Sicher im Ausland
Damit du bestens auf deine nächste Urlaubsfahrt vorbereitet bist, klären wir die wichtigsten Fragen zu deinem Versicherungsschutz. Außerdem kannst du dich hier über alle wichtigen Dokumente, die du im Ausland dabeihaben solltest, informieren.
Schäden im Ausland: Wer zahlt?
Bevor du mit deinem Auto in den Urlaub startest, solltest du dich immer informieren, ob deine Versicherung einen möglichen Schaden übernimmt. Wir beantworten dir im Folgenden die wichtigsten Fragen, die es vor Reiseantritt zu klären gilt.
Welche Kfz-Versicherung zahlt bei Schäden im Ausland?
Grundsätzlich solltest du vor Reiseantritt einen Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen werfen. Hier erfährst du zum Beispiel, in welchen Ländern deine Kfz-Haftpflichtversicherung gilt und welche Kosten deine Kaskoversicherung bei einem Unfall übernimmt.
Wer zahlt bei einem Unfall im Ausland, den ich verursacht habe?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, die Dritten entstanden sind. Das bedeutet: Wenn du zum Beispiel ein anderes Auto angefahren hast, übernimmt deine Versicherung die Reparaturkosten des Unfallgegners. Das gilt mit ein paar Ausnahmen auch im Ausland.
Deine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Europa und in Gebieten, die politisch zur EU gehören (zum Beispiel auf den Kanaren), gültig. Das bedeutet, der Schutz der Internationalen Versicherungskarte erstreckt sich auch auf die darauf aufgelisteten nichteuropäischen Länder.
Bei der Einreise musst du deshalb oftmals die sogenannte Grüne Versicherungskarte vorzeigen. Sie gilt als Versicherungsnachweis und bestätigt, dass du eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen hast.
Aber: Die Internationale Versicherungskarte ist in der EU, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bei der Einreise eigentlich nicht nötig, weil hier das sogenannte Kennzeichenabkommen als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung gilt.
Es gibt aber auch Staaten, in denen dein Versicherungsschutz nicht gilt. Das hängt normalerweise damit zusammen, dass es in diesen Gebieten grundsätzlich sehr gefährlich ist. Außerdem sind Länder ausgeschlossen, die keine klaren gesetzlichen Vorschriften haben.
Das Grüne-Karte-System nutzen derzeit 46 Länder. Oft gelten dort unterschiedliche Deckungssummen. Die Deckungssumme ist der höchste Betrag, der bei einem Unfall von der Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt wird. Deine Versicherung richtet sich in der Regel nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang des Besuchslandes. In jedem Fall muss dein Versicherer aber mindestens den Umfang, der in deinem Versicherungsvertrag festgelegt ist, übernehmen.
Das solltest du wissen: Willst du in ein Land außerhalb der EU reisen, das nicht auf deiner Grünen Karte steht, solltest du deine Kfz-Haftpflichtversicherung erweitern lassen. Nur so kannst du sicher sein, dass dein Versicherungsschutz auch dort gültig ist. Spreche dazu am besten mit deiner Versicherung und lasse dir ein auf dich zugeschnittenes Angebot machen.
Informiere dich über die Kfz-Versicherung der Allianz Direct gleich online!
Wer zahlt bei einem Unfall den Schaden an meinem Auto?
Wenn du in einem EU-Land in einen Unfall verwickelt wirst und nicht schuld bist, übernimmt in der Regel der Schadensregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherung in Deutschland die Kosten.
Jede Versicherung hat einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten in allen EU-Staaten festgelegt. Er kümmert sich um Ansprüche, die bei Verkehrsunfällen im Ausland entstehen und sorgt dafür, dass dir die anfallenden Kosten bezahlt werden. Dabei wird aber immer nach dem Recht des jeweiligen Landes (Deckungssumme) entschieden.
Das bedeutet, dass womöglich ein Schaden durch einen unverschuldeten Unfall von einer ausländischen Versicherung nicht vollständig übernommen wird, wenn er die Deckungssumme überschreitet. Damit du aber auch in einem solchen Fall nicht einfach auf den Kosten sitzen bleibst, gibt es den Ausland-Schadenschutz. Damit bekommst du die Differenz zur Summe, welche die deutsche Versicherung gezahlt hätte, zurück.
Am besten kontaktierst du nach einem Unfall direkt den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 250 260 0. Hier erfährst du den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. Das kann sich vor allem lohnen, wenn dir die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht bekannt ist. Dafür brauchst du folgende Angaben:
• Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs
• Schadentag
• Unfall-Land
Hat der Unfall außerhalb von Europa stattgefunden, ist es meistens komplizierter. Oftmals sorgen Verständigungs- und Verwaltungsschwierigkeiten für große Probleme. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein vor Ort einen Anwalt zu kontaktieren.
Eine umfassende Anwaltsliste sortiert nach Ländern und der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat findest du hier. Dort sind Rechtsanwälte und Kanzleien aufgelistet, die dir bei einem Schaden im Ausland professionell weiterhelfen und dich beraten können.
Das solltest du wissen: Bei Unfällen im Ausland kann es immer wieder passieren, dass dein Unfallgegner nicht bezahlt. Um in einem solchen Fall nicht auf den Reparaturkosten sitzen zu bleiben, kannst du dich nach drei Monaten an die Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Die VOH ist eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer. Sie übernimmt die Reparaturkosten zum Beispiel bei Fahrerflucht, Betrug oder wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht zahlt.
Zahlt meine Kaskoversicherung bei einem Schaden im Ausland?
Hast du eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung für dein Fahrzeug abgeschlossen, gilt dein Versicherungsschutz auch in Europa und in Ländern, die politisch zur EU gehören. Dazu zählen zum Beispiel auch die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla, Guadeloupe, Martinique, Französisch Guyana, Réunion, Madeira und die Azoren.
Grundsätzlich findest du die Leistungen der Kaskoversicherung in den Versicherungsbedingungen deines Anbieters. Setze dich umgehend mit deinem Versicherer in Verbindung um das Vorgehen zur Schadenregulierung abzustimmen.
Die Teilkaskoversicherung zahlt zum Beispiel bei Diebstahl, Naturkatastrophen, Glasschäden, Wildunfällen und Marderschäden. Diese Gefahren sind auch bei der der Vollkaskoversicherung abgesichert. Die Vollkaskoversicherung zahlt aber außerdem noch bei Unfällen, die du selbst verursacht hast, bei grober Fahrlässigkeit und bei Vandalismus.
Lohnt sich ein Ausland-Schadenschutz?
Der Ausland-Schadenschutz ist eine sinnvolle Ergänzung zu deiner Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz greift dann, wenn du im europäischen Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wirst. Er gilt im Gegensatz zur Mallorca-Police immer für dein eigenes Fahrzeug.
Weil in vielen Ländern die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherungen niedriger als in Deutschland sind, kann es passieren, dass du bei einem Unfall auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst. Wenn du aber einen Ausland-Schadenschutz zu deiner Kfz-Versicherung dazu gebucht hast, wird dir der Schaden so ersetzt, als ob der ausländische Unfallverursacher bei deiner Versicherung versichert wäre. Das bedeutet: nach deutschen Standards.
Welche Vorteile hat ein Schutzbrief?
Mit einem Kfz-Schutzbrief kannst du deinen Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen. Neben den Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind hier zum Beispiel auch folgende Notfälle abgedeckt:
• Pannenhilfe
• Abschleppdienst
• Bergen ohne Kostenlimit
• Weiter- oder Heimreise mit dem Mietwagen
• Ersatzteilversand ins Ausland und Fahrzeugtransport
• Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall
• Krankenrücktransport ohne Kostenlimit
• Versand von Autoschlüsseln
• Fahrzeugverzollung oder Fahrzeugverschrottung nach Diebstahl oder Unfall im Ausland
Mit einem Kfz-Schutzbrief bist immer du als Versicherungsnehmer, aber auch alle anderen Insassen versichert. Das gilt außerdem für dein im Versicherungsschein benanntes Fahrzeug. Grundsätzlich genießt du den Versicherungsschutz in ganz Europa und in den außereuropäischen Ländern, die auf deiner Grünen Karte verzeichnet sind.
Zahlt die Versicherung bei Autodiebstahl im Ausland?
Wenn du eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung für dein Fahrzeug abgeschlossen hast, bekommst du bei einem Autodiebstahl im Ausland in der Regel den sogenannten Wiederbeschaffungswert bezahlt. Das ist die Summe, die du aufbringen müsstest, um ein gleichwertiges Auto zu kaufen.
Der Kfz-Diebstahl-Versicherungsschutz der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gilt in Europa und in außereuropäischen Ländern, die politisch zur EU gehören. Wir erklären dir in unserem umfassenden Ratgeber Zahlt die Versicherung bei Autodiebstahl im Ausland?, was du in einem solchen Fall tun musst und wie du deinen Wagen schützen kannst.
Welche Schäden übernimmt die Mallorca-Police?
Die sogenannte Mallorca-Police ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz für fremde, versicherungspflichte Fahrzeuge im Ausland (zum Beispiel Mietfahrzeuge). Du kannst diesen ergänzenden Baustein einfach zu deiner Kfz-Haftpflichtversicherung dazu buchen.
Die Mallorca-Police wird vor allem bei Reisen nach Süd-Europa empfohlen, weil hier oft eine niedrigere Deckungssumme als in Deutschland festgelegt ist. Das bedeutet, deine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Schaden nur den Betrag, der im jeweiligen Urlaubsland gilt.
Wenn du aber mit einem Mietwagen einen Unfall verursachst und die Kosten höher sind als die Deckungssumme, musst du den Rest aus eigener Tasche bezahlen. Für einen solchen Fall bist du mit einer Mallorca-Police abgesichert. Der zusätzliche Versicherungsschutz übernimmt die anfallende Summe (Sachschäden und Personenschäden) vollständig.
Interessant: Obwohl die Mallorca-Police ihren Namen von der bekannten Urlaubsinsel hat, ist sie keine reine Versicherung für die Insel Mallorca. Denn die Mallorca-Police gilt europaweit. Der Name entstand, weil die Deutschen gerne nach Mallorca verreisen und dort in vielen Fällen einen Mietwagen leihen.
Welche Dokumente brauche ich im Ausland?
Wenn du mit dem Auto in den Urlaub fahren möchtest, solltest du einige wichtige Unterlagen nicht vergessen. Wir erklären dir, wann und wofür du welche Dokumente brauchst.
Die Grüne Versicherungskarte
Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) wird auch Grüne Versicherungskarte oder einfach nur Grüne Karte genannt. Damit kannst du in ganz Europa nachweisen, dass du eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für dein Fahrzeug abgeschlossen hast. Das Dokument ist in einigen europäischen Ländern mittlerweile aber keine Pflicht mehr.
Wir beantworten dir hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema Grüne Karte. Für ausführlichere Informationen solltest du auch einen Blick in unseren Ratgeber zur Grünen Versicherungskarte werfen.
Wofür brauche ich eine Grüne Karte?
Die Grüne Versicherungskarte solltest du bei Fahrten im Ausland immer dabeihaben, weil du nur so nachweisen kannst, dass du für dein Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung hast.
In einigen Ländern musst du die Grüne Karte direkt bei der Einreise an der Grenze vorzeigen. Kannst du das nicht, musst du in der Regel eine teure Grenzversicherung abschließen.
Brauche ich die Grüne Karte noch bei Auslandsfahrten?
Die Grüne Karte ist bei der Einreise in die 28 EU-Mitgliedsstaaten und bei der Einreise nach Island, Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Kroatien und in die Schweiz nicht mehr nötig. In diesen Ländern reicht ein gültiges Kennzeichen als Beleg für deinen Versicherungsschutz aus.
Bei einem Unfall ist es aber auch hier hilfreich, wenn du die Grüne Karte vorlegen kannst. So kann der Schaden schnell von der örtlichen Polizei aufgenommen und von der Versicherung abgewickelt werden.
Bei der Einreise nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Iran, Marokko, Moldawien, Mazedonien, Serbien, Tunesien, Türkei und Ukraine ist die Grüne Karte Pflicht. Du musst das Dokument an der Grenze vorlegen können.
Das solltest du wissen: Im Kosovo wird die Grüne Karte nicht als Versicherungsnachweis anerkannt. Es ist der Abschluss einer Grenzversicherungspolice erforderlich.
In welchen Ländern gilt die Grüne Karte?
Die Grüne Versicherungskarte gilt in Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (einschl. Nordirland), Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Serbien, der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Tunesien, Türkei (einschl. asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn und Zypern.
Wo erhalte ich die Grüne Karte?
In der Regel kannst du die Grüne Karte ganz einfach bei deiner Versicherung anfordern, oftmals direkt online. Außerdem erhältst du auf der Internetseite Grüne Karte e.V. zusätzlich nützliche Tipps für den Schadenfall im Ausland.
Die Grüne Karte ist aber nur der Nachweis, dass du eine Kfz-Haftpflichtversicherung für dein Fahrzeug abgeschlossen hast. Sie ist also kein Kaskoschutz. Für diese Leistungen benötigst du entweder eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung.
Der Europäische Unfallbericht
Der Europäische Unfallbericht ist ein Dokument, das dir bei einem Unfall im Ausland hilft, den entstandenen Schaden schnell aufzunehmen. Außerdem kannst du hier die Daten aller Beteiligten eintragen.
Bei Auslandsreisen solltest du den Europäischen Unfallbericht immer im Handschuhfach dabeihaben. So ist er im Schadenfall schnell griffbereit und du kannst alle Daten, die für die Versicherung wichtig sind, notieren. Grundsätzlich gilt: Beide Fahrer müssen den Unfallbericht direkt unterschreiben, denn später sind keine Änderungen mehr erlaubt.
Und so geht’s: Kommt es im europäischen Ausland zu einem Verkehrsunfall, füllt einer der Beteiligten den Unfallbericht aus. Der andere kann sich ein Exemplar in seiner Sprache einfach danebenlegen und mitlesen. Dabei sollte es keine Verständnisschwierigkeiten geben, weil alle Fragen nummeriert sind. Inhaltlich und von den Abbildungen her ist der Europäische Unfallbericht völlig identisch, egal in welcher Sprache er verfasst ist.
Drucke dir unseren Europäischen Unfallbericht (PDF) am besten zweimal aus. So kannst du dem Unfallgegner auch ein Exemplar geben, wenn er das Dokument nicht dabeihaben sollte.
Die wichtigsten Rufnummern
Gerätst du im Ausland in eine Notsituation, ist es hilfreich, die Auslands-Notrufnummern der örtlichen Polizei, Rettungsdienste und der Deutschen Vertretung zur Hand zu haben. Das gilt auch bei dem Verlust oder Diebstahl von Euroscheck- oder Kreditkarte und für die Sperrung deiner Handy-Karte.
Lade dir die wichtigsten Notrufnummern (PDF) für deine Brieftasche herunter. So bist du im Ausland auf jede Situation bestens vorbereitet.
Tipps für die sichere Urlaubsfahrt
Grundsätzlich gilt: Eine gute Vorbereitung ist alles! Wenn du mit dem Auto ins Ausland fahren willst, solltest du dich vorher darüber informieren, welche Kfz-Versicherung Schäden im Ausland übernimmt. Mache dir außerdem Gedanken darüber, ob ein Ausland-Schadenschutz oder ein Kfz-Schutzbrief für dich sinnvoll ist.
Vor allem bei einer längeren Reise ist es wichtig, frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Mit unserer Checkliste (PDF) kannst du deinen Urlaub ganz entspannt vorbereiten und wirst sicherlich nichts vergessen. In unserem Ratgeber Urlaubscheck für's Auto: So kommst du sicher ans Ziel erklären wir dir außerdem noch, was zu einem umfangreichen Autocheck vor dem Urlaub dazugehört und wie du richtig packst.