinklasse 1a entspricht jetzt der Klasse A2
  • Führerscheinklasse 1b entspricht jetzt der Klasse A1
  • Führerscheinklasse 2 entspricht jetzt den Klassen C, CE oder D, DE, D1, D1E (abhängig von Gesamtgewicht und Beförderung)
  • Führerscheinklasse 3 entspricht jetzt den Klassen B, BE, C1, C1E oder D, DE, D1, D1E (abhängig von Gesamtgewicht und Beförderung)
  • Führerscheinklasse 4 entspricht jetzt der Klasse AM
  • Führerscheinklasse 5 entspricht jetzt der Klasse L

Den richtigen Führerschein machen

Jetzt weißt du, welche Führerscheinklassen es in Deutschland gibt. Außerdem h auch erfahren, wo du auf dem Führerschein nachsehen kannst, um zu wissen, welche Fahrzeuge du damit fahren darfst. Willst du zusätzlich die Fahrerlaubnis für ein bestimmtes Fahrzeug erhalten, das du noch nicht fahren darfst, musst du dafür den passenden Führerschein machen: Unser Ratgeber erklärt dir, was es dabei zu beachten gilt.

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