Kein Tempolimit, keine Schuld am Unfall?
Auf deutschen Autobahnen beträgt die Richtgeschwindigkeit 130 Kilometer pro Stunde. Fährst du schneller, machst du dich zwar nicht strafbar. Kommt es jedoch zu einem Unfall durch zu schnelles Fahren, kann dem Fahrer eine Teilschuld zugesprochen werden – selbst wenn er den Unfall nicht verursacht hat. In diesem Fall ersetzt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht den gesamten Schaden, sondern nur einen Teil.
Wer zahlt, bei Unfall durch zu schnelles Fahren?
Die Schäden an anderen Autos zahlt deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Reparaturen an deinem Wagen kommt die Vollkaskoversicherung auf. Wird eine überhöhte Geschwindigkeit als grobe Fahrlässigkeit gewertet, kürzen einige Versicherungen die Zahlungen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand bei Starkregen oder Schneefall sehr schnell unterwegs war, als es zu einem Unfall durch zu hohe Geschwindigkeit kam.
Und wenn man die falsche Geschwindigkeit angibt?
Dies kann teure Folgen haben. Stellt ein Gutachter fest, dass du deutlich schneller unterwegs warst als angegeben, muss die Vollkaskoversicherung nicht für die Schäden an deinem Auto aufkommen. Falschangaben stellen eine Obliegenheitsverletzung dar. Du verstößt damit gegen Verhaltensvorschriften, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind, und verlierst deshalb den Versicherungsschutz.
Hättest du's gewusst?
- Deutschland ist einziges EU-Land ohne Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn.
- Zu schnelles Fahren ist die häufigste Ursache von Autounfällen mit Todesfolge.
Wer vorausschauend fährt, fährt sicherer. Achte auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen und fahre nur so schnell, dass du deinen Wagen auch in unvorhergesehenen Gefahrensituationen noch unter Kontrolle hast.