Schadensersatz

Erfahre was Schadensersatz ist, welche Arten es gibt und wie du deine Ansprüche geltend machst.

Wir erklären dir, was die Begriffe Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung bedeuten. Außerdem erfährst du, wer Schadensersatz zahlt, wann du Schmerzensgeld bekommst und welche Versicherungen wichtig sind.

Schadensersatz

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Schadensersatz ist der Ausgleich eines Schadens. Entsteht dir durch eine andere Person ein Nachteil, ist diese Person verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Ziel der Entschädigung ist, den ursprünglichen Zustand vor dem schädigenden Ereignis wiederherzustellen bzw. wiedergutzumachen.
  • Schäden, für die du Schadensersatz bekommst oder leisten musst, sind zum Beispiel Personenschäden (z.B. Körperverletzung, psychische Beeinträchtigung). Aber auch Sachschäden (z.B. Sachbeschädigung, Totalschaden nach Unfall) und Vermögensschäden (z.B. Verdienst- und Nutzungsausfall).
  • Anspruch auf Schadensersatz hat jeder, dessen Rechte oder Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum) vorsätzlich oder fahrlässig verletzt werden.
  • Hat jemand einen Schaden verursacht, muss diese Person oder die Versicherung dieser Person dafür aufkommen. Für Schadensersatzansprüche im Straßenverkehr ist die Kfz-Haftpflicht zuständig, für Forderungen im privaten Bereich die Privathaftpflicht.

Schadensersatz: Was ist das?

Unter Schadensersatz (auch: Schadenersatz) versteht man den Ausgleich eines Schadens. Man spricht auch von Entschädigung oder Wiedergutmachung. Derjenige, der den Schaden verursacht, muss dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Voraussetzung ist, dass der Schädiger den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat oder aus anderen Gründen dafür haftet. Ziel von Schadensersatz ist es, den Zustand vor dem Schadensereignis wieder herzustellen.

Zum Beispiel: Ein Bekannter lässt dein Smartphone fallen und das Display zerspringt. Du hast ihm gegenüber Anspruch auf Schadensersatz. Das heißt: Er muss entweder dafür sorgen, dass dein Handy repariert wird, oder den Schaden durch eine Geldzahlung an dich ausgleichen.

Welche Arten von Schäden gibt es?

Es gibt verschiedene Schadensarten, für die du Schadensersatz bekommen kannst. Sie lassen sich in diese Hauptgruppen unterteilen:

  • Personenschaden: Beeinträchtigung der Gesundheit oder körperlichen Unversehrtheit einer Person
  • Sachschaden: Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum
  • Echter Vermögensschaden: finanzielle Schädigung ohne, dass gleichzeitig eine Person oder Sache geschädigt ist
  • Unechter Vermögensschaden (= Vermögensfolgeschaden): Finanzielle Schädigung ist Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. Verdienstausfall als Folge einer Körperverletzung)
  • Immaterieller / ideeller Schaden (= Nichtvermögensschaden): Schäden an "nicht geldwerten" Gütern wie Leben, Körper, Freiheit und Ehre (Gegenteil von allen materiellen Schäden)

Welche Möglichkeiten des Schadensaus­gleichs gibt es?

In welcher Art und Weise ein Schaden ausgeglichen wird, regelt §§ 249 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Mögliche Schadensersatzformen sind laut Gesetz Naturalrestitution und Geldersatz.

  • Naturalrestitution bedeutet, dass der Zustand hergestellt wird, der bestehen würde, wenn das Schadensereignis (z.B. Sachbeschädigung, verzögerte Lieferung) nicht eingetreten wäre (§ 249 I BGB). Das kann zum Beispiel die Reparatur einer beschädigten Sache sein. Oder bei einer zerstörten oder verlorenen Sache die Lieferung einer gleichwertigen. Das Ergebnis: Der ursprüngliche Zustand ist wiederhergestellt, der Geschädigte hat die (reparierte oder gleichwertige) Sache.
  • Geldersatz ist die zweite Möglichkeit des Schadensausgleichs, gilt aber nachrangig. Anspruch auf Geldersatz hast du zum Beispiel, wenn Naturalrestitution unmöglich ist oder zur Entschädigung nicht ausreicht (bzw. nicht zumutbar ist). Wurden Personen verletzt oder Sachen beschädigt, darf der Geschädigte selbst wählen. Und statt Naturalrestitution den dazu erforderlichen Geldbetrag einfordern.

Welche Arten von Schadensersatz gibt es?

In der Praxis kommt ein Ausgleich mit Geld häufig vor. Denn oft ist es nicht zumutbar, dass der Verursacher den Schaden auf eigene Faust (minderwertig) repariert. Oder Naturalrestitution ist schlichtweg nicht möglich (z.B. bei Personenschäden). Trotzdem ist Geldersatz nicht immer gleich Geldersatz. Für bestimmte Fälle bzw. Schadensarten gibt es spezielle Begriffe. Die wichtigsten im Überblick:

  • Schmerzensgeld: Diese finanzielle Entschädigung greift bei immateriellen Schäden (z.B. Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit) – also in Fällen, in denen kein direkter Vermögensschaden vorliegt. Man spricht dann nicht von Schadensersatz, sondern von Schmerzensgeld. Zum Beispiel: Person A verschuldet einen Verkehrsunfall. Dabei erleidet Person B ein Schleudertrauma und muss ärztlich behandelt werden. Neben den Kosten für die Autoreparatur kann B auch Schmerzensgeld verlangen. Um die Geldbeträge zu ermitteln, nutzen Anwälte und Gerichte zur Orientierung verschiedene Schmerzensgeldtabellen.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Diesen Schadensersatz kannst du nach einem Nutzungsausfall fordern. Das ist eine Situation, in der ein Gegenstand gerade nicht zur Verfügung steht (Verlust der Gebrauchsmöglichkeit). Dadurch entsteht ein finanzieller Schaden, den der Verursacher ausgleichen muss. Zum Beispiel: Person A verursacht einen Autounfall. Das beschädigte Auto von Person B muss für einige Tage in die Werkstatt. B braucht das Auto aber beruflich und muss für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen leihen. Die Kosten trägt der Unfallverursacher (Person A) oder seine Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Pflegekosten: Schadensersatz in Form von Pflegekosten und Pflegemehraufwand (schadenbedingter Mehrbedarf) steht dir beispielsweise zu, wenn ein Familienmitglied durch einen Behandlungsfehler oder Unfall zum Pflegefall wird. Zum Beispiel: Person A verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem Person B so schwer verletzt wird, dass sie dauerhaft eine Pflegekraft braucht oder ins Pflegeheim muss. Die Pflegekosten zahlt Person A (Schädiger) oder ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wer hat Anspruch auf Schadensersatz?

Die gesetzlichen Schadensersatzansprüche sind in §§ 823 ff. BGB und §§ 280 ff. BGB geregelt. Darin steht sinngemäß: "Jeder, der geschädigt wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz." Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist in der Regel eine unerlaubte Handlung oder eine vertragliche Pflichtverletzung:

  • Eine unerlaubte Handlung (auch Delikt genannt) liegt vor, wenn du rechtswidrig und schuldhaft ein absolutes Recht (z.B. Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum) eines anderen verletzt und ihm dadurch einen Schaden zufügst. Beispiele: Sachbeschädigung, Betrug, Körperverletzung
  • Eine vertragliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn du eine Pflicht (auch Schuld genannt) aus einem Vertrag nicht einhältst und anders als vereinbart handelst. Beispiele: Schlechtleistung (Sachmangel), Leistungsverzögerung, Nichtleistung

Müssen alle Menschen Schadensersatz leisten?

Nein, nicht jeder Mensch muss Schadensersatz leisten. Deliktunfähige Personen sind normalerweise davon ausgeschlossen. Delikt- bzw. schuldunfähig sind Menschen, die nicht in der Lage sind, die Auswirkungen ihres eigenen Handelns abzuschätzen. Das heißt: Sie verstehen nicht, was es bedeutet, wenn sie einen Schaden verursachen. Deliktunfähige Personen sind unter anderem:

  • Kinder bis sieben Jahre (im Straßenverkehr bis zehn Jahre)
  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • Menschen mit Krankheiten, die ihre kognitiven Fähigkeiten einschränken (z.B. Demenz)

Fazit: Verursachen deliktunfähige Kinder oder Erwachsene einen Schaden, tragen sie keine Verantwortung dafür und können nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Geschädigte Personen bekommen kein Geld als Schadensersatz.

Aber: Bei privaten Haftpflichtversicherungen sind Schäden durch mitversicherte deliktunfähige Personen oft mit abgesichert – auch bei Allianz Direct. Wenn zum Beispiel das Nachbarskind dein Auto zerkratzt, übernimmt die Privathaftpflicht seiner Eltern die Reparaturkosten.

Wer zahlt bei Schadensersatz?

Grundsätzlich gilt: Wer für einen Schaden verantwortlich ist, muss dafür zahlen. Verantwortlich für einen Schaden ist immer derjenige, der ihn verursacht. Das gilt auch, wenn es nur ein Missgeschick oder Versehen ist.

Etwas anderes gilt, wenn du eine Versicherung hast, die dich gegen bestimmte Schäden absichert. In den meisten Fällen sind das Kfz-Haftpflicht und Privathaftpflicht. Verursachst du einem Dritten einen Schaden, übernehmen sie für dich den Schadensersatz.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatz?

Entsteht einer anderen Person durch dein Auto ein Schaden, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung normalerweise die Kosten. Das gilt sowohl für kleine Kratzer als auch einen Totalschaden, Unfälle mit und ohne verletzte Personen. Abgedeckt sind normalerweise Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden (Körperverletzung, seelische Belastungen) bis zu 100 Millionen Euro.

Aber: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden, die man mit dem versicherten Fahrzeug verursacht. Wer mit dem Fahrrad einen Verkehrsunfall mit Totalschaden für die Gegenseite verursacht, schaltet seine Privathaftpflicht ein. Sie übernimmt Schäden durch ein Fahrrad.

Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung Schadensersatz?

Auch die private Haftpflichtversicherung kümmert sich um Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die versehentlich verursacht wurden. Das bedeutet: Die Versicherung übernimmt alltägliche Schäden, die anderen Personen oder ihrem Eigentum zugefügt wurden. Auch wenn im Urlaub etwas passiert, greift die private Haftpflichtversicherung. Die meisten Policen gelten weltweit.

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Was passiert, wenn man den Schadensersatz nicht zahlen kann?

Der Geschädigte kann vor Gericht gehen und sein Geld mit einer Zwangsvollstreckung eintreiben. Es kommt zu einem sogenannten Vollstreckungsbescheid. Dabei muss das gesamte Vermögen inklusive aller Wertgegenstände preisgegeben werden. Sie werden verpfändet und zum Ausgleich des Schadensersatzes verwendet.

Gibt es keine pfändbaren Vermögenswerte, bekommt der Geschädigte trotz seines Anspruchs kein Geld. Es sei denn, er hat eine Privathaftpflicht mit Ausfalldeckung. Sie springt ein und begleicht die Schadensersatzforderung anstelle des Schädigers.

Wie kann ich Schadensersatz geltend machen?

Schadensersatzansprüche kannst du auf zwei Wegen geltend machen: außergerichtlich und vor Gericht. Bevor du einen Rechtsanwalt einschaltest und den Schadensausgleich gerichtlich einforderst, solltest du aber versuchen, dich mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen. Um deinen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gehst du so vor:

  1. Schuld nachweisen: Verlangst du Schadensersatz oder Schmerzensgeld, liegt die Beweispflicht bei dir. Du musst nachweisen, dass das schädigende Ereignis (z.B. Unfall) der Grund für deine Verletzung oder dein kaputtes Eigentum ist. Dokumentiere den Schaden deshalb immer so detailliert wie möglich (Fotos, Berichte und Zeugenaussagen).
  2. Polizei verständigen / zum Arzt gehen: Gerade bei Verkehrsunfällen ist nicht immer klar, wen die Schuld trifft. Rufe deshalb die Polizei zum Unfallort – selbst bei kleinen Schäden. Wurdest du verletzt, solltest du sofort zum Arzt gehen, selbst wenn du nur ein paar blaue Flecken hast. Stellt der Arzt zum Beispiel ein Schleudertrauma fest, steht dir unter Umständen Schmerzensgeld zu.
  3. Schriftliche Schadensersatzforderung: Verfasse eine Schadensersatzforderung und schicke das Dokument an den Schädiger oder dessen Versicherung. Für eine schnelle Abwicklung solltest du das Schadenereignis und deine Schäden ausführlich beschreiben. Lege deinem Schreiben Nachweise bei (Fotos, Zeugenaussagen, Arzt-, Polizei- und Versicherungsberichte). Und eine Übersicht deines errechneten Schadensersatzes.
  4. Frist setzen: Gib der Gegenseite eine angemessene Frist, um den Schadensersatz zu bezahlen. Was eine angemessene Frist ist, hängt vom Einzelfall ab – zum Beispiel von der Höhe der Schadensersatzforderung.  Lässt der Schädiger die Frist verstreichen, reagiert nicht auf Nachfragen oder verweigert den Schadensersatz, musst du deinen Anspruch gerichtlich geltend machen.
  5. Anwalt einschalten: Bevor du deinen Schadensersatzanspruch vor Gericht geltend machst, solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen. Ist deine Schadensersatzklage erfolgreich, bezahlt die Gegenseite deine Anwalts- und Gerichtskosten.

Wie berechne ich die Höhe des Schadensersatzes?

Um die Höhe deines Schadensersatzes zu berechnen, hast du verschiedene Möglichkeiten. Diese beiden Berechnungsmethoden werden in der Praxis eingesetzt:

  • Differenzmethode: Dabei wird die theoretisch bestehende Vermögenslage ohne Schaden mit der tatsächlichen Vermögenslage mit Schaden verglichen. Wichtig ist, dass du entgangene Gewinne, Einnahmequellen oder Zusatzkosten berücksichtigst, die durch den Schaden entstanden sind. Die Höhe des Schadensersatzes ergibt sich aus dem Differenzbetrag.
  • Konkrete Schadensberechnung: Lässt sich der entstandene Schaden genau bestimmen und nachweisen (z.B. durch eine Rechnung), kannst du den Rechnungsbetrag als Schadensersatz geltend machen. Bei neuen Sachen kein Problem, bei gebrauchten Gegenständen etwas schwieriger – besonders, wenn keine Quittung mehr vorliegt. Normalerweise wird dann der Zeitwert (= Wert des Gegenstandes nach einer bestimmten Nutzungszeit) als Schadensersatz ausgezahlt.

Kann ein Anspruch auf Schadensersatz verjähren?

Ja, ein Anspruch auf Schadensersatz verjährt nach einer gewissen Zeit. Das bedeutet: Wenn zu viel Zeit vergangen ist, bekommst du als Geschädigter keinen Schadensersatz mehr. Genauso: Hast du den Schaden verursacht, kannst du dafür nicht mehr verantwortlich gemacht werden. Du musst nichts mehr bezahlen.

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen ist aber nicht immer gleich. Die Fristen hängen von der Schadensart ab. Hier ein Überblick, wann welcher Schadensersatzanspruch verjährt:

  • Verjährung nach sechs Monaten: Ansprüche gegenüber Mietern wegen Mietsachschäden verjähren nach sechs Monaten. Der Vermieter muss spätestens sechs Monate nach Wohnungsübergabe Schadensersatz fordern.
  • Verjährung nach drei Jahren: Schadensersatzansprüche wegen Sachbeschädigung verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit Jahresende. Das heißt: Wurde dein Auto am 11. August 2020 beschädigt, endet dein Anspruch auf Schadensersatz am 31. Dezember 2023.
  • Verjährung nach zehn Jahren: Kennt der Geschädigte den Schaden, aber nicht den Verursacher (z.B. bei Fahrerflucht), verlängert sich die Verjährungsfrist (§ 199 III BGB). Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt dann erst nach zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses.
  • Verjährung nach 30 Jahren: Schadensersatzansprüche wegen immaterieller Schäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit) verjähren laut § 199 II BGB nach 30 Jahren ab dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses.

Wie melde ich den Schaden meiner Versicherung?

Du hast aus Versehen einen fremden Gegenstand kaputt gemacht und weißt nicht, wie du vorgehen sollst? Wir zeigen dir in vier Schritten, wie du den Schaden deiner Versicherung meldest:

  1. Schaden dokumentieren: Fotografiere den kaputten Gegenstand. Behalte alle Einzelteile, bis der Fall abgeschlossen ist. Manchmal musst du den Gegenstand für ein offizielles Gutachten einschicken.
  2. Überlegt handeln: Erkläre dich nicht voreilig für schuldig und zahle nicht einfach Schadensersatz. Informiere zuerst deine Versicherung, damit sie prüfen kann, ob die Gegenseite Anspruch auf Schadensersatz hat.
  3. Versicherung kontaktieren: Informiere deine Haftpflichtversicherung telefonisch, per Mail oder per Post. Fülle die Meldung korrekt aus und schicke auch deine Fotos mit ein. Allianz Direct Kunde? Melde den Schaden direkt in deinem Online-Account.
  4. Informationen weiterleiten: Wenn du Forderungen, Mahnungen oder Klagen erhältst, leite alles sofort an deine Versicherung weiter. Sie wird sich um den Fall kümmern und nach der Prüfung den Schadensersatz bezahlen.

FAQ zu Schadensersatz

Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommst du hier.

  • Wer hat Anspruch auf Schadensersatz?

    Jede Person, deren Rechte, Leben, Gesundheit oder Eigentum schuldhaft verletzt werden, hat Anspruch auf Schadensersatz. Das schädigende Ereignis ist meist eine unerlaubte Handlung wie Körperverletzung oder Betrug. Oder eine vertragliche Pflichtverletzung, zum Beispiel falsche, mangelhafte oder verzögerte Lieferung eines Gegenstandes.

  • Wann muss man selbst für den Schaden zahlen?

    Schadensersatz zahlst man selbst, wenn…

    • … man den Schaden absichtlich verursacht hat. Bei Vorsatz zahlen Versicherer nicht.
    • … das Risiko und der entstandene Schaden nicht versichert sind.

    Beispiel für nicht versicherte Schäden: Verursachen Tiere wie Pferde oder Hunde einen Schaden bei einer anderen Person, ist die private Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Sie übernimmt keine Kosten. Wenn du als Tierbesitzer keine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung hast, bezahlst du den Schaden selbst.

  • Wann kann man einen Schadensersatzanspruch geltend machen?

    Du kannst Schadensersatz so lange fordern, bis dein Anspruch darauf verjährt ist. Wann das der Fall ist, hängt von der Schadensart ab. Mietsachschäden verjähren zum Beispiel nach sechs Monaten. Bei Sachschäden, die zum Beispiel bei einem Autounfall entstehen, sind es drei Jahre.

  • Was versteht man unter verschuldensunabhängige Haftung?

    Verschuldensunabhängige Haftung bedeutet, dass du für einen Schaden haftest (und dafür aufkommen musst), obwohl du ihn nicht selbst verursacht hast. Meist betrifft diese Regelung größere Unternehmen bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen, zum Beispiel bei Wartungs- oder Dienstleistungsverträgen, Hosting- und Providing-Verträgen.

    Zum Beispiel: Ein IT-Unternehmen garantiert, dass es für seine Kunden zu 99,9 Prozent erreichbar ist. Es kommt zu einem technischen Defekt und alle Leitungen liegen lahm. Weil die Kunden das Unternehmen nicht erreichen können, entsteht ihnen ein Schaden. Dafür muss das Unternehmen verschuldensunabhängig zahlen.

  • Was bedeutet Schadensersatz wegen Nichterfüllung?

    Erfüllt die Gegenseite ihre vertraglichen Pflichten nicht, liegt eine Pflichtverletzung vor. Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadensersatz. Liefert ein Verkäufer zum Beispiel eine falsche oder mangelhafte Sache oder liefert sie zu spät, kannst du Schadensersatz wegen Nichterfüllung von ihm verlangen.

    Ein Beispiel: Person A kauft von Händler B einen Beamer für einen Vortrag. B liefert den Beamer aber später als im Kaufvertrag vereinbart. Wegen der Verspätung kann A den Vortrag nicht wie geplant halten und deshalb Schadensersatz wegen Nichterfüllung von B verlangen.

  • Wie sinnvoll ist eine Ausfalldeckung bei Schadensersatzansprüchen?

    Eine Ausfalldeckung (auch: Forderungsausfalldeckung) springt ein, wenn du Anspruch auf Schadensersatz hast, die Gegenseite aber nicht haftpflichtversichert und gleichzeitig zahlungsunfähig ist. In einem solchen Fall würdest du als Opfer keinen Schadensersatz vom Schädiger bekommen – es sei denn, du hast eine Privathaftpflicht mit Ausfalldeckung. Statt dem Schädiger begleicht dann die Versicherung deine Schadensersatzforderung.

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