Sonder­kündigungsrecht Kfz-Versich­erung

Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen

  • Wann Sonderkündigungsrecht nutzen

  • Welche Fristen gelten

  • Wann kein Sonderkündigungsrecht greift

Das Sonderkündigungsrecht macht es dir möglich, deine Kfz-Versicherung vorzeitig zu kündigen. Dabei musst du dich an gewisse Fristen halten.

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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Wurde der Beitrag der Kfz-Versicherung erhöht, wechselt man das Fahrzeug oder hatte einen Schaden, hat man meist ein Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung.
  • Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, sobald du von dem Sonderkündigungsgrund erfährst. 
  • Mit unserer kostenlosen Musterkündigung steigst du besonders schnell und unkompliziert aus deinem bisherigen Versicherungsvertrag aus:
    Vorlage downloaden, ausfüllen plus Sonderkündigungsgrund angeben und unterschrieben an den bisherigen Kfz-Versicherer schicken.
     

Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung

Das Sonderkündigungsrecht macht es dir möglich, deine Kfz-Versicherung vorzeitig zu kündigen. Man spricht dann auch von einer außerordentlichen Kündigung. Bei einer Sonderkündigung bist du nicht an einen Wechseltermin oder festen Stichtag gebunden.
 

Liegt ein Sonderkündigungsgrund vor, kannst du deinen Vertrag auch während des laufenden Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beenden. Die Frist beginnt, sobald du vom Sonderkündigungsgrund erfährst. Ab dann muss deine Kündigung innerhalb von einem Monat bei deinem Versicherer eingehen. Tut sie das nicht, verfällt dein Recht auf Sonderkündigung. Von der Monatsfrist innerhalb derer du kündigen kannst, ist der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung zu unterscheiden. Dieser Zeitpunkt richtet sich nach dem Kündigungsgrund.
 

Treffender wäre deshalb die Bezeichnung "Reaktionszeit" statt "Kündigungsfrist". Denn anders als bei der Regelkündigung (= ordentliche Kündigung) ist damit die Zeit gemeint, innerhalb der du reagieren bzw. kündigen kannst.



So funktioniert die Sonderkündigung

Dein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung greift nur, wenn du einige Fristen und Formvorgaben beachtest. Wenn du deine Autoversicherung kündigst, tust du das zum Beispiel immer formgerecht, d.h. schriftlich oder falls möglich per E-Mail,  und gibst den Kündigungsgrund an. Das solltest du bei einer Sonderkündigung beachten:
 

  • Kündigungsfrist einhalten: Die Frist beginnt abhängig vom jeweiligen Kündigungsgrund. Bei einer Beitragserhöhung beginnt die Monatsfrist mit dem Erhalt der Beitragserhöhung. Ab dann hast du einen Monat Zeit, um die Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen.  
  • Kündigung formgerecht einreichen: Du kannst deine Kfz-Versicherung  schriftlich – zum Beispiel per Post ,oder Fax kündigen. Besonders einfach geht das, wenn du unsere Musterkündigung nutzt: online ausfüllen, ausdrucken und per Einwurfeinschreiben an deinen bisherigen Versicherer schicken. Hast du die Versicherung nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen, kannst du auch mit einer E-Mail kündigen. Näheres erfährst du unter: Kfz-Versicherung kündigen
  • Kündigungsgrund nennen: Gib im Kündigungsschreiben immer an, warum du deine Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen willst (z. B. Beitragserhöhung,  Eintritt des Versicherungsfalls).
  • Sonderkündigung bestätigen lassen: Deine außerordentliche Kündigung muss dem Versicherer zugehen. Die Nachweispflicht hast du. Fordere im Kündigungsschreiben deswegen eine Bestätigung deiner Sonderkündigung an.

 

Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung?

In diesen Situationen kannst du dein außerordentliches Kündigungsrecht nutzen:
 

  • Nach einem Unfall
  • Fahrzeugwechsel
  • Beitragserhöhung 

 

Sonderkündigungsrecht nach Unfall

Wer einen Schaden mit seinem Fahrzeug hatte, kann das Sonderkündigungsrecht nutzen und die Autoversicherung kündigen. Innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kann man aus seinem bestehenden Vertrag aussteigen.
Das heißt: Nach einem Unfall kannst du die Kfz-Versicherung wechseln – auch unterjährig.

 

 

Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel

Wenn du ein neues Auto kaufst, das bereits zugelassen ist, kannst du die Versicherung wechseln. Wenn du dein altes Auto abmeldestinformiert die Zulassungsstelle automatisch deine Kfz-Versicherung.

Du brauchst also nicht extra dein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Deine Beiträge kannst du anteilig von der Autoversicherung zurückfordern. Wenn du ein neues Auto anmeldest, ist es deine Entscheidung, ob du es bei deinem bisherigen oder einem neuen Anbieter versicherst.

 

 

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Wenn dein Kfz-Versicherer deinen Beitrag anhebt, ohne die Leistung anzupassen, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Informiert dich deine Kfz-Versicherung über eine Beitragserhöhung, hast du einen Monat Zeit, um eine neue Kfz-Versicherung zu finden und deinen derzeitigen Vertrag zu beenden.
 

Tipp: Eine Beitragserhöhung erkennst du einfach mithilfe des Vergleichsbeitrags, den die meisten Versicherer in der Beitragsrechnung angeben. Er zeigt, wie hoch dein bisheriger Beitrag berechnet mit der neuen SF-Klasse des kommenden Versicherungsjahres wäre. Ist der Vergleichsbeitrag niedriger als der Preis auf der neuen Rechnung, hat sich dein Beitrag erhöht und du kannst außerordentlich kündigen.

 

 

Sonderkündigungsrecht Regionalklasse geändert

Wenn sich das Schadensrisiko in deinem Zulassungsbezirk erhöht, wirst du in eine schlechtere Regionalklasse eingestuft. Deine Kfz-Versicherung kann deinen Versicherungsbeitrag dann erhöhen. Steigen deine Beiträge, kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen. Ändert sich deine Regionalklasse dagegen ohne Beitragserhöhung, hast du kein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung.

 

 

Sonderkündigungsrecht geänderte Typklasse

Ändert sich die Schadensbilanz deines Fahrzeugmodells, kann sich deine Typklasse verschlechtern. Oft erhöht die Kfz-Versicherung dann deine Beiträge. Auch in diesem Fall kannst du dein Sonderkündigungsrecht nutzen und deinen laufenden Vertrag vorzeitig beenden.

 

 

Versicherungsbestandteil wird teurer

Angenommen, nur der Beitrag deiner Vollkasko oder Teilkasko steigt. Dann hast du für den geänderten Vertragsbestandteil ein Sonderkündigungsrecht – nicht für den gesamten Vertrag. Aber: Viele Versicherer erlauben aus Kulanz eine außerordentliche Kündigung des ganzen Vertrags. Das heißt: Auch wenn nur die Kfz-Haftpflicht oder Kfz-Kaskoversicherung deiner Kfz-Versicherung teuer wird, kannst du sie meist außerordentlich kündigen.

 

 

Sonstige außergewöhnliche Gründe für eine Sonderkündigung

Eine Sonderkündigung in der Kfz-Versicherung ist zum Beispiel auch möglich, wenn:
 

  • du dein Auto abmeldest oder stilllegst
  • sich die Art und Verwendung ändert und dein Beitrag deswegen um mehr als zehn Prozent steigt (z.B. Umbau von LKW zu Wohnmobil)

 

Wann gibt es kein Sonderkündigungsrecht?

Nicht bei jeder Beitragsanpassung hast du ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung.

Du kannst deinen laufenden Vertrag beispielsweise nicht außerordentlich kündigen, wenn:

 

  • der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt
  • dein Versicherungsbeitrag sich erhöht, weil du in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wirst
  • du in einen Zulassungsbezirk mit schlechterer Regionalklasse umziehst

 

Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung: Frist

Die Frist beim Sonderkündigungsrecht beträgt einen Monat. Wurde beispielsweise dein Beitrag erhöht, kannst du innerhalb von einem Monat ab Erhalt der Benachrichtigung die Kfz-Versicherung kündigen.

 

 

 

Häufig gestellte Fragen zum Sonderkündigungs­recht in der Kfz-Versicherung

  • Kann der Versicherer ebenfalls die Sonderkündigung in Anspruch nehmen?

    Ja, auch Kfz-Versicherer haben ein Sonderkündigungsrecht. Zahlt zum Beispiel ein Versicherungsnehmer seine Versicherungsbeiträge nicht pünktlich, darf die Autoversicherung den Vertrag vorzeitig beenden.

  • Wie sollte eine Sonderkündigung aussehen?

    Wie eine Sonderkündigung für die Kfz-Versicherung aussehen sollte, zeigt die Allianz Direct Musterkündigung.
    Die Vorlage kannst du kostenlos downloaden und direkt online ausfüllen.

    Wichtig: Du kündigst deinen Versicherungsvertrag immer formgereicht, d.h. per Post oder, Fax. Hast du den Versicherungsvertrag nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen, kannst du auch per E-Mail kündigen. Dafür setzt du ein Kündigungsschreiben auf, in dem alle wichtigen Vertragsdaten und der Kündigungsgrund stehen. Bitte den Versicherer in dem Schreiben auch um eine Bestätigung deiner Sonderkündigung, damit du den Eingang deiner Kündigung nachweisen kannst.

  • Kann es sich lohnen, das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch zu nehmen?

    In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, auf eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung zu verzichten. Zum Beispiel, wenn dein Versicherer dir im Vergleich zu Mitbewerbern trotz Beitragserhöhung besonders gute Konditionen bietet (z. B. günstige Sondereinstufung, hoher Schadenfreiheitsrabatt). Vergleiche deswegen das Preis-Leistungs-Verhältnis bei verschiedenen Versicherungsanbietern, bevor du vorzeitig aus deinem Vertrag aussteigst.

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