Bist du in deinen Versicherungsunterlagen über den Begriff Ausfalldeckung gestolpert und fragst dich, was es damit auf sich hat? Wir klären auf:
- Definition: Was ist eine Ausfalldeckung?
- Was ist ein Fall für die Ausfalldeckung?
- Wann greift die Ausfalldeckung?
- Was muss ich beim Abschluss beachten?
- Wann ist eine Ausfalldeckung sinnvoll?
Definition: Was ist eine Ausfalldeckung?
Mit der Ausfalldeckung, auch Forderungsausfalldeckung genannt, bist du abgesichert, falls dir eine andere Person einen Schaden (Personen- oder Sachschaden) zufügt und
- der Schadensverursacher kein Geld und
- keine Privathaftpflichtversicherung besitzt.
Damit du deinen Schaden nicht selbst bezahlen musst, übernimmt die Ausfalldeckung deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung die Kosten.
Kurz gesagt: Wenn dir ein Schaden entstanden ist, den dir eine andere Person ersetzen müsste, das aber nicht kann, zahlt deine eigene Privathaftpflichtversicherung.
Damit ist die Ausfalldeckung ein besonderer Fall der Privathaftpflichtversicherung. Denn normalerweise zahlt deine Haftpflicht die Schäden, die du bei anderen verursacht hast. Bei der Ausfalldeckung übernimmt deine Versicherung aber einen Schaden, den dir eine andere Person zugefügt hat, weil die Gegenseite nicht zahlen kann.
Erklärung Personenschaden: Ein Personenschaden ist eine Verletzung durch einen Unfall, zum Beispiel wenn du hinfällst, weil jemand vor seinem Haus keinen Schnee geräumt hat. Die Kosten für die ärztliche Behandlung und Reha muss der Hausbesitzer tragen. Kann er nicht zahlen und hat keine Privathaftpflichtversicherung, greift die Ausfalldeckung.
Erklärung Sachschaden: Ein Sachschaden ist ein Schaden, bei dem ein Gegenstand kaputt gegangen ist, zum Beispiel eine wertvolle antike Vase. Wenn die Vase dir gehört hat, aber eine andere Person sie fallen gelassen hat, muss derjenige für den Schaden zahlen oder seine Privathaftpflicht übernimmt die Kosten. Ist das nicht möglich, kannst du die Ausfalldeckung in Anspruch nehmen.
Das solltest du wissen: Die Ausfalldeckung ist ein Baustein der Privathaftpflichtversicherung, der meistens nicht im regulären Versicherungsschutz enthalten ist.
Was ist ein Fall für die Ausfalldeckung?
Damit du dir besser vorstellen kannst, wie die Ausfalldeckung funktioniert, haben wir für dich ein Beispiel aus dem Leben:
Ein Fußgänger achtet nicht auf den Straßenverkehr, weil er in sein Handy vertieft ist. Der Fußgänger läuft deshalb bei Rot über die Ampel und übersieht ein Auto, das schnell näherkommt. Der Fahrer des Fahrzeugs weicht im letzten Moment aus, aber prallt mit seinem Auto gegen einen Baum. Dabei entsteht nicht nur ein hoher Sachschaden, sondern der Fahrer verletzt sich auch leicht.
Normalerweise ist das ein klassischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung des Fußgängers, der den Unfall verursacht hat. Das heißt: der Fußgänger meldet den Schaden seiner Versicherung und der Autofahrer bekommt das Geld für die Autoreparatur und die Reha-Maßnahmen von der privaten Haftpflicht des Fußgängers.
Aber: Hat der Fußgänger keine Privathaftpflichtversicherung und kann den Schaden auch so nicht begleichen, bleibt der Autofahrer auf den Kosten sitzen. Hat der Autofahrer aber mit seiner Versicherung eine Ausfalldeckung vereinbart, kann er den Schaden melden und bekommt das Geld von seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung.
Das solltest du wissen: Um Anspruch auf die Ausfalldeckung zu haben, muss der Autofahrer nachweisen, dass der Fußgänger nicht zahlungsfähig ist. Dazu ist ein Gerichtsverfahren notwendig, in dem zum Beispiel festgehalten wird, dass der Fußgänger insolvent ist oder nur einen Teil der geforderten Summe bezahlen kann. Manchmal ist auch eine Zwangsvollstreckung notwendig, um zumindest einen kleinen Teil der Forderungssumme zu bekommen. Dadurch kann der Prozess sehr langwierig sein.
Hat der Autofahrer nachgewiesen, dass der Fußgänger nicht für die Kosten aufkommen kann, bekommt er das Geld für den entstandenen Schaden von seiner Privathaftpflichtversicherung, wenn er eine Ausfalldeckung abgeschlossen hat.
Übrigens: Die Forderungsausfalldeckung der Privathaftpflichtversicherung greift oft erst bei einer Mindestschadenhöhe.
Wann greift die Ausfalldeckung?
Damit die Ausfalldeckung deiner Privathaftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Der Schaden ist ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung: Die Forderungsausfalldeckung greift nur bei Schadensfällen für die Privathaftpflichtversicherung. Das sind Personen- und Sachschäden. Ein klassischer Autounfall wäre zum Beispiel ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dann tritt die Ausfalldeckung nicht in Kraft.
- Du weist die Zahlungsunfähigkeit nach: Damit die Versicherung sicher gehen kann, dass dein Anspruch berechtigt ist, musst du belegen, dass der Schadenverursacher nicht für die Kosten aufkommen kann und eine Zwangsvollstreckung, ein Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren erfolglos war. Dazu ist ein rechtskräftiges Urteil von einem deutschen oder europäischen Gericht notwendig.
- Der Schaden wurde im Geltungsbereich verursacht: Damit deine Privathaftpflicht die entstandenen Kosten übernimmt, muss der Schaden an einem Ort verursacht worden sein, den deine Versicherung abdeckt. Zum Beispiel gelten manche Versicherungen nur in Deutschland oder dem europäischen Ausland.
- Es war kein Vorsatz: Die Ausfalldeckung kannst du nur dann in Anspruch nehmen, wenn dir der Schaden nicht absichtlich zugefügt wurde. Ansonsten entscheidet das Gericht, das den Fall bearbeitet, über Schadenersatzforderungen.
- Die Mindestschadenhöhe ist erreicht: Viele Versicherungen zahlen erst ab einer gewissen Schadenssumme.
- Der Schaden ist nicht durch eine gewerbliche Tätigkeit entstanden: Die Ausfalldeckung gilt nur für Schäden im privaten Bereich. Wenn du zum Beispiel einen Handwerker bestellst und er in deiner Wohnung etwas kaputt macht, ist das kein Fall für die Privathaftpflichtversicherung, sondern für die Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers.
Das solltest du wissen: Die Versicherung bezahlt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Liegt der Schaden zum Beispiel bei sechs Millionen Euro, du hast aber nur eine Versicherung mit der Versicherungssumme von fünf Millionen Euro abgeschlossen, musst du eine Million Euro selbst übernehmen.
Was muss ich beim Abschluss beachten?
Manche Privathaftpflichtversicherungen enthalten eine Ausfalldeckung, bei anderen muss dieser Baustein zusätzlich abgeschlossen werden. In dem Fall lohnt es sich also, genauer hinzusehen.
Die Ausfalldeckung sollte
- weltweit gelten.
- eine geringe Mindestschadenhöhe voraussetzen.
- eine angemessene Versicherungssumme von mindestens einer Million Euro abdecken.
Gut zu wissen: Eine sinnvolle Ergänzung zur Ausfalldeckung kann außerdem eine Rechtsschutzversicherung sein, die die Kosten für das Gerichtsverfahren übernimmt.
Wann ist eine Ausfalldeckung sinnvoll?
17 Prozent aller Haushalte haben keine Privathaftpflichtversicherung. Dabei sind es laut Statistik oft die Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Privathaftpflicht abschließen. Was bedeutet das für dich? Wenn der Schadensverursacher keine private Haftpflichtversicherung hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass er auch sonst nicht für den Schaden zahlen kann. In einem solchen Fall lohnt sich eine Ausfalldeckung für dich.
Prüfe alte Verträge!
Eine Ausfalldeckung übernimmt deinen Schaden, wenn der Verursacher nicht zahlen kann. Das lohnt sich normalerweise für dich und ist in den meisten erweiterten Verträgen schon inklusive.
Bei älteren Verträgen solltest du nochmal genauer hinsehen. Dort ist oft noch keine Forderungsausfalldeckung enthalten. Ein Versicherungswechsel kann in einem solchen Fall sinnvoll sein.
Pass gut auf dich auf!