- Was ist die Null-Promillegrenze?
- Ist ein Promillewert von 0,3 schon ein Problem?
- Die 0,5-Promillegrenze: ab diesem Wert ist Autofahren verboten
- Die 1,1-Promillegrenze: ab hier gilt absolute Fahruntüchtigkeit
- 1,6-Promille am Steuer: die Konsequenzen
- Promillegrenzen im Überblick
- Welche Promillegrenzen auch für Radfahrer gelten
- FAQ zu Promillegrenze Auto
[Stand 01/2024]
Das Wichtigste zusammengefasst
In Deutschland gelten verschiedene Promillegrenzen beim Autofahren, die unterschiedliche Strafen nach sich ziehen. Wie viel Promille jemand am Steuer haben darf, ist klar vorgegeben: Ab einem Promillewert von 0,5 ist das Lenken eines Kraftfahrzeugs verboten und gilt als eine Ordnungswidrigkeit. Gibt es bei Überschreitung dieser Promillegrenze eine Polizeikontrolle, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
Werden die in Deutschland geltenden Promillegrenzen missachtet, ist mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro, Fahrverboten und Punkten in Flensburg zu rechnen. Darüber hinaus kann es zu einer Freiheitsstrafe und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kommen. Bei der Höhe der Strafen spielt aber auch eine Rolle, ob Fahrauffälligkeiten oder ein Unfall vorliegen.
Menschen, die mehrfach gegen die Promillegrenzen verstoßen, können bei jedem weiteren Vergehen mit härteren Strafen rechnen. Bei wiederholten Verstößen steigen die Bußgelder, die Punkteanzahl in Flensburg wird erhöht und die Dauer des Fahrverbots verlängert sich.
Was ist die Null-Promillegrenze?
Die Null-Promillegrenze gilt für Fahranfänger und Autofahrer, die unter 21 Jahre alt sind. Fahranfänger, die in der zweijährigen Probezeit mit Alkohol im Blut Auto fahren, bekommen mindestens einen Punkt in Flensburg. Außerdem müssen sie mit einer Verlängerung der Führerschein-Probezeit rechnen. Es gilt also: Für Fahranfänger in der Probezeit ist Alkohol am Steuer komplett verboten.
Auch für Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind, gilt die Null-Promillegrenze. Verstoßen Fahranfänger oder unter 21-Jährige gegen diese Grenze, droht ihnen außerdem ein Bußgeld von 250 Euro. Fahranfänger müssen bei einem Verstoß außerdem an einem Aufbauseminar teilnehmen, das sie selbst bezahlen müssen. Die Null-Promillegrenze wurde eingeführt, weil junge Menschen vermehrt in Unfälle verwickelt waren, in denen Alkohol eine Rolle gespielt hat.
Gut zu wissen: Bei Überschreitung der 0,5-Promillegrenze oder einer Wiederholungstat fallen die Strafen härter aus. Es können Fahrverbote, mehr Punkte in Flensburg und höhere Geldstrafen die Folge sein.
Ist ein Promillewert von 0,3 schon ein Problem?
Fährt jemand ein Kraftfahrzeug und hat vorher eine kleine Flasche (0,33 l) Bier getrunken, kann diese Person unter Umständen schon einen Promillewert von 0,3 haben. So ein Promillewert wird als „relative Fahruntüchtigkeit“ angesehen, ist also nicht direkt ein Problem. Baut man aber mit einem Wert von 0,3-Promille einen Unfall oder fällt durch einen besonders auffälligen Fahrstil (wie z. B. das Fahren von Schlangenlinien) auf, kann dieses Vergehen zu einer Geldstrafe und sogar einer Freiheitsstrafe führen. Eine Wiederholungstat hat hier nur dann Konsequenzen, wenn der Autofahrer einen Unfall baut oder auffällig fährt.
Übrigens: Viele Versicherer kürzen die Leistung der Kfz-Versicherung, wenn der Schaden wegen Konsums von Alkohol eingetreten ist. Dies kann bereits ab der Grenze von 0,3 Promille der Fall sein.
Die 0,5-Promillegrenze: ab diesem Wert ist Autofahren verboten
Ab einem Wert von 0,5-Promille ist in Deutschland das Autofahren verboten. Hier ist auch von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ und außerdem von „Alkohol am Steuer“ die Rede und das wird als eine Ordnungswidrigkeit angesehen. Hat man einen Wert von 0,5-Promille im Blut, kann das Sehvermögen deutlich eingeschränkt sein und man schätzt unter Umständen Geschwindigkeiten falsch ein. Die Strafe fürs Fahren mit 0,5-Promille setzt sich zusammen aus 528,50 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei Wiederholungstätern sieht das Gesetz folgende Strafen vor:
- Beim zweiten Mal: 1.053,50 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.
- Beim dritten Mal: 1.578,50 Euro, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.
Das Fahren mit einem Wert von mindestens 0,5-Promille ist solange nur eine Ordnungswidrigkeit, bis entweder ein Unfall passiert oder die Promillegrenze 1,1 erreicht. Das Unfallrisiko ist im Vergleich zu einer nüchternen Fahrt doppelt so groß.
Die 1,1-Promillegrenze: ab hier gilt absolute Fahruntüchtigkeit
Ab einem Promillewert von 1,1 gilt das Fahren eines Kraftfahrzeugs in Deutschland als Straftat. Es ist dann von einer „absoluten Fahruntüchtigkeit“ die Rede. Wer mit 1,1-Promille im Blut erwischt wird, den erwartet eine Geld- und unter Umständen eine Freiheitsstrafe.
Wichtig: Auch wenn kein Unfall gebaut wurde, ist das Fahren von Autos mit 1,1-Promille eine Straftat, weil das Fahren in diesem Fall eine Gefahr für alle im Verkehr beteiligten Personen darstellt.
Forscher gehen davon aus, dass Menschen mit 1,1-Promille im Blut ein deutlich vermindertes Sehvermögen haben. Gleichzeitig steigt bei ihnen die Risikobereitschaft erheblich, während die Reaktionsgeschwindigkeit sinkt. Der tatsächliche Rauschzustand ist zwar auch von vielen anderen Faktoren abhängig, spätestens mit 1,1-Promille sollte aber niemand mehr ein Auto steuern.
Wird man mit 1,1-Promille im Blut erwischt, drohen verschiedene Strafen: Neben einer Freiheits- oder Geldstrafe kann man mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem wird ein Fahrverbot ausgesprochen, das sogar einen Entzug des Führerscheins nach sich ziehen kann.
Außerdem ist es sehr wahrscheinlich, dass man bei so einem Promillewert eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) über sich ergehen lassen muss. Das Unfallrisiko ist im Vergleich zu einer nüchternen Fahrt zehnmal so groß.
1,6-Promille am Steuer: die Konsequenzen
Ist jemand am Steuer mit 1,6-Promille unterwegs, wird er als eine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr angesehen. Die Konsequenzen sind mindestens die gleichen wie bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,1-Promille: drei Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis, Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung und eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Im Einzelfall kann es hier auch anders ausfallende Strafen geben, die drei Punkte in Flensburg, die MPU und der Führerscheinentzug sind aber sicher.
Ob jemand mit einem Promillewert von 1,6 der das erste Mal beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt wird, die gleichen Strafen erwartet wie jemand, der schon öfter angehalten wurde, ist nicht eindeutig geregelt. Sicher ist aber, dass auf jeden Fall harte Strafen drohen, weil es sich hier auch um eine Straftat handelt.
Spricht man bei Überschreitung der 1,1-Promillegrenze schon von einer absoluten Fahruntüchtigkeit und sind hier die Fähigkeiten, ein Auto sicher durch den Verkehr zu lenken, schon sehr stark eingeschränkt, verstärken sich diese Effekte bei einem 1,6-Promillewert deutlich. Die Risikobereitschaft steigt weiter an, Geschwindigkeiten und Entfernungen werden falsch eingeschätzt, das Sehvermögen und die Reaktionsgeschwindigkeit lassen deutlich nach.
Ob die Versicherung bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer zahlt, erfährst du in diesem Ratgeber.
Promillegrenzen im Überblick
Welche Strafen dich bei Alkohol am Steuer erfährst du in dieser Liste. (Stand 2024)
0,0-Promille (gilt nur für Fahranfänger und Fahrer unter 21):
- ohne Unfall: 250 Euro, ein Punkt in Flensburg, Verlängerung der Probezeit
- mit Unfall: Geld- oder Freiheitsstrafe, bis zu drei Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU
- für Wiederholungstäter: höhere Geldstrafe, bis zu drei Punkte in Flensburg, Fahrverbot
0,3-Promille (relative Fahruntüchtigkeit)
- ohne Unfall: bei normalem Fahrstil keine Konsequenzen
- mit Unfall: Geld- oder Freiheitsstrafe, bis zu drei Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU
- für Wiederholungstäter: höhere Geldstrafe, bis zu drei Punkte in Flensburg, Fahrverbot
0,5-Promille (relative Fahruntüchtigkeit)
- ohne Unfall: 528,50 Euro, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- mit Unfall: Geld- oder Freiheitsstrafe, bis zu drei Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und MPU
- für Wiederholungstäter beim zweiten Mal: 1.053,50 Euro, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot
- für Wiederholungstäter beim dritten Mal: 1.578,50 Euro, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot
1,1-Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)
- ohne Unfall: bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsstrafe, drei Punkte oder mehr in Flensburg, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, MPU
- mit Unfall: bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsstrafe, drei Punkte oder mehr in Flensburg, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, MPU
- für Wiederholungstäter: bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsstrafe, drei Punkte oder mehr in Flensburg, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, MPU
1,6-Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)
- ohne Unfall: bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsstrafe, drei Punkte oder mehr in Flensburg, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, MPU
- mit Unfall: bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsstrafe, drei Punkte oder mehr in Flensburg, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, MPU
- für Wiederholungstäter: bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsstrafe, drei Punkte oder mehr in Flensburg, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, MPU
Es wird deutlich: Ab einem Promillewert von 1,1 sind die Strafen in jedem Fall sehr hoch, egal ob Unfall, Wiederholungs- oder Ersttäter. Man kann aber davon ausgehen, dass die Strafen bei Wiederholungstätern und Unfällen deutlich härter ausfallen.
Welche Promillegrenzen auch für Radfahrer gelten
Nicht nur am Autosteuer, auch auf dem Sattel eines Fahrrads gibt es Promillegrenzen die eingehalten werden müssen. Die konkreten Promillegrenzen für Radfahrer sind aber weniger streng als bei Autofahrern. Generell gilt: Ein Radfahrender ist ab einem Promillewert von 1,6 nicht mehr legal auf seinem Fahrrad. Wenn man diese Promillegrenze überschreitet und dabei angehalten wird, erwartet einen ein Bußgeld, drei Punkte in Flensburg und außerdem eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung. Sollte man diese Untersuchung nicht bestehen, ist möglicherweise auch der Führerschein weg, falls man einen hat.
Doch auch bei niedrigeren Promillewerten kann ein Radfahrer strafrechtlich belangt werden: Sollte die Fahrweise auffällig sein oder sogar ein Unfall entstehen, kann eine Strafanzeige inklusive härterer Strafen fällig werden. Obwohl die Promillegrenze für Radfahrer recht hoch angesetzt ist, sollte jeder auf sich selbst achten und kritisch prüfen, ob man nicht vielleicht doch eher ein Taxi oder die Bahn nehmen sollte.
FAQ zu Promillegrenze Auto
Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.
Wo liegt die Promillegrenze beim Autofahren?
Die Promillegrenze beim Autofahren liegt bei 0,5-Promille. Bis zu diesem Wert darf man sein Kraftfahrzeug straffrei lenken, wenn man nicht auffällig fährt oder einen Unfall baut. Hier wird von einer relativen Fahruntüchtigkeit gesprochen und es wird als eine Ordnungswidrigkeit angesehen. Überschreitet man die Promillegrenze von 1,09, spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit und das Vergehen wird als eine Straftat geahndet.
Welche Strafe droht bei 0,8 Promille?
0,8 Promille befindet sich in dem Rahmen von 0,5 bis 1,09 Promille, in dem das Fahren eines Autos als Ordnungswidrigkeit angesehen wird. Wenn man nicht durch einen gefährlichen Fahrstil auffällt oder einen Unfall baut, muss man 528,50 Euro zahlen und bekommt zwei Punkte in Flensburg und dazu noch einen Monat Fahrverbot.
Wie viel muss man trinken, um 0,5-Promille zu erreichen?
Generell ist es so, dass es sich von Mensch zu Mensch unterscheidet, ab welcher Menge Alkohol man welchen Promillewert hat. Hier spielen unter anderem Faktoren wie Alter, Gewicht und auch vorher aufgebaute Alkoholtoleranz eine Rolle. In jedem Fall kann man aber davon ausgehen, dass schon nach zwei großen Bieren (je 0,5 Liter) der Promillewert von 0,5 erreicht ist.