Autofahrer müssen seit 2023 mit deutlich höheren Strafen rechnen. Wir haben mit Carla Bormann vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) gesprochen und erklären dir, was du zur Rettungsgasse wissen musst:
• Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?
• Was muss ich grundsätzlich beachten?
• Wie bilde ich eine Rettungsgasse?
• Wer darf die Rettungsgasse benutzen?
• Darf ich mein Auto auf den Standstreifen stellen?
Was ist eine Rettungsgasse?
Bei einem Unfall sind alle Verkehrsteilnehmer nach § 38 Abs. 1 StVO gesetzlich dazu verpflichtet, die Fahrbahn frei zu machen. Es muss eine sogenannte Rettungsgasse, eine freie Spur für Rettungskräfte, gebildet werden. Das kann für Verletzte lebensrettend sein. Denn nur so kommt der Notarzt schnell zum Unfallort.
Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?
Du musst schon bei zähem Verkehr beziehungsweise Schrittverkehr (circa 7 bis 10 km/h) eine Rettungsgasse bilden. Denn meistens kannst du nicht sehen, ob einige Kilometer vor dir ein Unfall passiert ist. Bildet sich ein Stau, solltest du also immer die Rettungsgasse beachten.
Das bedeutet: Noch bevor die Sirenen und das Blaulicht von Polizei, Notarzt oder Feuerwehr zu hören und zu sehen sind, muss die Rettungsgasse gebildet werden. Nur so können Einsatzkräfte schnell zum Unfallort fahren.
Was muss ich grundsätzlich beachten?
Wenn du merkst, dass sich ein Stau bildet oder du schon die Sirenen der Einsatzkräfte hören kannst, solltest du folgende Punkte beachten:
• Abstand halten: Fahre langsamer und halte fünf Meter Abstand zu deinem Vordermann. Vermeide unnötige Spurwechsel. Nur so haben alle Fahrzeuge genug Platz, um die Rettungsgasse zu bilden.
• Blinker setzen: Zeige mit dem Blinker an, in welche Richtung du mit deinem Auto ausweichen möchtest. Dann wissen auch andere Verkehrsteilnehmer und die Rettungsfahrzeuge Bescheid.
• Fahrzeug parallel hinstellen: Halte im Notfall an, aber stell dein Fahrzeug immer parallel zur Fahrtrichtung auf. Das Heck, also der hintere Teil des Autos, sollte nicht in die Rettungsgasse hineinragen.
• Standstreifen freihalten: Halte, wenn möglich, den Standstreifen frei. Im Notfall darfst du aber dein Fahrzeug zur Hälfte auf die Standspur stellen, um die Rettungsgasse zu bilden.
• Platz machen: Musst du an einer Kreuzung die Rettungsgasse bilden, darfst du auch über eine rote Ampel ein Stück in die Kreuzung hineinfahren. Achte hier aber unbedingt auf andere Verkehrsteilnehmer.
• Situation beobachten: Beobachte den Verkehr und versuche herauszufinden, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge kommen. Bevor du weiterfährst, solltest du sicher sein, dass keine weiteren Rettungskräfte folgen.
Wie bilde ich eine Rettungsgasse?
Wie die Rettungsgasse richtig funktioniert, steht in § 11 Abs. 2 StVO. Hier haben sich seit Anfang des Jahres ein paar Dinge geändert. Wir erklären dir, wie du auf zwei- und mehrspurigen Straßen die Rettungsgasse bildest.
Auf zweispurigen Straßen
Auf zweispurigen Straßen mit zwei Fahrstreifen in eine Richtung gilt folgende Regelung für die Rettungsgasse: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren nach links an den Fahrbahnrand. Fahrzeuge auf der rechten Spur ordnen sich ganz rechts ein. So können die Einsatzkräfte in der Mitte zwischen beiden Spuren zum Unfallort fahren.
Auf zweispurigen Straßen mit einem Fahrstreifen je Richtung fährst du immer zum rechten Fahrbahnrand. Das bedeutet, du fährst von dir aus gesehen nach rechts auf die Seite. Das gilt, egal auf welchem der beiden Fahrstreifen du dich befindest. So kann auch hier in der Mitte der Rettungsdienst problemlos durchfahren.
Das solltest du wissen: Vor Ampeln solltest du nach rechts ausweichen. Im Notfall darfst du die Haltelinie überqueren. Ist die Ampel grün, solltest du nicht einfach weiterfahren, sondern rechts anhalten. Auch Radfahrer und Fußgänger müssen Einsatzfahrzeugen Platz machen und die Rettungskräfte durchlassen.
Auf mehrspurigen Straßen
Um die Rettungsgasse auf dreispurigen Straßen zu bilden, fahren alle Fahrzeuge auf der linken Spur soweit wie möglich nach links. Bist du auf dem mittleren oder dem rechten Fahrsteifen unterwegs, musst du nach rechts ausweichen. Die Rettungsgasse wird hier also zwischen der linken und den beiden anderen Fahrspuren gebildet (siehe Grafik oben).
Die Regelung, dass auf vierspurigen Autobahnen die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden muss, gilt seit der Neuerung 2017 nicht mehr. Auch auf vierspurigen Straßen müssen mittlerweile alle Fahrzeuge auf der linken Spur nach links ausweichen. Befährst du einen der drei anderen Fahrstreifen, musst du dich bei der Rettungsgasse nach rechts orientieren. Die Einsatzkräfte fahren also zwischen der linken und den drei anderen Spuren zum Unfallort.
Was tun im Stadtverkehr?
„Mitten in der Stadt ist die Situation nicht so einfach“, betont Carla Bormann vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). „Sehen Verkehrsteilnehmer im dichten Stadtverkehr plötzlich Blaulicht oder hören das Martinshorn, wissen viele nicht, wohin sie ausweichen sollen. Die meisten Autofahrer reagieren dann oft falsch, zum Beispiel mit plötzlichem Bremsen.“
In diesem Fall solltest du aber besser langsam fahren und mit dem Blinker anzeigen, ob du nach rechts oder links ausweichen willst. „In der Stadt kommt es immer darauf an, wie man am besten Platz machen kann. Im Zweifel sollte möglichst am Rand der Fahrspur parallel zur Straße angehalten werden. Außerdem sollte man auf den Abstand zum Vordermann achten“, rät Carla Bormann.
Wenn sich der Verkehr an einer roten Ampel staut, kannst du auch vorsichtig in die freie Kreuzung hineinfahren, um Platz zu machen. „Es darf im Notfall auch über einen Bordstein gefahren werden, wenn so keine Fußgänger oder Fahrradfahrer gefährdet werden“, sagt die Expertin vom DVR.
Die Rechte-Hand-Regel
Mit der sogenannten Rechten-Hand-Regel kannst du dir ganz einfach merken, wie die Rettungsgasse funktioniert. Stell dir vor, die Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger deiner rechten Hand ist die Rettungsgasse. Dein Daumen ist die linke Spur und Zeige-, Mittel- und Ringfinger sind weitere Fahrspuren. Alle Fahrzeuge, die auf der linken Spur (Daumen) fahren, müssen nach links ausweichen. Fahrzeuge, die auf einer der anderen Fahrspuren unterwegs sind (Zeige-, Mittel- und Ringfinger), orientieren sich nach rechts. Die Rettungsgasse (Lücke zwischen Daumen und Zeigefinger) wird immer dazwischen gebildet.
Wer darf die Rettungsgasse benutzen?
In der Rettungsgasse dürfen nur die Einsatzfahrzeuge fahren. Das sind Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr. „Zum Rettungsdienst gehören aber auch Autos mit Notärzten oder Seelsorgern und natürlich dürfen Hilfs- und Abschleppfahrzeuge die Rettungsgasse benutzen“, sagt die Expertin vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat.
Die Rettungsgasse muss bei einem Stau die ganze Zeit bestehen bleiben. Du darfst erst wieder weiterfahren und die Gasse auflösen, wenn du ein Signal dazu bekommst.
Darf ich mein Auto auf den Standstreifen stellen?
Bei der Rettungsgasse musst du normalerweise den Standstreifen freihalten. Er ist dafür da, um im Ernstfall die im Stau stehenden Fahrzeuge versorgen zu können. Außerdem kann der Verkehr so von der Polizei an der nächsten Ausfahrt umgeleitet werden.
Im Notfall darfst du die Hälfte deines Fahrzeugs auf die Standspur stellen, um anderen Autos Platz zu machen. Das gilt aber nur, wenn sonst keine ausreichend breite Rettungsgasse für die Einsatzkräfte gebildet werden kann.
Das solltest du wissen: Bei einem Stau oder Unfall darfst du nicht einfach auf dem Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren. Das kostet 75 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg. Du darfst nur auf dem Standstreifen fahren, wenn Schilder oder die Polizei anzeigen, dass er als Fahrspur genutzt werden kann.
Warum funktioniert die Rettungsgasse oft nicht?
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Rettungsgasse im Notfall oft nicht funktioniert. „Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie die Rettungsgasse gebildet wird oder sind unsicher. Sie handeln dann in bester Absicht, aber leider falsch“, sagt Carla Bormann.
Im Ort kommt es vor, dass Autofahrer mitten auf der Straße stehen bleiben. Manchmal wird auch in eine Seitenstraße ausgewichen, in die der Rettungswagen einbiegen will. „Wird auf der Autobahn erst rangiert, wenn Einsatzfahrzeuge zu hören oder zu sehen sind, ist das oft zu spät“, so die Expertin vom DVR.
Deshalb gilt: Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Fahrspur müssen sich bei stockendem Verkehr links halten. Wenn du eine andere Fahrspur (die rechte oder die mittlere Spur) nutzt, orientiere dich nach rechts. So ist die Rettungsgasse schnell gebildet und für Rettungsfahrzeuge frei. „Leider gibt es auch immer schwarze Schafe, die sich absichtlich nicht an die Regeln halten. Diese Rücksichtslosigkeit, die anderen Menschen das Leben kosten kann, wird jetzt höher bestraft“, sagt Carla Bormann.
Wo gilt die Rettungsgasse in Europa?
In Deutschland wurde die Rettungsgasse im Jahr 1982 offiziell beschlossen und in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen.
„In Österreich und der Schweiz wird die Rettungsgasse wie in Deutschland gebildet“, erklärt die Expertin vom DVR. Spanien, Kroatien, Italien und Frankreich haben aber zum Beispiel keine klaren Regelungen dazu. „Es gibt in den meisten anderen europäischen Ländern nur die Aufforderung, im Notfall Gassen für Rettungsfahrzeuge freizumachen.“
Welche Strafen drohen bei Behinderung der Einsatzkräfte?
Vor der neuen Regelung mussten Autofahrer nur 20 Euro Bußgeld zahlen, wenn sie bei einem Stau oder Unfall keine Rettungsgasse gebildet haben. Punkte in Flensburg gab es nicht. Die Regelung hat sich seit 2023 aber geändert. Mittlerweile musst du mit deutlich höheren Strafen rechnen, wie du unten in unserer Übersicht sehen kannst.
„Es ist gut, dass es härtere Strafen gibt. Das Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer ist oft rücksichtslos und behindert die Rettungsarbeiten. Vor allem, wenn Autofahrer die Rettungsgasse selbst nutzen, um schneller voranzukommen oder um am Unfallort Handyfotos zu schießen“, sagt Carla Bormann. Es gilt also: Mach dir bewusst, dass im Notfall jede Unterstützung und jede Minute für die Unfallopfer zählt.
Wird die Rettungsgasse nicht richtig gebildet, gibt es seit 2023 folgende Strafen:
- Bei stockendem Verkehr wurde keine Rettungsgasse gebildet: 200 Euro
- mit Behinderung: 240 Euro
- mit Gefährdung: 280 Euro
- mit Sachbeschädigung: 320 Euro
- Trotz Blaulicht wurde den Rettungskräften der Weg nicht frei gemacht: 240 Euro
- mit Gefährdung: 280 Euro
- Sachbeschädigung: 320 Euro
Jedes dieser Verhalten hat außerdem 2 Punkte in Flensburg, sowie 1 Monat Fahrverbot zur Folge.
Das solltest du wissen: Wenn du die Rettungsgasse nicht richtig bildest, ist das eine Ordnungswidrigkeit. In dem Fall musst du mit den oben in der Tabelle aufgelisteten Strafen rechnen. Solltest du aber absichtlich die Rettungsgasse blockieren oder die Arbeit der Einsatzkräfte behindern, ist das nach § 315c StGB eine Verkehrsstraftat (Gefährdung des Straßenverkehrs). Das gilt zum Beispiel, wenn du dem Krankenwagen in der Rettungsgasse nachfährst oder wenn du in der Rettungsgasse entgegen der Fahrtrichtung (sozusagen als Geisterfahrer) fährst. In dem Fall musst du mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.
Auf alles vorbereitet
Du weißt jetzt, wie du die Rettungsgasse auf zweispurigen, dreispurigen und vierspurigen Straßen richtig bildest. Sobald du auf einen Stau zufährst oder der Verkehr auf der Autobahn stockt, solltest du sofort an die Rettungsgasse denken. Denn du weißt nicht, ob vor dir nur eine Baustelle oder doch ein Unfall für die Verzögerung verantwortlich ist. Handle also schnell und richtig, damit die Einsatzkräfte problemlos zum Unfallort fahren können.
Außerdem gilt: Um bei einem Unfall im Straßenverkehr schnell helfen zu können, solltest du regelmäßig die Maßnahmen aus dem Erste-Hilfe-Kurs auffrischen.
Bist du selbst einmal in einen Unfall verwickelt, hilft dir die Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz Direct. Informiere dich auch über die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.
Wir wünschen dir allzeit gute Fahrt! Deine Allianz Direct