Das Wichtigste zusammengefasst
- Voraussetzung für das rote Kennzeichen: angemeldeter Kfz-Gewerbebetrieb
- Gültigkeit: liegt bei einem Jahr, danach ist eine Verlängerung möglich (auch unbefristet).
- Auflagen: nur für Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten; Ausleihen ist verboten.
- Kosten: Gebühr liegt bei circa 100 Euro pro Jahr plus Schilder (circa 20 bis 30 Euro; Stand: 2023).
- Versicherung: ist Pflicht und meistens relativ teuer, weil unabhängig vom Fahrzeug.
Wir erklären dir, was du zum roten Kennzeichen wissen musst:
- Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?
- Sachverständige: Rotes Kennzeichen mit 05
- Autohändler: Rotes Kennzeichen mit 06
- Oldtimer-Sammler: Rotes Kennzeichen mit 07
- Darf ich rote Kennzeichen privat ausleihen?
- Wozu brauche ich das rote Kennzeichen?
- Wie hoch sind die Kosten für rote Nummernschilder?
- Rote Kennzeichen: Welche Versicherung brauche ich?
- Wo und wie beantrage ich ein rotes Kennzeichen?
- Welche Auflagen muss ich beachten?
- Wie lange sind rote Kennzeichen gültig?
Wer bekommt ein rotes Kennzeichen?
Rote Kennzeichen dürfen genutzt werden von:
- Sachverständigen
- Autohändlern
- Oldtimer-Sammlern
Geregelt ist das in der Fahrzeugzulassungsverordnung § 41.
Die Kennzeichen unterscheiden sich dabei in den ersten zwei Ziffern ihrer Erkennungsnummer.
Sachverständige: Rotes Kennzeichen mit 05
Sachverständige können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen. Damit können sie mit einem Auto eine Prüfungsfahrt machen und testen, ob alles funktioniert oder ob zum Beispiel seltsame Geräusche zu hören sind.
Autohändler: Rotes Kennzeichen mit 06
Rote Kennzeichen mit der Nummer 06 werden seit dem Jahr 1998 nur noch vergeben an:
- Fahrzeughersteller
- Kfz-Werkstätten
- Kfz-Händler
Damit unterscheiden sie sich vom Kurzzeitkennzeichen. Das rote Kennzeichen wird aus diesem Grund auch Händlerkennzeichen genannt.
Oldtimer-Sammler: Rotes Kennzeichen mit 07
Auch Oldtimer-Sammler können eine Sonderform des roten Kennzeichens bekommen. Die roten Oldtimer-Kennzeichen beginnen mit der Nummer 07.
Darf ich rote Kennzeichen privat ausleihen?
Das rote Autokennzeichen dürfen nur Fahrzeughersteller, Kfz-Werkstätten und Co. nutzen:
- Das Ausleihen des roten Kennzeichens an Privatpersonen ist verboten.
- Wer sich als Privatperson für eine Überführung ein rotes Kennzeichen bei einem befreundeten Händler oder einer Werkstatt leiht, begeht eine Straftat.
- Das Fahrzeug ist für Privatpersonen nicht versichert und der Händler riskiert alle roten Kennzeichen für immer zu verlieren.
Gut zu wissen: Für eine Überführungsfahrt können Privatpersonen ein Kurzzeitkennzeichen nutzen.
Wozu brauche ich das rote Kennzeichen?
Du kannst rote Kennzeichen auf verschiedene Art und Weise nutzen:
- Probefahrt: Die roten Kennzeichen darfst du bei Probefahrten nur dann als Händler verwenden, wenn der Kunde das Auto wirklich kaufen will. Bei Probefahrten, die du nur zu Werbezwecken anbietest, darfst du keine roten Nummernschilder benutzen.
- Überführungsfahrt: Wenn du deinem Kunden das Auto bis zur Haustüre liefern willst, kannst du dazu innerhalb der Europäischen Union das rote Kennzeichen benutzen.
- Werkstattfahrten: Du kannst das rote Kennzeichen für Fahrten zur Werkstatt nutzen. Auch Testfahrten nach einer Reparatur sind in Ordnung.
- Prüfungsfahrt: Wenn Prüfer und Sachverständige mit einem Auto fahren, um zu testen, ob alles funktioniert, bezeichnet man das als Prüfungsfahrt. Prüfer können ein rotes Kennzeichen mit der Nummer 05 beantragen.
- Oldtimer: Rote Kennzeichen kannst du auch für Oldtimer nutzen. Dann beginnt die Nummer mit 07. Wichtig ist, dass du den Oldtimer zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ nutzt. Das bedeutet: Du nutzt das Auto nur, um an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen, aber nicht täglich im normalen Straßenverkehr. Für den normalen Straßenverkehr benötigst du ein H-Kennzeichen.
Das rote Nummernschild hat vor allem Vorteile für Händler, denn:
- Du kannst zum Beispiel Probefahrten machen, ohne das Auto vorher anzumelden.
- Rote Kennzeichen sind nicht fahrzeuggebunden. Das heißt, du kannst ein rotes Nummernschild beantragen und für mehrere Autos nutzen.
Wie hoch sind die Kosten für rote Nummernschilder?
Ein rotes Kennzeichen kostet:
- 30 bis 200 Euro für die Zulassung. Je nach Zulassungsstelle kann sich die Gebühr unterscheiden.
- 10 bis 20 Euro für das Kennzeichen
- 191,73 Euro für die Kfz-Steuer pro Jahr
- Kosten für die Kfz-Versicherung je nach Versicherer
Rote Kennzeichen: Welche Versicherung brauche ich?
Um ein rotes Kennzeichen zu bekommen, brauchst du immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kannst du auch eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Übrigens: Es gibt viele Versicherungen, die spezielle Angebote für Betriebe haben, mit denen du all deine Autos versichern kannst.
Wo und wie beantrage ich ein rotes Kennzeichen?
Das rote Kennzeichen kannst du bei deiner örtlichen Zulassungsstelle beantragen. Normalerweise brauchst du folgende Unterlagen:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister KBA
- Bescheinigung aus dem Gewerbezentralregister
Am besten informierst du dich direkt bei der Zulassungsstelle, welche Dokumente du benötigst.
Gut zu wissen: Wenn du bei der Zulassungsstelle noch nicht alle Gebühren bezahlt hast oder bei den Steuerzahlungen im Rückstand bist, giltst du als „unzuverlässig“. Du bekommst vermutlich kein rotes Kennzeichen.
Welche Auflagen muss ich beachten?
Für Autos mit roten Kennzeichen musst du ein
- Fahrtenbuch und
- Fahrzeugscheinheft mitführen.
Das Fahrzeugscheinheft erhältst du meist direkt bei der Zulassung. Dort musst du Angaben zu dem Fahrzeug eintragen, für das du das rote Kennzeichen nutzt.
Die Angaben, an welchen Tagen du mit welchem Auto das rote Nummernschild genutzt hast, musst du mindestens ein Jahr aufbewahren.
Gut zu wissen: Du darfst rote Kennzeichen auf keinen Fall ausleihen und auch nicht verleihen.
Wie lange sind rote Kennzeichen gültig?
- Nach Erstantrag: Ein Jahr. Danach kannst du das rote Kennzeichen verlängern lassen. Dazu musst du bei der Zulassungsstelle das Fahrtenbuch und das Fahrzeugscheinheft vorlegen. Auch ein Versicherungsschutz ist notwendig.
- Nach Verlängerung: Unbegrenzt, oder wenn gewünscht mit Befristung.
Rotes Kennzeichen als Händlerkennzeichen
Die roten Kennzeichen sind vor allem Händlerkennzeichen. Händler können ein einziges rotes Kennzeichen für mehrere Autos nutzen. So können sie Kosten sparen. Dabei müssen sie aber strenge Auflagen erfüllen und dürfen Autos mit rotem Kennzeichen zum Beispiel nur für Probefahrten verwenden.
Rote Kennzeichen gibt es auch für Prüfer, Sachverständige und Oldtimer. Sie unterscheiden sich vor allem durch ihre Nummer. Händlerkennzeichen beginnen mit 06, Kennzeichen für Prüfer mit 05 und Oldtimer-Kennzeichen mit 07.
Willst du mehr über die verschiedenen Kennzeichen erfahren? In unserem Ratgeber „Kfz-Kennzeichen“ haben wir alles Wichtige für dich zusammengefasst.
Dein Allianz Direct Team wünscht dir eine gute Fahrt!