Im Bikini Auto fahren ist erlaubt, leicht bekleidetes Fahren ist keine Verkehrswidrigkeit. Es kommt eher darauf an, mit wie viel Stoff der Fahrer oder die Fahrerin sich tatsächlich hinter das Steuer wagen.
Nackt ist eindeutig zu viel des Guten. Es gibt kein Gesetz und keine direkte Vorschrift gegen nacktes Auto fahren. Beeinträchtigungen im Straßenverkehr sind nach §33 Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert, Nacktheit kommt dort nicht vor.
Wer in der Öffentlichkeit nackt ist, muss aber immer mit einer Anzeige wegen Belästigung der Allgemeinheit nach §118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) rechnen. Die Strafe dafür liegt zwischen 5 - 1000 €.
Dresscode am Steuer: Nackt nein, Bikini ja?
Nacktes Fahren sollte man also grundsätzlich vermeiden, denn hier könnte tatsächlich Ärger drohen. Wie aber sieht es mit Badebekleidung am Steuer aus? Anders als beim Schuhwerk hat die Wahl der Bekleidung keinen direkten Einfluss auf die eigenen Fahrkünste. Bei diesem Punkt geht es also mehr darum, andere Verkehrsteilnehmer nicht abzulenken oder zu belästigen.
Freie Füße sind grundsätzlich erlaubt
Was die Fußbekleidung angeht, sind Sandalen, Flipflops und Co. in Ordnung, sogar das barfuß fahren ist nicht verboten. Das bedeutet, für das bloße Fahren mit freien Füßen wird kein Bußgeld fällig. Trotzdem ist Auto fahren ohne passendes Schuhwerk nicht zu empfehlen. Falls bei einem Unfall auch das fehlende oder falsche Schuhwerk eine Rolle spielt, könnte das für Autofahrer teuer werden .
Grundsätzlich gilt: Wer Auto fährt, muss es sicher beherrschen und zum stehen bringen können.
Gute und vor allem sichere Fahrt trotz Sommerhitze wünscht deine Allianz Direct!