Damit du und dein neues Auto schon ab dem ersten Tag des Abschlusses einer Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt sind, erklären wir dir, was es mit der vorläufigen Deckungszusage auf sich hat:
- Was ist die vorläufige Deckungszusage?
- Wann beginnt und endet die vorläufige Deckungszusage?
- Wann gilt kein vorläufiger Versicherungsschutz?
- Welche Leistungen enthält die vorläufige Deckung?
- Bei welcher Kfz-Versicherung gilt die vorläufige Deckung?
- Wie nehme ich die vorläufige Deckungszusage in Anspruch?
Was ist die vorläufige Deckungszusage?
Die vorläufige Deckungszusage ist der Versicherungsschutz deiner Kfz-Haftpflichtversicherung, nachdem du abgeschlossen, aber die Erstprämie noch nicht bezahlt hast. Sobald du dein Auto zugelassen hast, tritt die vorläufige Deckung in Kraft und endet, wenn du den Hauptvertrag, also den Versicherungsvertrag, deiner Versicherung bekommst und den ersten Beitrag bezahlst. Grundsätzlich geregelt ist die vorläufige Deckung im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) § 49 bis § 52.
Das solltest du wissen: Um dein Auto anmelden zu können, musst du nachweisen, dass du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Denn: die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland für jedes Fahrzeug Pflicht. Deine Kfz-Haftpflichtversicherung und die vorläufige Deckung bestätigst du bei der Zulassungsstelle mit der eVB-Nummer, der elektronischen Versicherungsbestätigung. So weiß die Zulassungsstelle, dass du einen gültigen Versicherungsschutz für dein Fahrzeug hast.
Wann beginnt und endet die vorläufige Deckungszusage?
Die vorläufige Deckungszusage beginnt, sobald du dein Auto bei der Zulassungsstelle angemeldet hast. Ist dein Auto bereits zugelassen? Dann beginnt der vorläufige Versicherungsschutz sofort oder ab dem Zeitpunkt, den du mit der Versicherung vereinbart hast. Ab wann genau dein Versicherungsschutz gilt, entnimmst du am besten deinen Versicherungsunterlagen.
Die vorläufige Deckung endet, wenn du den Versicherungsschein erhalten und den Erstbeitrag bezahlt hast. Dann gelten die normalen Versicherungsbedingungen und du kannst auf den vollen Schutz zurückgreifen.
Wann gilt kein Versicherungsschutz?
Die vorläufige Deckungszusage kann auch rückwirkend außer Kraft gesetzt werden, wenn
- Du den Erstbeitrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist (meistens 14 Tage nach Versicherungsbeginn) zahlst.
- Du deinen Versicherungsvertrag widerrufst.
- Dir die Versicherung den Vertrag kündigt.
Auch wenn der Versicherungsvertrag nicht zustande kommt, musst du der Versicherung einen Teil des Beitrags für die Zeit, in der die vorläufige Deckung galt, bezahlen.
Ein Beispiel: Stell dir vor, der Versicherungsvertrag kostet 20 Euro im Monat. Nach nur einer Woche kündigst du den Vertrag aber schon wieder. Dann musst du für den Monat nicht die vollen 20 Euro zahlen, sondern nur einen Teil davon, zum Beispiel 5 Euro.
Das solltest du wissen: Wenn du keinen vollwertigen Versicherungsschutz und auch keine vorläufige Deckung durch deine Kfz-Haftpflichtversicherung genießt, darfst du mit deinem Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Du musst als erstes eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, um wieder mit deinem Auto fahren zu dürfen.
Welche Leistungen enthält die vorläufige Deckung?
Die vorläufige Deckung bietet oft nur einen grundlegenden Schutz. Informiere dich deshalb direkt bei deinem Versicherer, welche Leistungen bei der vorläufigen Deckung inklusive sind.
Wenn du alle Leistungen von Beginn an wahrnehmen möchtest, solltest du das extra mit deiner Versicherung vereinbaren. Je nach Leistung, die du zusätzlich bekommst, musst du damit rechnen, dass der Versicherungsbeitrag teurer wird.
Bei welcher Kfz-Versicherung gilt die vorläufige Deckung?
Die vorläufige Deckung gibt es standardmäßig nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, für die das gesetzlich geregelt ist (VVG § 49 bis § 52). Damit ist gewährleistet, dass niemand auf den hohen Kosten, die bei einem Unfall entstehen können, sitzen bleibt. Einige Versicherer gewähren dir übrigens auch bei vielen Kfz-Schutzbriefen eine vorläufige Deckungszusage.
Wie nehme ich die vorläufige Deckungszusage in Anspruch?
Wenn du im Zeitraum deiner vorläufigen Deckungszusage einen Autounfall hast, kannst du den Unfall ganz normal deiner Versicherung mitteilen.
Notiere dir bereits am Unfallort
- das Kfz-Kennzeichen der beteiligen Fahrzeuge.
- Name, Anschrift, Telefonnummer und Versicherungsscheinnummer der Unfallgegner.
- Schäden am Fahrzeug oder an Dingen, die sich im Auto befinden. (Im Ausland hilft dir dabei der Europäische Unfallbericht.)
Das solltest du wissen: Wenn du keine Schuld an dem Unfall trägst, musst du den Schaden der Versicherung des Unfallgegners melden, wenn er es noch nicht selbst getan hat. Falls unklar ist, wer die Schuld trägt, ziehst du am besten die Polizei und einen Anwalt hinzu.
Gut versichert von Anfang an
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jeden Fahrzeughalter Pflicht. Die vorläufige Deckungszusage überbrückt dabei die Zeit zwischen dem Abschluss deiner Kfz-Haftpflichtversicherung und der Zahlung deines Erstbeitrags. Eine vorläufige Deckung garantiert dir so einen Versicherungsschutz von Anfang an.