Fahrzeugwechsel: Neues Auto versichern

  • Glückwunsch zu deinem neuen Auto

  • Du hast es dir verdient!

Fahrzeugwechsel

Fahrzeugwechsel

Wenn du ein bereits versichertes Fahrzeug verkaufst oder verschrottest und durch ein anderes - neues oder gebrauchtes - Auto ersetzt, sprechen die Versicherungen von einem Fahrzeugwechsel.

Um deinen Vertrag zu ändern, müssen wir als Versicherung wissen, welches Auto du in Zukunft fahren wirst und wann du das neue Auto zulassen willst. Von uns erhältst du dann eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Zulassung deines neuen Autos.

Modell und Fahrzeugtyp deines neuen Autos beschreibst du am besten durch HSN (Herstellernummer) und TSN (Typschlüsselnummer). Wenn du die HSN / TSN nicht in Erfahrung bringen kannst, solltest du Hersteller, Modell/Typ (z.B. 1er oder 3er BMW), Treibstoff (Benzin oder Diesel) und Leistung (in kw oder PS) nennen.

Wenn du dein Auto wechselst, ändert sich für die Versicherung das Risiko. Du musst deshalb damit rechnen, dass sich der Beitrag für deine Versicherung ändert. Wenn du vorher einen Kleinwagen gefahren hast und dir jetzt einen teuren und schnellen Sportwagen anschaffst ist nachvollziehbar, dass du nicht weiterhin den niedrigen Versicherungsbeitrag für den sicheren Kleinwagen bezahlen kannst.

Wichtige Hinweise

Übergangsfrist & Überschneidung

Der bestehende Kfz-Versicherungsvertrag des alten Autos endet automatisch nach Abmeldung des Fahrzeuges. Eine Überschneidung beider Fahrzeuge von bis zu 30 Tagen ist möglich.

Beitragsguthaben aus bisherigem Vertrag

Eventuelle Beitragsguthaben aus dem bestehenden Vertrag wird oftmals automatisch angerechnet, wenn das Guthaben nicht schon erstattet wurde.

Zweitwagen

Versicherungen sprechen nur dann von einem „Zweitwagen“, wenn du (oder dein Ehe-/Lebenspartner) bereits ein Auto bei dieser Gesellschaft versichert hast. Wenn du zwei oder mehr Fahrzeuge besitzt, die du jeweils bei einer anderen Gesellschaft versichert hast, werden beide Versicherungen niemals wissen, dass du mehrere Autos besitzt. Du könntest dann bei keiner der beiden Versicherungen von evtl. Sonderleistungen oder Vergünstigungen für Zweitwagen profitieren.

Erstversicherung

Du hattest noch nie ein Auto oder hast gerade erst dein Führerschein gemacht und versicherst jetzt zum ersten Mal ein Fahrzeug?

Wenn du zum ersten Mal ein Auto versicherst, hast du noch keine Schadenfreiheitsklasse und beginnst mit der Schadensfreiheitsklasse 0 (SF0 = 0 schadenfreie Jahre seit Versicherungsbeginn), was einen höheren Beitrag zur Folge hat. Die Schadenfreiheitsklasse beschreibt die Anzahl deiner schadenfreien Jahre, seit deinem ersten Versicherungsbeginn. Neben anderen Faktoren bestimmt Sie den Preis für deine Kfz-Versicherung. Prüfe daher folgende Möglichkeiten mit einer besseren Schadenfreiheitsklasse einzusteigen:

  • Führerscheinregelung: Wenn du bereits seit 3 Jahren oder länger einen Führerschein besitzt, startest du mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 statt 0. Versicherungen gehen davon aus, dass du in diesen 3 Jahren schon Fahrpraxis gesammelt hast und honorieren das mit einer besseren Einstufung.
  • Partner bei der Versicherung: Oft wirst du auch dann besser eingestuft, wenn dein Partner bereits eine Kfz-Versicherung bei der Versicherung hat.
  • Werkstattbindung: Mit einer Werkstattbindung reduzierst du deine Beiträge, wenn du im Schadenfall Partnerwerkstätten nutzt. 
Mann mit Notebook

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