Das Wichtigste zusammengefasst
- Eine Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine spezielle Form der Lebensversicherung. Sie wird auch gegenseitige Risikolebensversicherung genannt. Über Kreuz versichern können sich zum Beispiel Paare, Geschäftspartner oder eheähnliche Lebensgemeinschaften.
- Im Unterschied zu einer normalen Risikolebensversicherung schließt bei der Risikolebensversicherung über Kreuz jeder Partner eine Versicherung auf das Leben des anderen ab. Sprich: Stirbt die versicherte Person, erhält ihr Partner seine eigene Versicherungssumme ausbezahlt. Dabei ist meistens keine Erbschafssteuer fällig.
- Vor allem für unverheiratete Paare kann eine Risikolebensversicherung über Kreuz sinnvoll sein. Denn für sie gilt ein deutlich niedrigerer Freibetrag als für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner: 20.000 Euro statt 500.000 Euro (Stand: Februar 2024, Quelle). Auf alles, was über diese Summe hinausgeht, fallen Erbschaftssteuern an.
Was ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz?
Eine Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine spezielle Art von Lebensversicherung, mit der sich Paare, Geschäftspartner oder eheähnliche Lebensgemeinschaften gegenseitig absichern können. Teilweise wird diese Versicherungsform auch gegenseitige Risikolebensversicherung genannt.
Über Kreuz versichern heißt: Jeder Partner schließt einen eigenen Versicherungsvertrag ab, in dem er selbst als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter eingetragen ist. Als versicherte Person wird bei der Überkreuzversicherung aber der Partner festgelegt. Sprich: Stirbt der Partner, bekommt man die Versicherungssumme (= Todesfallsumme) aus seinem eigenen Vertrag ausbezahlt. Das hat den Vorteil, dass die Versicherungssumme nicht als Erbe, sondern als steuerfreie Vertragsleistung behandelt wird.
Zum Vergleich: Bei einer normalen Partner-Risikolebensversicherung würde jede Person ihr eigenes Leben versichern und den Partner als begünstigte Person eintragen. Weil der oder die Begünstigte im Todesfall aber nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, wird bei der Auszahlung der Versicherungssumme Erbschaftssteuer fällig.
Welche Leistungen sind mit einer Risikolebensversicherung über Kreuz abgedeckt?
Stirbt die versicherte Person, zahlt die Risikolebensversicherung die im Vertrag vereinbarte Todesfallsumme an die begünstigte Person aus – also an den Partner, der gleichzeitig auch Versicherungsnehmer ist. Mit dieser Geldleistung kann der Hinterbliebene zum Beispiel den Kredit für eine gemeinsame Immobilie weiterbezahlen.
Für wen ist eine Überkreuzversicherung sinnvoll?
Vor allem für unverheiratete Paare lohnt es sich, eine Risikolebensversicherung über Kreuz abzuschließen. Denn durch die gegenseitige Risikolebensversicherung lässt sich die Erbschaftssteuer vermeiden, die bei Auszahlung der Todesfallsumme normalerweise anfällt. Der Freibetrag für Paare ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft beträgt 20.000 Euro. Zum Vergleich: Sind die Partner verheiratet, gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro (Stand Februar 2024). Alles über den Freibetrag hinaus muss versteuert werden. Deswegen kann eine Überkreuzversicherung auch für Ehepaare sinnvoll sein, bei denen der Freibetrag schon durch eine Immobilie oder andere Vermögenswerte aufgebraucht wäre.
Was muss ich beim Abschluss einer Risikolebensversicherung über Kreuz beachten?
Egal ob über Kreuz oder regulär: Im Todesfall sollte eine Lebensversicherung für Partner die hinterbliebene Person finanziell voll absichern. Deswegen ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme wichtig. Der Betrag sollte bei der Risikolebensversicherung für beide Ehepartner oder Lebenspartner so gewählt werden, dass im Fall der Fälle alle finanziellen Verpflichtungen (z. B. Schulden, Kredite , Ausbildung der Kinder) abgedeckt sind.
Beachte außerdem, dass es normalerweise keine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt. Wer den Versicherungsantrag stellt, muss einige Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Nur so kann der Versicherer faire Beiträge kalkulieren. Menschen, die Berufe mit erhöhter Unfallgefahr ausüben oder gefährliche Hobbys (z. B. Fallschirmspringen) haben, zahlen meistens einen Risikozuschlag oder werden abgelehnt. Das gilt auch für Personen mit Vorerkrankungen (z. B. Bluthochdruck, Diabetes). Es gibt aber auch Versicherer, die dafür spezielle Lösungen anbieten.
Risikolebensversicherung über Kreuz im Detail
Eine Risikolebensversicherung über Kreuz funktioniert wie eine normale Risikolebensversicherung: Stirbt die versicherte Person während der Versicherungslaufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Todesfallsumme aus. Die Überkreuzversicherung beinhaltet zwei separate Verträge, deren Laufzeit im Schnitt 20 bis 25 Jahre beträgt . Die Verträge können sich auch an der Kreditlaufzeit einer Immobilie orientieren oder bis zur Rente abgeschlossen werden.
Im Unterschied zu normalen Risikolebensversicherungen bzw. Partnerversicherungen sind die Rollen bei einer gegenseitigen Risikolebensversicherung anders verteilt:
- Normale Risikolebensversicherung: Du bist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und versicherte Person. Die begünstigte Person ist deine Partnerin oder dein Partner. Sprich: Sie oder er bekommt im Todesfall die Versicherungssumme ausbezahlt.
- Risikolebensversicherung über Kreuz: Du bist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und begünstigte Person. Die versicherte Person ist deine Partnerin oder dein Partner. Stirbt sie oder er, zahlt der Versicherer dir deine eigene Todesfallsumme aus.
Eine weitere Variante der Partner-Risikolebensversicherung ist die verbundene Risikolebensversicherung (heißt auch: verbundene Leben oder Partnerversicherung). Bei diesem Modell sind beide Partner in einem gemeinsamen Vertrag versichert. Der Unterschied zu normaler Risikolebensversicherung und Risikolebensversicherung über Kreuz: Im Todesfall zahlt eine verbundene Lebensversicherung die Versicherungssumme nur einmal aus. Sprich: Stirbt der erste Partner, geht die Auszahlung an den hinterbliebenen Partner. Stirbt dieser auch, ist keine Auszahlung mehr vorgesehen.
Was passiert mit der Risikolebensversicherung über Kreuz bei Scheidung oder Trennung?
Trennen sich die Personen, die über Kreuz versichert sind, sollte die Partner-Risikolebensversicherung angepasst werden. Heißt: Die Überkreuzversicherung wird in eine normale Risikolebensversicherung umgewandelt. Mit Zustimmung des Ex-Partners übernimmt jede Person den Vertrag, in dem sie als versicherte Person eingetragen ist. Dann kann sie neu bestimmen, wer im Todesfall die Versicherungssumme bekommen soll (z. B. neuer Partner, Kinder).
Alternativ können getrennte oder geschiedene Partner die Risikolebensversicherung über Kreuz kündigen. Nachteil dieser Variante: Beide Personen müssen neue Verträge abschließen und erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen.
Risikolebensversicherung über Kreuz: Vorteile & Nachteile
Wer sich mit einer Risikolebensversicherung über Kreuz versichern will, sollte vorab die Stärken und Schwächen des Vertragsmodells abwägen. Eine Überkreuzversicherung hat diese Vorteile und Nachteile.
Risikolebensversicherung über Kreuz – Vorteile:
- Keine Erbschaftssteuer bei Auszahlung der Todesfallsumme fällig
- Zwei Einzelverträge, bei denen sich Laufzeit und Versicherungssumme individuell festlegen lassen (Verträge können unabhängig voneinander gestaltet werden)
- Versicherer zahlt Todesfallsumme beider Verträge an Hinterbliebene aus, wenn bei Risikolebensversicherung über Kreuz beide sterben
- Kann auch für gegenseitige Absicherung von Geschäftspartnern interessant sein
Risikolebensversicherung über Kreuz – Nachteile:
- Bei Trennung oder Scheidung Vertragsanpassung nötig
- Überkreuzversicherung mit zwei Verträgen leistet mehr als Partner-Lebensversicherung mit einem gemeinsamen Vertrag und ist deswegen teilweise teurer
Über Kreuz versichern: Kosten und Steuer
Wie teuer eine Risikolebensversicherung über Kreuz für Beitragszahler ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Bei vielen Anbietern ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz ab wenigen Euro im Monat abschließbar. Den Beitrag für jeden Partner berechnet der Versicherer individuell. Dabei spielen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Eintritt, Versicherungssumme und Laufzeit eine Rolle. Jeder Partner übernimmt die Beiträge für den Vertrag, in dem er als Versicherungsnehmer und Beitragszahler eingetragen ist.
Risikolebensversicherung über Kreuz & Steuer: Meistens fällt auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung über Kreuz keine Erbschaftssteuer an. Hintergrund: Bei der Lebensversicherung über Kreuz bekommt jeder Partner seine eigene Versicherungssumme. Deswegen zählt das Geld nicht als Erbschaft und muss nicht versteuert werden. Erbschaftssteuer ist nur fällig, wenn beide Personen gleichzeitig sterben und das Geld an die Erben ausgezahlt wird . Steuervorteile gegenüber einer normalen Risikolebensversicherung hat die Überkreuzversicherung vor allem für unverheiratete Paare, für die bei der Erbschaftssteuer niedrigere Freibeträge gelten.
FAQ zu Risikolebensversicherung über Kreuz
Hier findest du die Antworten auf die wichtigsten Fragen
Warum eine Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen?
Bei Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Risiko-LV über Kreuz ist meistens keine Erbschaftssteuer fällig . Dadurch haben vor allem Paare ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft steuerliche Vorteile. Denn bei einer normalen Risikolebensversicherung kann Erbschaftssteuer anfallen, wenn der Freibetrag (z. B. 20.000 Euro für unverheiratete Paare, Stand: Juli 2023 ) überschritten wird.
Außerdem schließen bei der Überkreuzversicherung beide Partner einen individuellen Vertrag ab, den sie unabhängig voneinander gestalten können. Und: Falls beide Partner gleichzeitig sterben, zahlt der Versicherer beide Todesfallsummen an die Hinterbliebenen aus. Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung mit einem gemeinsamen Vertrag wird die Todesfallsumme nur einmal ausbezahlt.
Wie funktioniert eine Überkreuzversicherung?
Mit einer Risikolebensversicherung über Kreuz können sich Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner gegenseitig versichern. Jede Person schließt einen eigenen Vertrag ab, in dem sie als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler eingetragen ist. Als versicherte Person wird jeweils der Partner festgelegt. Sprich: Wenn die versicherte Person stirbt, bekommt ihr Partner die im Vertrag vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt.
Wer bekommt die Risikolebensversicherung, wenn beide sterben?
Wenn bei einer Risikolebensversicherung über Kreuz beide Partner sterben, geht die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen (z. B. gemeinsame Kinder). Der Versicherer schüttet die Todesfallsummen beider Verträge aus . Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme dagegen nur einmal ausbezahlt.
Ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung über Kreuz steuerfrei?
Auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung über Kreuz fällt keine Erbschaftssteuer an. Ausnahme: Sterben beide Partner gleichzeitig, ist die Todesfallsumme für Hinterbliebene erbschaftssteuerpflichtig. Je nach Verwandtschaftsverhältnis gelten unterschiedliche Freibeträge, zum Beispiel 400.000 Euro für leibliche Kinder, Stief-, Adoptiv- oder Enkelkinder, wenn die Eltern verstorben sind (Quelle, Stand Juli 2023).