- Unfall durch Alkohol am Steuer: Der Einzelfall wird geprüft?
- Unfall durch Alkohol am Steuer: Mehr Promille, mehr Probleme
- Auch wenn die Versicherung zahlt, wird es teuer
- Das steht im Versicherungsvertrag zu Alkohol am Steuer
- Das steht in der Trunkenheitsklausel
- Welche gesetzlichen Strafen und Bußgelder drohen?
Unfall durch Alkohol am Steuer: Einzelfall wird geprüft
Die Versicherung prüft genau, wie viel Schuld den Fahrer trifft. Dabei steht auch die Frage im Mittelpunkt: Hätte der Unfall verhindert werden können, wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre?
Unfall durch Alkohol: Mehr Promille, mehr Probleme
Laut Deutschem Verkehrsgerichtstag darf der Versicherer bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille seine Leistung anteilig kürzen. Liegt der Wert darüber, muss der Versicherer gar nichts zahlen.
Auch wenn die Versicherung zahlt, wird es teuer
Auch wenn die Versicherung für den Schaden des Unfallopfers aufkommt, wird der alkoholisierte Unfallverursacher anschließend in Regress genommen: Bis zu 5.000 Euro kann die Versicherung zurückverlangen. Die Reparatur des eigenen Fahrzeugs, muss der Fahrer aus eigener Tasche zahlen.
Das steht im Versicherungsvertrag zu Alkohol am Steuer
Im Versicherungsvertrag gibt es eine eigene Klausel zum Alkoholkonsum: Die „Trunkenheitsklausel“. Diese weist den Versicherten darauf hin, dass die Kfz-Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit ist, wenn dieser betrunken Auto fährt.
Das steht in der Trunkenheitsklausel
§ 2b AKB: (1) ... Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,
e) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Mit der „Trunkenheitsklausel“ wird jedem Fahrzeugführer als „Obliegenheit“ aufgegeben, ein Kfz nur in nüchternem Zustand zu führen. Wer diese sogenannte „Obliegenheitspflicht“ verletzt, verliert: Nämlich im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz.
Welche gesetzlichen Strafen und Bußgelder drohen?
- Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängt Bußgelder von 500 Euro (bis 0,5 Promille) bis zu 3.000 Euro (bis 1,09 Promille).
- Bereits ab 0,3 Promille im Blut drohen der Entzug des Führerscheins, ein Bußgeld und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
- Wiederholungstäter sind zudem verpflichtet, an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen – umgangssprachlich auch als „Idiotentest“ bekannt.
- Fahrverbot für mehrere Monate.
- Wer sich mit 1,1 Promille oder mehr hinters Steuer setzt, begeht sogar eine Straftat: Führerscheinentzug und sogar Freiheitsstrafe drohen in diesem Fall.
Hättest du‘s gewusst?
• Pro Stunde baut der Körper nur rund 0,1 Promille Alkohol im Blut ab.
• 1,1 Promille bedeutet absolute Fahruntüchtigkeit.
Achtung: Wann ein Mensch fahruntüchtig ist, hängt von individuellen Faktoren ab. So kann es also durchaus sein, dass jemand auch schon bei einem weitaus niedrigeren Promille-Wert als fahruntüchtig gilt. Die gesetzliche Promillegrenze und der Bußgeldkatalog sind unabhängig von der versicherungstechnischen Betrachtung. Wie die Kfz-Versicherung den Schaden nach einer Fahrt mit Alkohol am Steuer bewertet, hängt also nicht von den gesetzlichen Regelungen ab.
Unser Tipp: Am besten das Auto stehen lassen und mit Bus oder Bahn nachhause fahren, wenn du Alkohol getrunken hast. Die Kfz-Versicherung der Allianz Direct ist auch in schwierigen Situationen für dich da.