Frank Sodermanns ist Geschäftsführer eines Unternehmens, welches ganzheitliche Mobilitätslösungen - von behindertengerechten Fahrzeugumbauten bis zum Führerschein - für Menschen mit Behinderung, anbietet. Sein Team und er bieten individuelle Lösungen für individuelle Anforderungen und informieren ganzheitlich über das Thema „Mobilität mit Behinderung“. Für unseren Ratgeber zum Thema „Mobilität für Menschen mit Behinderung“ hat er ein paar unserer Fragen beantwortet.
Was gilt es ganz allgemein beim Autofahren mit Behinderung zu beachten?
Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf das selbstständige Führen eines PKW, wenn die notwendige Fahreignung besteht. Menschen mit einer Behinderung müssen, genau wie Menschen ohne Behinderung in der Lage sein, jede Fahrsituation selbstständig zu beherrschen, ggf. mit Hilfsmitteln, die z.B. eingeschränkte motorische Fähigkeiten ausgleichen. Bei der Beurteilung, ob die notwendige Fahreignung gegeben ist, wird nicht unterschieden.
Worin unterscheidet sich der Prozess zum Führerschein für Menschen mit Behinderung?
Menschen mit Behinderung benötigen ein medizinisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen das selbstständige Führen eines PKW bestehen. Grundsätzlich sollte das von einem Neurologen mit verkehrsmedizinischer Zulassung sein. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. das Straßenverkehrsamt ist der Entscheidungsträger, der über Art und Umfang des medizinischen Gutachtens bestimmt. Das zweite wichtige Gutachten ist das Fahreignungsgutachten. Dieses Gutachten wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV / DEKRA) erstellt und legt die Auflagen fest, mit welchen Hilfsmitteln das Fahrzeug bedient werden muss.
Inwiefern können andere Autofahrer von den Menschen mit Behinderung im Straßenverkehr lernen?
Unsere Erfahrung der letzten 25 Jahre zeigt, dass unsere Kunden umsichtig und vorrausschauend fahren, sowie die Umbautechnik und ihr Fahrzeug regelmäßig zur technischen Überprüfung bzw. Inspektion zur Werkstatt bringen.
Worauf wird vor dem behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs geachtet bzw. wo liegen die Unterschiede?
Das konkrete Krankheitsbild, also die jeweiligen individuellen Einschränkungen, sind zu bewerten und entsprechende Fahr- und/oder Verladehilfen zu berücksichtigen. Es gibt beispielsweise technische Lösungen zum Betätigen des Gas- und Bremspedals, des Lenkrads, der Blinker, der elektrischen Sonnenblende, zum Verladen des Rollstuhls oder sogar, um das Hineinfahren in das Fahrzeug mit einem Rollstuhl bis hinter das Lenkrad zu ermöglichen. Unter Umständen sind individuelle Einzelanfertigungen zu entwickeln. Aus diesen Erkenntnissen erschließen sich mögliche Fahrzeugmodelle, die für einen Umbau in Frage kommen und beispielsweise die benötigten Platzverhältnisse bieten.
Was wird während der individuellen Bedarfsermittlung getestet?
In erster Linie wird eine Kräftemessung durchgeführt, um zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Reicht die eigene Muskelkraft aus oder muss die Bremse bzw. die Lenkung zur Unterstützung verstärkt werden? Ein Reaktionstest sowie eine Bewegungsanalyse ergänzen die Bedarfsermittlung, um die notwendigen Fahrhilfen zu bestimmen, die zum selbstständigen Führen eines PKW notwendig sind. In der abschließenden Probefahrt in einem unserer umgebauten Fahrschulwagen, der mit den entsprechenden Fahrhilfen ausgestattet ist, überprüfen wir final, ob sich das erarbeitete Konzept auch in der Praxis bewährt. Damit stellen wir vor dem Umbau sicher, dass unsere Kunden einen für sie optimalen Fahrzeugumbau bekommen.
Wir bedanken uns bei Herrn Sodermanns und seinem Team für die Beantwortung der Fragen, ihrem Engagement für Menschen mit und ohne Behinderung und wünschen weiterhin viel Erfolg!