Wichtige Neuerungen in 2025 im Überblick

Was ändert sich für Autofahrer 2025?

Das Jahr 2025 bringt für Autofahrer viele Neuerungen mit sich. Sowohl Regionalklassen als auch Typklassen-Einstufung ändern sich, was sich auf die Beiträge der Kfz-Versicherung auswirken kann. Zusätzlich treten neue Regelungen im Straßenverkehr in Kraft.

Für wen Autofahren 2025 teurer oder günstiger werden kann

Diese Neuerungen im nächsten Jahr haben Auswirkungen auf Kfz-Versicherung und Spritpreise:

 

Beiträge der Kfz-Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen

Ab 2025 ändern sich die Typklasseneinstufungen in der Kfz-Versicherung für mehr als zwölf Millionen Autofahrer. Rund 7,1 Millionen Fahrer werden in höhere Typklassen eingestuft, wodurch sich ihre Beiträge erhöhen können. Für etwa 5,1 Millionen Autofahrer hingegen wird es günstiger.
 

Auch die Regionalklassen ändern sich. Während 4,7 Millionen Autofahrer von niedrigeren Regionalklassen profitieren, müssen Versicherungsnehmer in 49 Zulassungsbezirken mit schlechteren Einstufungen rechnen.
 

Du möchtest deine Kfz-Versicherung berechnen? Das geht ganz einfach mit unserem Rechner:
 

Steigerung CO₂-Steuer und Auswirkungen auf Spritkosten

Mit der neuen Stufe der CO₂-Steuer zum 1. Januar 2025 steigen die Preise für Benzin und Diesel. Die Steuer auf CO2 erhöht sich dann von 45 Euro pro Tonne im Jahr 2024 auf 55 Euro pro Tonne. Die höheren Steuern werden sich wie in der Vergangenheit auch in den Benzin- und Dieselpreisen bemerkbar machen: Benzin wird um etwa 15,7 Cent und Diesel um rund 17,3 Cent teurer werden. Ab 2026 wird der Preis für CO₂-Zertifikate je Tonne laut dem Umwelt-Bundesamt innerhalb eines Korridors von 55-65 Euro durch Versteigerungen ermittelt. Die dort erzielten Preise werden zukünftige Preisveränderungen für Benzin und Diesel beeinflussen.
 

 

THG-Quote für E-Auto-Besitzer auch 2025 möglich

Für Besitzer eines E-Autos gibt es auch 2025 wieder die Möglichkeit, durch die THG-Quote zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Um die Prämie zu beantragen, benötigst du lediglich deinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich und unterliegt nicht der Einkommenssteuer – es sei denn, das E-Auto gehört zum Betriebsvermögen.

Frau im Elektroauto

Du überlegst dir, ein E-Auto anzuschaffen?

Informiere dich über unsere Leistungen für Elektroautos.

Diese Fristen sind 2025 für Autofahrer wichtig

Pflichtumtausch für alte Führerscheine

Ab dem 19. Januar 2025 gilt eine Umtauschpflicht für Autofahrer, die vor 1971 geboren sind und noch den alten rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen. Danach ist nur noch der neue Scheckkarten-Führerschein erlaubt. Wer den Wechsel verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro und hat das Dokument nachträglich vorzuzeigen, um Bußgelder zu vermeiden.
 

Auch alle Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ab dem Jahr 2026 umgetauscht werden. Die Umtauschfrist endet gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr.  
 

Für den neuen Führerschein benötigst du ein biometrisches Passfoto. Die Ausstellung kostet 25 Euro und ist auf 15 Jahre befristet.

 

Hauptuntersuchung und HU-Plaketten

Besitzt dein Auto eine orangefarbene TÜV-Plakette, steht 2025 eine Hauptuntersuchung nach §29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) an. Als TÜV-Plakette wird umgangssprachlich die Prüfplakette bezeichnet, die auf dem hinteren Nummernschild angebracht ist. Besteht dein Auto die HU, erhältst du eine gelbe Plakette, die für zwei Jahre gültig ist. 
 

Vorsicht Bußgeld: Für eine Überziehung der HU fallen Gebühren an. Bereits bei einer Überschreitung von über zwei Monaten sind 15 Euro fällig; bei mehr als acht Monaten drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

 

Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen

Bis zum 19. Juni 2025 haben Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen alle Flüssiggasanlagen ihrer Wohnmobile und Wohnwagen zu prüfen. Danach ist der Prüf-Nachweis alle zwei Jahre zu erneuern. Bei Neufahrzeugen ist die Überprüfung bereits vor der ersten Inbetriebnahme erforderlich, ebenso bei einer Wiederinbetriebnahme nach längerer Stilllegung. 
 

Vorsicht Bußgeld: Wird die Prüfpflicht versäumt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann Bußgelder nach sich ziehen. Diese sind gestaffelt: Bei einer Überziehung von zwei bis vier Monaten beträgt das Bußgeld 15 Euro, bei vier bis acht Monaten 25 Euro und bei mehr als acht Monaten 60 Euro.

Neue Regeln im Straßenverkehr ab 2025

Grüne Plakette und Verschärfte Einfahrverbote in Umweltzonen

Ab 2025 wird es für Fahrzeuge mit hohen Emissionswerten schwerer, in bestimmte Umweltzonen einzufahren. Für Autos ohne grüne Plakette gelten in vielen deutschen Städten neue Fahrverbote. Einige Städte planen eine Verschärfung der Regelungen. Autos ohne moderne Abgasnorm (mindestens Euro 5) dürfen oft nur noch in Randgebieten parken. Besonders ältere Dieselfahrzeuge sind betroffen. Die neuen Bestimmungen sollen Städte sauberer machen und den CO₂-Ausstoß reduzieren.

 

Strengere Regeln für Führerscheinneulinge 

2025 wird die Probezeit für neue Führerscheininhaber verschärft. Bereits kleine Verstöße können nun zu einer Verlängerung der Probezeit führen. Die bisherige Regelung mit zwei Jahren auf Probe bleibt bestehen, allerdings ist der Ermessensspielraum für Verstöße reduziert. Beispielsweise kann eine Missachtung von Verkehrsregeln, wie Handy am Steuer oder zu dichtes Auffahren, strengere Strafen nach sich ziehen und schneller zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar führen. Dies soll die Unfallprävention unter jungen Fahrern fördern und das Risikobewusstsein schärfen.

Reisen: Maut, Vignetten und neue Einreisegenehmigungen

Für einige Länder wie Großbritannien, Österreich und die Schweiz kommen 2025 neue Einreisebestimmungen sowie Preisänderungen für Vignette und Maut auf Autofahrer zu.

 

Großbritannien: Elektronische Einreisegenehmigung

Ab dem 2. April 2025 ist für Reisen nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) nötig. Einreisende können die Genehmigung online oder über die „UK ETA App“ beantragen und zahlten dafür 10 britische Pfund. Die Regelung betrifft alle Reisenden aus der EU, die England, Schottland, Wales oder Nordirland besuchen.

 

Maut und Vignetten in Österreich und der Schweiz

Die neue Vignette für Österreich gilt ab Dezember 2024. Die Preise: Eine Jahresvignette für Pkw kostet 2025 103,80 Euro, eine 2-Monats-Vignette 31,10 Euro und eine 10-Tages-Vignette 12,40 Euro. Neu hinzu kommt eine Tagesvignette für 9,30 Euro. Auch in der Schweiz bleibt die Jahresvignette (Preis: 40 Schweizer Franken) verpflichtend. Seit August 2023 gibt es zudem eine digitale Variante.

Mann mit Notebook

Kfz-Versicherung berechnen

Wechseln lohnt sich: Hole dir jetzt die günstige Allianz Direct Kfz-Versicherung.