Mietsachschäden können teuer werden. Deshalb haben wir für dich zusammengestellt, welche Schäden von der Versicherung übernommen werden und wie du dabei vorgehen musst:
Was ist ein Mietsachschaden?
Wenn du eine Immobilie mietest, mietest du auch festverbaute Mietsachen mit. Beschädigst du aus Versehen eine festverbaute Mietsache, handelt es sich um einen Mietsachschaden.
Festverbaute Mietsachen sind zum Beispiel:
- Fenster, Türen, Wände
- Böden: Fliesen, Laminat, Parkett
- Sanitäranlagen: Waschbecken, Badewanne, Dusche, Toilette
- Einbauküche
- Einbauschränke
Nicht zu Mietsachschäden zählen:
- Glasschäden
- Schäden an der Warmwasser- oder Heizungsanlage
- Schäden an Elektrogeräten
Laptop, Fernseher oder Möbel, die als bewegliche Sachen gelten, zählen ebenfalls nicht zur Mietsache. Schäden an diesen sind ein Fall für die Hausratversicherung.
Welche Versicherung zahlt wann?
Bei Mietsachschäden zahlt die Privathaftpflichtversicherung. Manche Haftpflichtversicherungen decken je nach Tarif auch Schäden an Einbauküchen oder Einbauschränken ab. Auch die Kosten für Schäden an Außenanlagen wie der Garage oder dem Gartenhäuschen werden teilweise von der Haftpflicht übernommen.
Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur der Mietsache in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt). Du selbst musst nur die Selbstbeteiligung bezahlen, die du in deinen Versicherungsbedingungen findest. Normalerweise sind das 150 Euro je Schadensfall. Sind die durch den Schaden entstanden Kosten höher als die Deckungssumme, musst du die Kosten, die über der Deckungssumme liegen, selbst tragen.
Das solltest du wissen: Glasschäden zählen nicht zu Mietsachschäden, aber in einigen Fällen übernimmt die Hausratversicherung Schäden an Fenstern oder auch am Cerankochfeld. Am besten informierst du dich direkt bei deiner Versicherung, ob deine Hausratversicherung Glasschäden abdeckt.
Allmählichkeitsschaden: Zahlt die private Haftpflicht-Versicherung?
Ist der Schaden in einem schleichenden Prozess durch den Einfluss von Temperatur, Rauch, Staub oder Wasser entstanden? Dann handelt es sich um einen Allmählichkeitsschaden. Aber: Allmählichkeitsschäden zählen nicht zu Mietsachschäden.
Verschleißschäden: Zahlt die Privathaftpflichtversicherung?
Verschleißschäden entstehen, wenn eine Sache stetig benutzt wird. So können Verfärbungen entstehen, die Oberfläche kann abgerieben werden oder es entstehen feine Risse. Mit den Verschleißschäden rechnet dein Mieter und sie sind bereits mit deiner Zahlung der Miete abgedeckt. Das bedeutet: Du musst für Verschleißschäden nicht haften und du kannst die Leistung der Privathaftpflichtversicherung nicht in Anspruch nehmen.
Zahlt die Versicherung Mietsachschäden durch meinen Hund oder meine Katze?
Hast du ein Haustier, das eine Mietsache beschädigt hat? Schäden durch Katzen, Kaninchen oder sonstige Kleintiere sind durch die Privathaftpflicht gedeckt. Für Schäden durch deinen Hund benötigst du eine gesonderte Hundehaftpflichtversicherung.
Übernimmt die Versicherung Mietsachschäden im Urlaub?
Mietsachschäden können auch in Immobilien auftreten, die du nur kurze Zeit bewohnst, zum Beispiel:
- Ferienwohnung
- Ferienhaus
- Hotelzimmer
- Motelzimmer
- Zimmer in einer Pension
Was ist bei einem Mietsachschaden zu tun?
Es ist passiert und das Waschbecken hat einen unschönen Sprung oder das Laminat wurde beschädigt? Das solltest du bei einem Mietsachschaden tun:
- Informiere deinen Vermieter.
Egal ob der Schaden in deiner Wohnung, im Keller oder im Treppenhaus entstanden ist – als Mieter bist du dazu verpflichtet, deinem Vermieter Mietsachschäden zu melden. Das kannst du per Brief, E-Mail oder Telefon tun. - Informiere deine Privathaftpflichtversicherung.
Den Mietsachschaden solltest du sofort der Haftpflicht melden. - Dokumentiere den Schaden.
Einen Schadensfall solltest du genauestens dokumentieren. Mache aus mehreren Richtungen Fotos, auf denen man den Mietsachschaden gut erkennt. Wird der Schaden repariert, ist es am besten, wenn du die Mietsache aufbewahrst, bis alle Formalitäten mit dem Vermieter und der Versicherung geklärt sind. Denn die Versicherung kann zum Beispiel einen Sachverständigen miteinbeziehen, der den Schaden begutachten möchte. - Trage Sorge, dass sich der Schaden nicht verschlimmert.
Als Mieter bist du in der Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Hast du zum Beispiel einen Wasserschaden, musst du dich darum kümmern, dass sich der Wasserschaden nicht weiter ausbreitet.
Das solltest du wissen: Noch sechs Monate nach der Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter einen Mietsachschaden geltend machen. Dokumentiere den Zustand der gemieteten Immobilie deshalb genau, wenn du ausziehst.
Haftpflichtversicherung schützt vor Mietsachschäden
Wenn du aus Versehen eine festverbaute Mietsache beschädigt hast, zum Beispiel ein Waschbecken, die Dusche oder eine Türe, kommt dafür die Haftpflichtversicherung auf.