Gebrauchtwa­gengarantie

Was eine Garantie für Gebrauchtwagen leistet und für wen sie sinnvoll ist.

Bei gebraucht gekauften Pkw können unvorhergesehene Reparaturen nötig sein. Mit einer Gebrauchtwagengarantie bist du in diesem Fall finanziell abgesichert. So findest du die richtige Garantie für deinen Gebrauchtwagen.

Frau mit Notebook

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die Gebrauchtwagengarantie wird oft auch Reparaturkostenversicherung genannt. Sie soll vor teuren Reparaturkosten schützen, wenn man ein gebrauchtes Auto kauft.
  • Normalerweise schließt man die Garantie beim Gebrauchtwagenhändler ab. Oft ist sie im Kaufpreis enthalten. Wer ein gebrauchtes Auto von privat kauft, kann die Gebrauchtwagengarantie separat abschließen.
  • Die Garantie greift bei Mängeln, die vor dem Kauf am Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Getriebegeräusche). Aber auch bei Schäden, die innerhalb der Garantiezeit entstehen. Abgedeckt sind meist Material- und Arbeitskosten einer Reparatur.
  • Gewerblicher Händler sind gesetzlich verpflichtet, Sachmängel an deinem Gebrauchtwagen kostenlos nachzubessern (= Sachmängelhaftung). Private Verkäufer müssen meist nicht für Sachmängel haften.

Was ist eine Garantie für Gebrauchtwagen?

Eine Gebrauchtwagengarantie wird auch Reparaturkostenversicherung genannt. Die Versicherung schützt dich vor hohen Werkstattkosten, wenn du ein Auto aus zweiter Hand kaufst. Und zwar unabhängig davon, ob der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war oder erst danach eintritt. Die Laufzeit beträgt meist zwölf Monate.

Im Unterschied zur Gebrauchtwagenversicherung ist eine Garantie für Gebrauchtwagen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Normalerweise schließt du sie beim Händler ab, bei dem du den Gebrauchtwagen kaufst. Oft ist der Schutz im Kaufpreis enthalten. Kaufst du ein gebrauchtes Auto von privat, kannst du die Reparaturkostenversicherung separat abschließen. Bei den meisten Anbietern ist das online möglich.

Wie viel kostet eine Gebrauchtwagengarantie?

Eine Gebrauchtwagengarantie kostet je nach Anbieter ungefähr 100 bis 300 Euro im Jahr. Der Beitrag hängt zum Beispiel vom Alter, Modell und Zustand des Gebrauchtwagens ab. Oft schließt man den Vertrag mit Selbstbeteiligung ab. Das heißt: Bei einem Schaden beteiligt man sich zum Beispiel mit 150 Euro an den Reparaturkosten. Wie hoch der Eigenanteil pro Reparatur ist, wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Meist kann man zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungssummen wählen.

Was unterscheidet die Gebrauchtwagengarantie von der Garantie beim Kauf eines Neuwagens?

Die Gebrauchtwagengarantie schließt man direkt beim Autohändler oder bei einem separaten Anbieter ab. Im Unterschied dazu hat man bei einer Neuwagengarantie Ansprüche gegenüber dem Automobilhersteller. Die Garantie für Neuwagen ist eine freiwillige Leistung der jeweiligen Automarke. Je nach Hersteller gilt sie zwischen zwei und sieben Jahre. Wenn die Herstellergarantie abläuft, kannst du sie mit einer Gebrauchtwagengarantie-Versicherung verlängern.

Was sind die Vorteile einer Gebrauchtwagengarantie?

Eine Garantie für Gebrauchtwagen sichert umfassender ab als die gesetzliche Sachmängelhaftung. Denn eine Reparaturkostenversicherung leistet unabhängig davon, ob Mängel am Gebrauchtwagen vor oder nach dem Autokauf auftauchen. Während der Garantielaufzeit werden alle Schäden übernommen, die der Vertrag abdeckt. Weiterer Vorteil der Gebrauchtwagengarantie: In welcher Werkstatt du die Reparatur durchführen lässt, kannst du meistens frei wählen. Bei der Sachmängelhaftung bestimmt dagegen der Händler, welcher Kfz-Betrieb die Nachbesserungen am Fahrzeug ausführt.

Wann ist eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll?

Eine Reparaturkostenversicherung ist vor allem für "junge" Gebrauchtfahrzeuge und teure Mittel- und Oberklassemodelle sinnvoll, die mit moderner Elektronik oder Elektroantrieb ausgestattet sind. Dann können unvorhergesehene Reparaturen teuer werden. Auch wer ein Gebrauchtfahrzeug von privat kauft, für den macht der Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten oft Sinn.

Für ältere Gebrauchtwagen oder Pkw mit mehr als 100.000 Kilometern auf dem Tacho rechnet sich eine Gebrauchtwagengarantie-Versicherung normalerweise nicht.

Worauf muss ich beim Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie achten?

Du willst eine Gebrauchtwagengarantie abschließen? Dann solltest du die Vertragsbedingungen vorab aufmerksam durchlesen. Je nach Vertrag können sich die Leistungen deutlich unterscheiden. Prüfe zum Beispiel, welche Höchstsummen pro Schaden und Baugruppe die Garantie abdeckt. Viele Anbieter übernehmen Reparaturkosten nicht an allen Fahrzeugbauteilen bzw. nicht in voller Höhe.

Übrigens: Seit Januar 2022 müssen gewerbliche Händler dir den Gebrauchtwagengarantie-Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auf einem USB-Stick oder per E-Mail) zur Verfügung stellen.

Leistungen einer Gebrauchtwagenga­rantie

Je nach Vertrag enthält eine Garantie für Gebrauchtwagen zum Beispiel folgende Leistungen:

  • Reparatur: Die Gebrauchtwagengarantie übernimmt Arbeits- und Materialkosten, wenn Schäden am Gebraucht-Pkw beseitigt werden.
  • Mobilitätsgarantie: Während das Auto in der Werkstatt ist, erhält der Käufer einen Ersatzwagen.
  • Umtauschrecht: Teilweise kann der Käufer den Gebrauchtwagen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach dem Kauf zurückgeben.

Welche Gebrauchtwagengarantie-Leistungen abgedeckt sind, steht in den Garantiebedingungen. Von Anbieter zu Anbieter gibt es oft deutliche Unterschiede. Zum Beispiel gelten viele Garantien nur für bestimmte Bauteile oder decken Reparaturkosten nicht in voller Höhe ab.

Einschränkungen bei den Gebrauchtwagengarantie-Leistungen gibt es unter anderem bei:

  • Unfall- oder Unwetterschäden (hier leisten Vollkasko oder Teilkasko)
  • Schäden an Verschleißteilen (z.B. Auspuffanlage, Bremsbeläge, Reifen, Dichtungen)
  • Schäden wegen unsachgemäßer Reparatur oder Tuning
  • Schäden durch Serienfehler
  • Rückrufen

Wichtig: Eine Gebrauchtwagengarantie schränkt die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ein. Sprich: Auch wenn man eine Reparaturkostenversicherung abgeschlossen hat, haftet der Händler mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Gebrauchtwagen zum Übergabezeitpunkt aufweist.

Was muss ich bei Schäden beachten, die meine Gebrauchtwagengarantie abdeckt?

Treten nach Abschluss der Gebrauchtwagengarantie Mängel am Fahrzeug auf, darfst du sie nicht selbstständig beheben (lassen). Informiere zuerst deine Reparaturkostenversicherung. Erst wenn dir eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass die Reparatur übernommen wird, kontaktierst du eine Werkstatt. Je nach Anbieter kannst du die Reparaturen in einer Partnerwerkstatt deiner Gebrauchtwagengarantie-Versicherung oder in einem Kfz-Betrieb deiner Wahl durchführen lassen.

Besonderheiten bei der Gebrauchtwagenga­rantie beim Händler

Gebraucht-Pkw bei einem gewerblichen Händler gekauft? Dann greift in den ersten zwei Jahren die gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwagen (= Sachmängelhaftung). Händler können sie im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzen. Die gesetzliche Haftung deckt Schäden ab, die bei der Übergabe vorhanden sind, aber erst später zum Vorschein kommen. Der Verkäufer haftet auch, wenn er Fahrzeugfunktionen garantiert, die nicht vorhanden sind (z.B. Klimaautomatik). Der Autohändler ist verpflichtet, die Mängel am Pkw kostenlos nachzubessern. Unter Umständen kann der Käufer auch vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Voraussetzung ist, dass der Sachmangel schon bei Übergabe des Gebrauchtwagens vorgelegen hat. Mängel, die beim Fahrzeugkauf noch nicht vorlagen, sind nicht abgedeckt. Wer auch für diesen Fall abgesichert sein möchte, schließt zusätzlich eine Garantie für Gebrauchtwagen beim Händler ab.

Wichtig: Tritt am Gebrauchtwagen ein Mangel auf, der unter die gesetzliche Gewährleistung fällt, kontaktiert man den Händler. Er entscheidet, welche Kfz-Werkstatt die Nachbesserungen durchführt. Gibt man die Reparatur auf eigene Faust in einer Werkstatt der Wahl in Auftrag, übernimmt der Autohändler meist keine oder nur einen Teil der Kosten.

Besonderheiten bei der Gebrauchtwagenga­rantie von privat

Im Gegensatz zu gewerblichen Autohändlern müssen private Verkäufer nicht für Sachmängel haften. Durch eine Klausel im Kaufvertrag können Privatpersonen die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung ausschließen. Als Privatperson gilt jeder, der seinen Wagen privat verkauft und hierfür kein Gewerbe angemeldet hat.

In diesen Fällen haften private Gebrauchtwagenverkäufer trotzdem:

  • Ausdrückliche Garantiezusagen im Kaufvertrag: Eine Garantiezusage liegt vor, wenn der private Verkäufer vertraglich die Garantie für bestimmte Funktionen oder Eigenschaften des Fahrzeugs übernimmt. Hat er dem Käufer zum Beispiel ein voll funktionsfähiges Autoradio zugesichert, übernimmt er die Gewähr, wenn es fehlt oder defekt ist.
  • Arglistig verschwiegene Mängel: Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt und dem Käufer bewusst verschweigt oder falsche Angaben macht. Zum Beispiel, indem er den Tacho manipuliert und bei Verkauf einen niedrigeren Kilometerstand angibt. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann der Autokäufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.

FAQ zur Gebrauchtwagengarantie

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Was ist eine Gebrauchtwagengarantie?

    Eine Gebrauchtwagengarantie deckt alle Reparaturkosten ab, die im entsprechenden Versicherungszeitraum an einem gebraucht gekauften Fahrzeug entstehen. Deswegen wird sie oft auch als Reparaturkostenversicherung bezeichnet. Sie kann separat abgeschlossen werden oder ist teilweise im Kaufpreis enthalten. Die Gebrauchtwagengarantie ist – anders als die Gebrauchtwagen-Kfz-Versicherung – nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bestehende Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

  • Was ist eine Reparaturkostenversicherung?

    Eine Reparaturkostenversicherung ist dasselbe wie eine Gebrauchtwagengarantie. Wenn du ein gebrauchtes Auto kaufst und die Versicherung abschließt, übernimmt sie Kosten für unvorhergesehene Reparaturen. Und zwar auch, wenn die gesetzliche Gewährleistung schon abgelaufen ist.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Gebrauchtwagengarantie und einer Gebrauchtwagenversicherung?

    Eine Gebrauchtwagengarantie ist eine freiwillige Versicherung, die zum Beispiel Gebrauchtwagenhändler anbieten. Die Gebrauchtwagenversicherung ist eine andere Bezeichnung für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung. In Deutschland muss jeder Fahrzeughalter sie abschließen – egal, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.

  • Ist die Gebrauchtwagengarantie gesetzlich vorgeschrieben?

    Nein, eine Gebrauchtwagengarantie-Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Gesetzgeber schreibt eine Kfz-Haftpflicht vor. Den Basisschutz muss jeder Fahrzeughalter in Deutschland abschließen, bevor er mit seinem Auto auf die Straße darf.

  • Welche Leistungen beinhaltet eine Gebrauchtwagengarantie?

    Die Garantie für Gebrauchtwagen deckt normalerweise Arbeits- und Materialkosten ab, wenn Reparaturen am Auto nötig sind. Teilweise ist auch eine Mobilitätsgarantie oder Umtauschrecht enthalten. Gebrauchtwagengarantie-Leistungen können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Deswegen sollte man sich die Garantiebedingungen vor Vertragsabschluss sorgfältig durchlesen. Es kann zum Beispiel sein, dass die Garantie nur bestimmte Fahrzeugbauteile abdeckt oder Reparaturkosten nicht vollständig übernimmt.

  • Welche Besonderheiten gibt es beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler?

    Bei einem Händler hast du mindestens ein Jahr lang Anspruch auf gesetzliche Sachmängelhaftung. Das bedeutet: Schäden am Gebrauchtwagen, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren, muss der Händler kostenlos nachbessern. Bei Schäden, die erst nach dem Kauf auftreten, kann eine Gebrauchtwagengarantie vor hohen Reparaturkosten schützen.

  • Welche Besonderheiten gibt es beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson?

    Ein privater Verkäufer kann die gesetzliche Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen. Haften muss er nur, wenn er im Vertrag ausdrückliche Garantiezusagen macht oder Mängel arglistig verschweigt. Kauft man einen Second-Hand-Pkw von privat, kann der Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie deswegen sinnvoll sein.

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