Das Wichtigste zusammengefasst
- Sichere bei einem Autounfall zuerst die Unfallstelle, bringe Personen aus der Gefahrenzone und verständige den Notruf, bevor du mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnst.
- Mit der Notrufnummer 112 meldest du den Unfall der Feuerwehr, Polizei und dem Rettungsdienst. Du musst nicht mehrere Anrufe tätigen.
- Die Polizei musst du bei hohen Sachschäden, verletzten Personen, ungesicherten Unfallstellen oder Verdacht auf Straftaten (Alkohol, Drogen) verständigen. Bei kleinen Blechschäden aber normalerweise nicht.
Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung erklären wir dir, wie du dich bei einem Verkehrsunfall richtig verhältst:
Verhalten bei Autounfall: Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Unfallstelle absichern
2. Notruf absetzen & Erste Hilfe leisten
3. Polizei benachrichtigen
4. Unfall dokumentieren
5. Unfall der Versicherung melden
Richtiges Verhalten als Unbeteiligter bei Unfällen:
6. Rettungsgasse bilden
7. Verhalten bei Unfall im Tunnel
Verhalten bei Autounfall: Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Unfallstelle absichern
Autofahrer sind gesetzlich verpflichtet (StVO § 34) die Unfallstelle abzusichern. Wie du nach einem Unfall oder einer Panne vorgehen musst, hängt davon ab, wo der Autounfall passiert ist. Bei einem Unfall auf der Autobahn musst du andere Schritte beachten, als auf der Landstraße und in der Stadt.
Beachte aber grundsätzlich immer die Reihenfolge der drei „Ws“:
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste überziehen
- Warndreieck aufstellen
An einer unübersichtlichen Unfallstelle musst du das Warndreieck vor einem Sichthindernis aufstellen. Sichthindernisse sind zum Beispiel enge Kurven oder Kuppen. Lasse bei Dunkelheit das Autolicht am Fahrzeug an.
Erst wenn die Unfallstelle abgesichert ist, darfst du verletzten Personen helfen. Sonst bringst du dich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.
Autounfall auf der Autobahn
Sei bei einer Panne oder einem Unfall auf der Autobahn besonders vorsichtig. Begib dich nicht in Lebensgefahr und gehe wie folgt vor:
- Auf dem Standstreifen anhalten
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste überziehen
- Vorsichtig auf der Beifahrerseite aussteigen
- Nur hinter der Leitplanke aufhalten
- Warndreieck aufstellen (150 bis 400 Meter von der Unfallstelle entfernt auf dem Standstreifen)
Tipp: Mit diesen Abstandshilfen kannst du die Entfernung für das Warndreieck abmessen:
- Ein Seitenpfosten: 50 Meter Abstand
- Vier Pfosten auf der Autobahn: 200 Meter Abstand
Kommt dein Auto durch einen Unfall auf der linken Spur zum Stehen, musst du besonders vorsichtig sein und dich folgendermaßen verhalten:
- Fahrzeug sofort auf Fahrerseite verlassen
- Nur auf dem Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen aufhalten
- Niemals die Straße überqueren
- Nicht das Warndreieck aus dem Kofferraum holen
- Auf dem Grünstreifen mindestens 200 Meter entgegen der Fahrtrichtung entgegenkommende Fahrzeuge auf den Unfallort aufmerksam machen
- Sofort die Polizei unter der 110 verständigen
Autounfall auf der Landstraße oder im Stadtverkehr
Was tun bei einem Autounfall auf der Landstraße oder im Stadtverkehr? Mit folgenden Schritten sorgst du für deine Sicherheit:
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste überziehen
- Vorsichtig am Straßenrand aussteigen und auf den fließenden Verkehr achten
- Warndreieck aufstellen (mindestens 100 Meter auf der Landstraße und 50 Meter innerorts vor der Unfallstelle)
2. Notruf absetzen & Erste Hilfe leisten
Bemerkst du, dass bei dem Unfall Personen verletzt wurden, schaffe die Verletzten, wenn möglich, aus der Gefahrenzone. Rufe immer zuerst den Notruf, bevor du mit der Wiederbelebung einer verletzten Person beginnst.
Wichtig: Den Rettungsdienst rufst du unter der 112.
Ist die Person nur leicht verletzt, musst du nicht zwingend den Rettungsdienst alarmieren. Beachte aber, dass sich schwerere Verletzungen, zum Beispiel an den Halswirbeln, oft erst später bemerkbar machen. Bist du dir unsicher, verständige immer den Rettungsdienst.
Erste Hilfe leisten: Eine ausführliche Anleitung zum Erste-Hilfe-Kurs findest du in unserem Ratgeber.
Das sind die wichtigsten Punkte:
- Bewusstsein prüfen:
- Ist die Person bewusstlos: Atmung überprüfen
- Ist die Atmung normal: Person in stabile Seitenlage bringen
- Rettungsdienst unter der 112 rufen
- Keine Atmung oder Herzschlag: Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten (erst nach Absetzten des Notrufs)
Anleitung zur Herzdruckmassage:
- 30 Mal fest auf die Brust der Person drücken
- Zweimal durch Mund-zu-Mund-Beatmung beatmen
Dauer: Bis der Rettungsdienst eintrifft.
3. Polizei benachrichtigen
In folgenden Fällen musst du die Polizei verständigen:
- Hoher Sachschaden
- Verletzte Personen
- Unfallstelle, die nicht abgesichert werden kann
Notrufnummern
- Europaweite Notrufnummer: 112 (bei Unfällen)
Wenn du einen Notruf unter der 112 absetzt, wird je nach Notfall die Feuerwehr, Polizei und der Rettungsdienst verständigt. Du musst also nicht mehrere Anrufe tätigen.
- Polizei-Notrufnummer: 110 (nur bei Verbrechen)
Mit der 110 erreichst du die nächste Polizeidienststelle. Die Nummer kannst du wählen, wenn du gezielt nur die Polizei verständigen möchtest. Sie ist für das Melden von Verbrechen vorgesehen, zum Beispiel wenn du Zeuge einer Straftat bist.
Auf der Autobahn gibt es außerdem Notrufsäulen, an denen du Hilfe rufen kannst.
Wann muss ich den Unfall der Polizei melden?
Gibt es einen Verdacht auf Straftaten, musst du die Polizei benachrichtigen. Das gilt vor allem bei Fahrerflucht und dem Missbrauch von Alkohol oder Drogen. Auch wenn die Schuldfrage unklar ist, solltest du die Polizei rufen.
Bei einem Bagatellschaden oder wenn du beim Einparken ein anderes Auto gestreift hast, musst du die Polizei nicht verständigen. Es reicht, die Daten mit dem Unfallgegner auszutauschen. Mehr dazu erfährst du später.
4. Unfall dokumentieren
Notiere zunächst die wichtigsten Daten aller am Unfall beteiligten Personen und Schäden. Das sind:
- Amtliche Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge
- Namen und Anschriften der Halter, Fahrzeugführer, Verletzten und Unfallzeugen
- Schäden an den Fahrzeugen oder Sachen (z.B. mitgeführtes Gepäck oder Kleidung)
- Versicherungsscheinnummern und Namen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
- Fotos vom Unfallort (Fahrzeuge, Schäden, Bremsspuren oder Flüssigkeiten)
Du solltest außerdem eine Unfallskizze anfertigen, die Folgendes enthalten muss:
- Straßenverlauf: Die verschiedenen Spuren von mehrspurigen Straßen müssen deutlich zu erkennen sein. Auf einem Parkplatz müssen alle parkenden Fahrzeuge in der Nähe der Unfallstelle eingezeichnet werden.
- vorhandene Straßenschilder: Vermerke bei Unfällen auf Kreuzungen alle relevanten Straßenschilder.
- Position und Fahrtrichtung der Fahrzeuge: Jedes Auto muss einem Fahrer zugeordnet werden können. Es helfen farbige Markierungen oder Nummern.
- Augenzeugen: Gibt es Augenzeugen, sollten ihre Positionen angegeben werden.
- Fußgänger, Bäume und Hindernisse: Ist es relevant, sollten die Positionen der Fußgänger, Bäume oder Hindernisse rund um die Unfallstelle abgebildet werden.
Ereignet sich der Unfall im Ausland, nutze bitte den Europäischen Unfallbericht. Du solltest das Dokument immer im Handschuhfach haben.
5. Unfall der Versicherung melden
Bist du der Unfallverursacher, musst du den Schaden sofort deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Die meisten Versicherer stellen dafür online ein Formular zur Verfügung.
Bist du unverschuldet in einen Unfall verwickelt, musst du den Schaden dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners melden. Kennst du den Versicherer nicht, kannst du dich beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0800 2502600 erkundigen. Dort musst du das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners angeben.
Tipp: Damit du auch im Ausland einen Nachweis für deine Kfz-Haftpflichtversicherung hast, benötigst du die Grüne Versicherungskarte. Welche Kfz-Versicherung bei einem Unfall im Ausland zahlt, erfährst du in unserem Ratgeber „Sicher im Ausland“.
Richtiges Verhalten als Unbeteiligter bei Unfällen
Auch wenn du nicht direkt an einem Unfall beteiligt bist, musst du aufmerksam handeln, besonders auf der Autobahn oder im Tunnel.
Rettungsgasse bilden
Bei einem Stau auf der Autobahn bist du und alle anderen Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Nur so können die Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte schnell zum Unfallort gelangen. So bildet ihr die Rettungsgasse richtig:
- Die Rettungsgasse muss immer zwischen der linken und den übrigen Fahrspuren gebildet werden.
- Auf der linken Fahrspur: nach links ausweichen.
- Auf den übrigen Fahrspuren: nach rechts ausweichen.
Tipp: In unserem Ratgeber findest du weitere Informationen zur Rettungsgasse.
Verhalten bei Unfall im Tunnel
Bei einem Unfall im Tunnel kann schnell Panik aufkommen, wenn dadurch ein Stau entsteht.
- Bewahre deshalb Ruhe.
- Schalte deine Warnblinkanlage ein.
- Bei Verletzten oder Brandgefahr: Rettungsdienst über Notrufstation benachrichtigen.
Mindestens alle 150 Meter befindet sich im Tunnel eine Notrufstation. Sie sind durch Schilder gekennzeichnet. Im Tunnel ist es schwierig, sich zu orientieren und genaue Angaben zum Unfallort zu machen. Rettungskräfte erkennen aber schon an der benutzten Notrufsäule, wo sich der Unfallort befindet.
Trotz Unfall mobil bleiben
Für den Fall, dass du als Versicherungsnehmer einen Unfall hattest, dein Auto nicht mehr fahrtauglich ist oder du einen Rücktransport aus dem Ausland benötigst, solltest du deine Kfz-Haftpflichtversicherung direkt bei Abschluss um einen Schutzbrief ergänzen.
Bist du in einen Unfall verwickelt, steht deine Sicherheit an erster Stelle. Erst dann kannst du die Unfallstelle sichern und verletzten Personen helfen. Bevor du mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnst, wähle immer zuerst den Notruf (112).
Dein Allianz Direct Team wünscht dir eine unfallfreie Fahrt