- Checkliste Probefahrt
- Wie läuft eine Probefahrt ab?
- Worauf muss ich bei der Probefahrt achten?
- Was benötige ich zur Probefahrt?
- Was zahlt die Versicherung?
Wie läuft eine Probefahrt ab?
Noch vor der Probefahrt gilt: Ein Autokauf ist eine teure Angelegenheit und sollte immer gut überlegt sein. Mach dir also schon vorab Gedanken, welches Auto zu dir passt (im Ratgeber erfährst du mehr). Ausführliche Informationen und Tipps findest du auch in unserer Checkliste zum Autokauf.
Sobald du dann weisst, welches Auto du möglicherweise kaufen willst, solltest du eine Probefahrt vereinbaren. Bei der Probefahrt fährst du das Auto wortwörtlich „Probe“. So kannst du testen, ob es dir auch beim Fahren wirklich gefällt und ob es Mängel hat (bei Gebrauchtwagenkauf).
Es ist auch sinnvoll, mehrere Autos zu testen, bevor du dich endgültig für den Autokauf entscheidest. Nur so kannst du herausfinden, ob das Wunschauto wirklich alle deine Bedürfnisse erfüllt. Mache am besten mehrere Probefahrten, um am Ende dein Traumauto zu finden.
Sobald du dich für das Probefahren entschieden hast, lege dafür einen verbindlichen Termin mit dem Verkäufer fest. Die Testfahrt des potentiellen neuen Wagens sollte im besten Fall bei schönem Wetter, Tageslicht und außerhalb der Stoßzeiten stattfinden. Lege den Termin so, dass die Probefahrt unter den genannten Umständen stattfinden kann.
Wichtig ist auch, dass du für die Probefahrt genügend Zeit einplanst. Nur so kannst du ein gutes Fahrgefühl beim Fahren entwickeln und mögliche Mängel am Auto aufdecken.
Worauf muss ich bei der Probefahrt achten?
Damit während der Probefahrt alles richtig abläuft und der Fahrer möglichst viele Eindrücke gewinnen kann, muss sie gut vorbereitet sein. Hier erfährst du, worauf du bei einer Probefahrt achten musst.
Vor der Fahrt
- Festen Termin vereinbaren: Lege den Termin so, dass du das Tageslicht nutzen kannst. Das ist vor allem in den Wintermonaten wichtig. Bei schlechten Lichtverhältnissen können Mängel und Schäden am Fahrzeug schnell übersehen werden. Auch ein regennasses oder verschneites Fahrzeug ist für die Testfahrt ungünstig. Versuche den Termin bei schlechtem Wetter zu verschieben. Plane auch genügend Zeit für die Probefahrt ein. Alleine für die Fahrt solltest du mindestens 30 Minuten ansetzen. Zusätzlich benötigst du genügend Zeit, um das Auto in Ruhe zu untersuchen und mit dem Händler zu sprechen.
- Beifahrer mitnehmen: Nimm eine Begleitperson zur Probefahrt mit. Der Beifahrer kann während der Fahrt Auffälligkeiten notieren und die Checkliste abarbeiten. Es ist sinnvoll, eine Person mitzubringen, die sich mit Autos gut auskennt. Das gilt vor allem dann, wenn du selbst wenig Kenntnisse und Erfahrung mit Autos und dem Autokauf hast.
- Strecke vorab planen: Mach dir schon vor der Fahrt Gedanken darüber, welche Strecken du mit dem Auto fahren willst. Es ist sinnvoll, das Auto auf unterschiedlichen Straßen (Autobahn, Landstraße, Feldwege) zu testen. Nur so kannst du das Fahrzeug in verschiedenen Geschwindigkeiten ausprobieren und ein gutes Gefühl für das Fahrzeug entwickeln.
- Ladegut mitnehmen: Nimm dein typisches Ladegut (zum Beispiel Skier, Angelrute, Musikinstrumente) zur Testfahrt des Fahrzeugs mit. So kannst du das Ein- und Ausladen mit dem neuen Fahrzeug ausprobieren.
- Versicherung abklären: Das Fahrzeug muss für den Zeitraum der Probefahrt versichert sein. Bei Unfällen kommt es darauf an, ob du ein Händler- oder ein Privatfahrzeug ausprobierst. Mehr Informationen findest du unter dem Punkt „Was zahlt die Versicherung?“. Fordere immer eine schriftliche Vereinbarung zur Probefahrt vom Händler oder Verkäufer, aus der die Versicherung des Fahrzeugs inklusive der Höhe der Selbstbeteiligung hervorgeht.
- Dokumentiere Schäden: Du solltest das Fahrzeug schon vor der Fahrt auf Mängel und Schäden untersuchen. Halte diese schriftlich in der Probefahrtvereinbarung fest. So kannst du nach der Fahrt nicht fälschlicherweise dafür verantwortlich gemacht werden.
- Probefahrtvereinbarung anfertigen: Es ist sinnvoll, die Übernahme des Fahrzeugs für die Probefahrt zwischen Verkäufer und Probefahrer schriftlich festzuhalten. Darin sollten die Versicherungsbestätigung und die Höhe der Selbstbeteiligung stehen. Auch mögliche Mängel sollten darin vorab schriftlich dokumentiert werden. Erst dann solltest du die Übernahme-Bestätigung unterschreiben. Um sicherzugehen, kannst du für die Übernahme unser Formular zur Vereinbarung über die Probefahrt verwenden.
- Achte auf deine Sicherheit: Du solltest die Probefahrt nicht antreten, wenn dir schon vorab gravierende Sicherheitsmängel auffallen. Das können zum Beispiel defekte Lichter oder abgefahrene Autoreifen sein.
- Motor kalt starten: Der Motor sollte noch nicht warmgelaufen sein, wenn du mit der Probefahrt beginnst. Ist das Auto schon warmgelaufen, könnten Startprobleme unentdeckt bleiben. Um das zu überprüfen, kannst du die Motorhaube anfassen. Ist sie kalt, ist auch der Motor noch kalt.
Während der Fahrt
- Auffälligkeiten notieren: Lasse vom Beifahrer positive und negative Auffälligkeiten oder weitere Fragen zum Auto dokumentieren.
- Geschwindigkeiten testen: Fahre auf verschiedenen Straßen, um das Auto mit einem jeweils unterschiedlichen Tempo zu testen. Fahre nicht nur mit einer hohen Drehzahl, sondern auch bewusst im „Bummeltempo“. Durch das Fahren auf einer kaputten Straße oder einem Kopfsteinpflaster können Schäden am Fahrwerk bemerkbar werden, zum Beispiel durch ein Klappern oder Poltern.
- Erfahrungen der Mitfahrer abfragen: Spreche dich mit deinem Beifahrer ab, wie er sich fühlt. Mögliche Fragen sind: Hat er genügend Beinfreiheit? Sind die Sitze gut verstellbar? Wie ist die Sicht aus dem Fahrzeug?
- Tiefgarage besuchen: Überprüfe am besten schon während der Probefahrt, ob das Fahrzeug in die eigene Garage passt.
- Stauraum und Bedienungen überprüfen: Probiere das Ein- und Ausladen mit den von dir mitgebrachten Gegenständen. Öffne alle Klappen im Fahrzeug, bediene die Knöpfe und befülle auch die Ablagen probeweise mit den im bisherigen Auto mitgeführten Utensilien. So kannst du sehen, wieviel Platz das Fahrzeug wirklich bietet und ob dir die Bedienung gefällt.
- Genügend Zeit nehmen: Spreche vorab mit dem Verkäufer klar ab, wieviel Zeit du für die Probefahrt hast. Die Fahrt sollte mindestens eine halbe Stunde dauern, bestenfalls noch länger. Lasse dich nicht unter Zeitdruck setzen.
Nach der Fahrt
- Mitschriften auswerten: Überprüfe gemeinsam deine Checkliste und werte mitgeschriebene Beobachtungen aus. Kläre aufgetauchte Fragen dann mit dem Verkäufer. Sollten während der Fahrt Mängel auftreten, nenne dem Verkäufer die Auffälligkeiten sofort und lasse sie schriftlich dokumentieren.
- Mängel nochmals überprüfen: Prüfe das Fahrzeug auch nach der Probefahrt noch einmal gemeinsam mit dem Verkäufer auf Mängel. Spreche den Verkäufer auf Auffälligkeiten an. Lasse dir die Mängelfreiheit am Ende schriftlich bestätigen. Sind Mängel vorhanden, können sie im Zweifel von einem unabhängigen Fachmann geprüft werden, zum Beispiel durch einen Gebrauchtwagen-Check bei der Dekra oder vom TÜV.
- Zusicherungen schriftlich fixieren: Macht dir der Verkäufer bezüglich spezieller Fahrzeug-Eigenschaften Zusicherungen, halte diese schriftlich fest. Das können zum Beispiel Punkte sein wie „Die Winterreifen werden kostenlos montiert“, „Der Wagen ist bis spätestens … da“.
- Sammle Erfahrungen: Auch wenn dir das Auto gut gefallen hat, solltest du nicht gleich beim ersten Fahrzeug zugreifen. Um beurteilen zu können, welche Dinge für dich wichtig sind, solltest du mindestens drei Autos miteinander vergleichen können.
- Zeit lassen: Die Kaufentscheidung solltest du erst mit einigen Tagen Abstand fällen. So kannst du die Fahrt noch einmal auf dich wirken lassen und eventuell auch noch andere Autos testfahren, um sich bei deinem Wunschauto sicher zu sein.
Sonderfall: Was tun bei einem Unfall?
Unfälle bei einer Probefahrt sind keine Seltenheit. Denn: Du bist mit dem Fahrzeug noch nicht vertraut und kannst Fahr- und Bremsverhalten noch schlechter einschätzen im Vergleich zu einem Auto, das du schon länger fährst. Auch Instrumente und Schalter können anders sein oder komplett neue Funktionen bieten, was vom eigentlichen Fahren ablenken kann.
Bist du während der Probefahrt in einen Unfall geraten, solltest du die üblichen Schritte bei einem Autounfall einhalten. Im Artikel erfährst du alle wichtigen Punkte, die du nach einem Unfall beachten musst. Hier haben wir die wichtigsten Informationen in Kürze für dich zusammengefasst:
- Sichere die Unfallstelle, indem du dein Warnblinklicht einschaltest und das Warndreieck im richtigen Abstand von mindestens 100 Metern (Stadt, Landstraße) beziehungsweise 200 Metern (Autobahn) vor der Unfallstelle aufstellst.
- Leiste Erste Hilfe, wenn jemand bei dem Unfall verletzt wurde.
- Verständige Polizei und Rettungsdienst. Den Rettungsdienst erreichst du deutschlandweit unter der Notrufnummer 112, die nächste Polizeidienststelle unter der Notrufnummer 110.
- Informiere Händler oder Verkäufer des Fahrzeugs über den Unfall, sollte er nicht bei der Probefahrt anwesend sein.
- Notiere die wichtigsten Daten aller Beteiligten. Dazu zählen das Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen und Anschriften der Halter und Fahrzeugführer, der Verletzten und Unfallzeugen. Auch Schäden, Versicherungsscheinnummern und Namen der zuständigen Kfz-Versicherung solltest du abfotografieren beziehungsweise aufschreiben.
- Melde den Schaden bei der zuständigen Versicherung: Wurde vor der Probefahrt geklärt, welcher Versicherungsschutz besteht, sollte der Unfall dem zuständigen Versicherer gemeldet werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Probefahrt handelt. Bist du unverschuldet am Unfall beteiligt, meldest du den Schaden in der Regel beim Kfz-Versicherer des Unfallgegners.
Was benötige ich zur Probefahrt?
Zur Probefahrt musst du als potentieller Käufer den Personalausweis und deinen Führerschein mitbringen. Verkäufer sollten sich den Führerschein des Kaufinteressenten zeigen lassen. Will der Händler oder Verkäufer Ihre Papiere nicht sehen, kann das ein schlechtes Zeichen sein.
Wichtig: Lass dir vom Händler oder privaten Verkäufer die Fahrzeugpapiere zeigen. Es sollten auch Unterlagen vorliegen, aus denen die eingehaltenen Wartungs- und Service-Intervalle hervorgehen, zum Beispiel das Scheckheft des Autos.
Was zahlt die Versicherung?
Die Versicherungssituation ist davon abhängig, ob der Verkäufer ein gewerblicher Händler oder eine Privatperson (Gebrauchtwagenkauf) ist. Es gilt aber: Die Versicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn der Unfall bei der Probefahrt nicht grob fahrlässig verursacht wurde (je nach Anbieter und Versicherungsvertrag).
Grobe Fahrlässigkeit könnte zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit oder das Fahren unter Alkoholeinfluss sein. Die Versicherung kann dann die Kostenübernahme für den Schaden verweigern.
Versicherung beim Händlerkauf
Fahrzeuge für Probefahrten vom Händler müssen zugelassen sein und haben normalerweise auch einen Kfz-Haftpflichtschutz. In der Regel bist du auch vollkaskoversichert. Klären musst du aber, ob dafür eine Selbstbeteiligung besteht. Sie kann zwischen ein paar hundert bis zu tausend Euro betragen. Das ist immer vom Händler und vom Fahrzeug abhängig, mit dem du die Probefahrt machst. Üblich sind Kosten von circa 300 Euro Selbstbeteiligung.
Grundsätzlich gilt beim Händlerkauf eine „stillschweigende Haftungsfreistellung“ zu Gunsten des Probefahrers. Das bedeutet, du musst als Probefahrer auch bei einem Unfall nicht haften. Der Händler kann die Vereinbarung aber auch außer Kraft setzen, indem er dich darauf hinweist, dass der Kaskoschutz nicht greift oder im Schadenfall eine Selbstbeteiligung fällig wird. Kläre vorab mit dem Händler, welcher Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht.
Wichtig: Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, übernimmt die Versicherung nur die Kosten, die über die festgelegte Summe der Selbstbeteiligung hinausgehen.
Ein Beispiel: Die Höhe der festgelegten Selbstbeteiligung beträgt 300 Euro. Entsteht bei einem Unfall ein Schaden in Höhe von 1.000 Euro, musst du 300 Euro selbst bezahlen. Den Rest (700 Euro) übernimmt die Versicherung.
Sinnvoll: Fordere eine schriftliche Vereinbarung vom Händler, aus der die Versicherung des Fahrzeugs inklusive der Selbstbeteiligung hervorgeht. Auch die Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit sollten für den Probefahrer mitinbegriffen sein. Laut Gesetz gilt als leicht fahrlässig, „wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Du handelst zum Beispiel dann fahrlässig, wenn du beim Spurwechsel den Schulterblick vergisst.
Ist keine Versicherung durch den Autohändler vorhanden, muss er dich vor der Probefahrt auf jeden Fall darauf hinweisen. Wenn die Schäden von dir selbst komplett übernommen oder gar keine Probefahrtvereinbarung getroffen werden soll, ist es ratsam, von der Probefahrt abzusehen.
Versicherung beim Privatkauf (Gebrauchtwagen)
Bei einem Privatkauf gilt die „stillschweigende Haftungsfreistellung“ nicht. Das bedeutet, der Verkäufer muss für den Probefahrer bei selbstverschuldeten Schäden nicht zwangsläufig zahlen. Normalerweise übernimmt die Versicherung des Verkäufers aber auch bei einer privaten Fahrt den Schaden bei einem Unfall.
Das gilt immer, außer wenn eine Probefahrt in der Versicherungspolice ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ist die Probefahrt nicht durch die Versicherung des Verkäufers abgedeckt, solltest du gut überlegen, ob du das Fahrzeug wirklich ausprobieren willst. Dann musst du die Kosten bei einem Unfall komplett selbst übernehmen.
Auch wenn die Versicherung Probefahrten einschließt, solltest du immer vorsichtig sein und folgende Fragen unbedingt vor der Fahrt abklären:
- Ist das Fahrzeug zugelassen? Du darfst in Deutschland nur mit einem zugelassenen Fahrzeug fahren, ansonsten solltest du die Probefahrt nicht antreten. Ist das Auto zugelassen, muss es auch immer eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Die Haftpflicht des Verkäufers übernimmt normalerweise bei einem Unfall die Reparaturkosten für Schäden an fremden Autos (Schäden, die Dritten entstanden sind). Der Kaufinteressent muss in einem solchen Fall die Kosten für die Schäden am Probewagen aber selbst zahlen.
- Besteht ein Kaskoschutz? Hat das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung, sind mögliche Schäden am Probefahrzeug mitversichert. Es kommt aber auf die genauen Vertragsbedingungen an. Oft wird eine Selbstbeteiligung verlangt oder ein Unfall kann zu einer Herabstufung innerhalb der Schadenfreiheitsklasse führen.
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Kläre vorab, wie Probefahrer und Halter bei einer Selbstbeteiligung und einer Herabstufung innerhalb der Schadenfreiheitsklasse verfahren. Darüber sollte unbedingt eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Grundsätzlich gilt: Es ist wichtig, vor der Fahrt den Versicherungsschutz zu klären und in der Probefahrtvereinbarung festzuhalten. Nur so bist du auf der sicheren Seite, sollte es tatsächlich zu einem Unfall während der Probefahrt kommen.
Gut auf die Probefahrt vorbereitet
Jetzt weisst du, wie du dich auf die Probefahrt vorbereiten musst und worauf du während und nach der Fahrt achten solltest. Nutze dafür auch unsere Probefahrtvereinbarung und unsere Checkliste für die Probefahrt. So kannst du sichergehen, dass du nichts vergisst, Mängel erkennen und am Ende das richtige Auto für dich finden.
In unserem Ratgeber zum Thema Autokauf findest du außerdem weitere Informationen inklusive Checkliste, die dich beim Kauf eines neuen Fahrzeugs unterstützen. Sobald du dich für ein Auto entschieden hast, solltest du dich auch um den richtigen Versicherungsschutz kümmern.
Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt! Deine Allianz Direct