Wie werden Drohnen genutzt?
Drohnen werden in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt. Neben Privatleuten nutzen auch Unternehmen und Organisationen die Fluggeräte, zum Beispiel in der Bau- und Filmbranche.
Wer nutzt Drohnen privat?
Privat werden Drohnen meist von Hobbyfotografen genutzt. Die meisten Drohnen verfügen über eine eingebaute Kamera. Mit dieser lassen sich Landschaftsaufnahmen in Foto- und Videoform aus besonderen Perspektiven machen. Kleine Drohnen ohne Kamera gibt es auch als Spielzeugvariante, die teilweise sogar im Haus geflogen werden können.
Wer nutzt Drohnen gewerblich?
Unternehmen in Deutschland nutzen Drohnen vor allem für Luftbildaufnahmen. Nach einem Unwetter verwenden beispielsweise Dachdeckerfirmen Drohnen, um Häuser auf Dachschäden zu prüfen. Das ist oft günstiger, als selbst auf das Dach zu steigen. Weiterhin werden Drohnen in der Landwirtschaft, in der Überwachungstechnik und für militärische Zwecke genutzt. Drohnen werden auch in der Filmproduktion genutzt: Mit wenig Aufwand können großartige Luftaufnahmen entstehen. Polizei und Feuerwehr nutzen Drohnen zu Aufklärungszwecken (z.B. bei der Personensuche oder Strafverfolgung). Der Einsatz von Logistikdrohnen, die zum Transport von Waren oder Gütern verwendet werden, ist bis jetzt in Deutschland gesetzlich verboten.
Was ändert sich durch die EU-Regelungen für Drohnen?
Seit 2017 gibt es in Deutschland explizite Regelungen für Drohnen. Im Nachgang sind auf europäischer Ebene Regelungen erlassen worden. Deren europaweit geltenden Regeln treten schrittweise in Kraft. Die jüngsten Punkte sind seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend gültig.
Es folgen die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ab 2024 Registrierungspflicht für Drohnen
Ab 2024 dürfen Händler innerhalb der EU nur noch zertifizierte Drohnen verkaufen. Jede Drohne muss einer von sieben Risikoklassen angehören.
Das bedeutet: Neue Modelle sind seit 2024 zertifizierungspflichtig. Neue Drohnen werden außerdem einer der Drohnen-Klassen C0 bis C4 (C = Class, „Klasse“) zugeordnet. Es gibt auch die Klassen C5 und C6. Diese sind aber nur für den gewerblichen Bereich relevant.
Vor 2024 verkaufte Drohnen gelten als Bestandsdrohnen. Für diese gilt: Jede Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, benötigt nachträglich eine gebührenpflichtige Zertifizierung. Drohnen unter 250 Gramm müssen nur dann registriert werden, wenn sie einen Sensor zur Erfassung personengebundener Daten (z. B. Kamera) besitzen.
Für die Registrierung brauchst du deinen vollständigen Namen, einen Scan eines gültigen Ausweisdokumentes und den Versicherungsnachweis deiner Drohne. Eine Haftpflichtversicherung ist für jede Drohne Pflicht, egal welcher Klasse sie angehört. Die Dokumente kannst du beim Deutschen Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hochladen. Natürliche Personen zahlen für die Registrierung 20 Euro, juristische Personen 50 Euro.
Welche Verhaltensregeln gelten für den Drohnenflug?
Um die korrekte Verwendung von Drohnen zu gewährleisten, gibt es drei Anwendungsszenarien: offen, speziell, und zulassungspflichtig.
Nur die offene Kategorie erlaubt Privatanwendern das Benutzen einer Drohne ohne spezielle Genehmigungen.
Die Kategorie „offen“ untergliedert sich in die drei Unterkategorien A1-A3. Diese bestimmen die Verhaltensregeln beim Fliegen einer Drohne.
Die wichtigsten Punkte der Kategorien sind hier aufgelistet:
- Kategorie A1: Heranfliegen an unbeteiligte Personen erlaubt.
- Kategorie A2: Mindestens 30 Meter horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen. Im Low-Speed-Modus mindestens fünf Meter Abstand.
- Kategorie A3: Mindestens 150 Meter horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen sowie Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Keine Gefährdung unbeteiligter Personen nach vernünftigem Ermessen.
Welche Drohnenführerscheine gibt es?
Es gibt zwei verschiedene Drohnenführerscheine: Den EU-Kompetenznachweis A1/A3 („kleiner EU-Drohnenführerschein“) und das EU-Fernpiloten-Zeugnis („großer EU-Drohnenführerschein“).
Der kleine EU-Drohnenführerschein besteht aus einem Online-Training mit anschließendem Test und einer Online-Prüfung. Der Test beinhaltet um die 40 Multiple-Choice-Fragen, die zu mindestens 75 Prozent korrekt beantwortet werden müssen. Nach erfolgreichem Abschluss kann die Online-Prüfung abgelegt werden.
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 kann direkt beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden. Es fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an. Der Führerschein gilt fünf Jahre, danach muss man ihn auffrischen.
Den große EU-Drohnenführerschein kann man erst machen, wenn man den kleinen Drohnenführerschein hat. Zum Führerschein gehören unter anderem praktische Selbstübungen auf freiem Feld und eine mehrteilige Theorieprüfung aus drei Fachgebieten. Das EU-Fernpiloten-Zeugnis kann bei einer zertifizierten Prüfstelle in Deutschland abgelegt werden. Die Preise sind von Anbieter und Umfang des Trainings abhängig und liegen ungefähr bei 90 bis 400 Euro. Nach erfolgreicher Prüfung lässt sich der Führerschein beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Auch der große EU-Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig. Danach braucht es eine Wiederholung oder Auffrischung.
Was unterscheidet die Drohnenklassen C0 bis C4?
Die Drohnenklassen unterscheiden Drohnen nach zwei Merkmalen:
1. technische Spezifikationen der Drohne
2. persönliche Voraussetzungen, um eine Drohne fliegen zu dürfen.
Die Klassen C0 bis C4 sind für Drohnen für den privaten Gebrauch, die Klassen C5 und C6 für gewerblich genutzte Drohnen.
Eine kurze Übersicht der wichtigsten Kriterien für die Klassen C0 bis C4:
Klasse C0
- Weniger als 250 Gramm Startgewicht
- Höchstgeschwindigkeit (horizontal): maximal 19 Meter/Sekunde
- Drohnenführerschein: nicht erforderlich
- Online-Registrierung: nur erforderlich, wenn die Drohne eine Kamera besitzt
- Verhaltensregeln: A1
Klasse C1
- Zwischen 250 und 900 Gramm Startgewicht
- Höchstgeschwindigkeit (horizontal): maximal 19 Meter/Sekunde
- Drohnenführerschein: EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein)
- Online-Registrierung: erforderlich
- Verhaltensregeln: A1
Klasse C2
- Zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm Startgewicht
- Drohnenführerschein: EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein)
- Online-Registrierung: erforderlich
- Verhaltensregeln: A1/A3 (für A2 ist zusätzlich der große Drohnenführerschein erforderlich)
Klassen C3/C4
- Weniger als 25 Kilogramm Startgewicht
- Drohnenführerschein: EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein)
- Online-Registrierung: erforderlich
- Verhaltensregeln: A1/A3 (für A2 ist zusätzlich der große Drohnenführerschein erforderlich)
Was muss ich beim Drohnenfliegen beachten?
Besonderheiten können für Mitglieder/innen von Luftsportverbänden oder für Mitglieder/innen von in Luftsportverbänden organisierten Modellflugvereinen gelten.
Mitglieder/innen von Modellflugvereinen
Für Personen, die Drohnen als Mitglieder/innen von Modellflugvereinen auf Modellflugplätzen fliegen lassen, können Besonderheiten gelten.
Aber auch hier gilt: Jede Drohne ab einem Gewicht von 0,25 Kilogramm muss gekennzeichnet sein: Sie braucht eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.
Die Nutzung von Drohnen
Drohnen über zwei Kilogramm dürfen nur mit „dem kleinen Drohnenführerschein“ (EU-Kompetenznachweis A1/A3) genutzt werden. Für den Drohnenführerschein musst du eine Prüfung machen. Bestehst du die, erhältst du den Nachweis von einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle.
Wiegt die Drohne mehr als vier Kilogramm, brauchst du auch eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Nur dann darfst du deine Drohne fliegen lassen.
Drohnen dürfen nur in Sichtweite geflogen werden
Drohnen müssen beim Fliegen in Sichtweite bleiben und dürfen maximal in einer Höhe bis 120 Meter betrieben werden. Ansonsten benötigst du eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Du musst bemannten Fahrzeugen immer ausweichen. Es gibt inzwischen Drohnen, die Hindernissen selbständig ausweichen können. So werden Unfälle vermieden.
Egal, wie viel deine Drohne wiegt: Du darfst Drohnen nur dort fliegen lassen, wo es erlaubt ist.
Wo sind Drohnen verboten?
Drohnen sind über allen sensiblen Bereichen verboten. Dazu gehören:
- Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
- Krankenhäuser
- Menschenansammlungen wie Konzerte oder Demonstrationen
- Anlagen und Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten (Gefängnissen) oder Industrieanlagen
- Oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden
- Naturschutzgebiete
- Bestimmte Verkehrswege wie Autobahnen oder dicht befahrene Straßen
- Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen)
- Wohngrundstücke, wenn deine Drohne mehr als 0,25 Kilogramm wiegt oder fähig ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Es sei denn, der Betroffene stimmt einem Flug über sein Grundstück ausdrücklich zu.
Wer Drohnen ohne Genehmigung nutzt oder unerlaubt Fotos macht, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Bei schwerwiegenderen Verstößen kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Informiere dich stets, wo du die Drohne einsetzen darfst. Einen ersten Überblick erhältst du in § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).
Drohne fliegen bei gewerblicher Nutzung
Drohnen, die über fünf Kilogramm wiegen, dürfen auch außerhalb der Sichtweite geflogen werden. Das ist eine Neuerung. Gewerbliche Nutzer brauchen hierfür die offizielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Bis auf diese Änderung gelten die gleichen Regeln wie bei der privaten Nutzung.
Brauche ich für meine Drohne eine Versicherung?
Werden Drohnen falsch bedient, können sie schlimme Unfälle verursachen.
Aus diesem Grund ist für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Die Kosten für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung hängen vom Versicherungsanbieter, Drohnen-Modell und Umfang der Leistungen ab.
Die private Haftpflichtversicherung in der Linie Direct Plus von Allianz Direct versichert Drohnen bis fünf Kilogramm Startgewicht bereits ohne Aufpreis mit. Damit bist du auf der sicheren Seite, wenn du privat Drohnen bis zur Klasse C2 aufsteigen lässt.
Guten Flug wünscht deine Allianz Direct!