Versicherungen absetzen & Steuern sparen

Alle wichtigen Infos und Tipps zum Thema findest du in unserem Artikel.

Mit der Steuererklärung bekommt der Steuerzahler die Möglichkeit zuvor getätigte Ausgaben steuerlich geltend zu machen und die Steuerlast zu senken. Versicherungen lassen sich unter dem Punkt „Sonderausgaben" oftmals absetzen.

Versicherungen absetzen & Steuern sparen

Inhaltsverzeichnis

  • Diese Versicherungen lassen sich steuerlich absetzen
  • So gibst du die Versicherungen in der Steuererklärung richtig an
  • Diese 5 Fehler solltest du vermeiden
  • So sparst du nicht nur bei der Steuererklärung

Diese Versicherungen lassen sich steuerlich absetzen 

Wenn du deine Versicherung in der Steuererklärung als Sonderausgabe oder Werbungskosten einträgst, hast du die Chance, dass dir nachträglich Steuergelder zurückgezahlt werden. Beim Ausfüllen der Steuererklärung musst du zwischen beruflichen und privaten Risiken unterscheiden. Diese Versicherungen lassen sich steuerlich absetzen:

Private Risiken: Sonderausgaben

  • Altersvorsorge: gesetzliche und private Rentenversicherungen
  • Riester-Rentenversicherungen: bis zu einer Höchstsumme von 2100 Euro, inklusive der staatlichen Zulagen
  • Vorsorgeaufwendungen: bis zu einer maximalen Absetzungsgrenze von 1900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte. Für Selbstständige liegt die Höchstgrenze bei 2800 Euro. Bei Ehepaaren wird der jeweils doppelte Betrag veranschlagt

Die häufigsten Versicherungen sind:

  • Haftpflichtversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Kranken- und Pflegezusatzversicherung
  • Unfallversicherung (außerhalb der Arbeit)
  • Krankentagegeld-/Krankenhaustagegeld-Versicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Reise-Kranken-/Unfall-Versicherung
  • Pflegeversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kapitallebensversicherung (abgeschlossen vor dem 1. Januar 2005)
  • Sterbegeldversicherung

Alle anderen privaten Sachversicherungen, wie zum Beispiel Privat-/Miet-/Verkehrsrechtsschutzversicherung, Hausrat-, Kfz-Kasko-, Kapitallebensversicherungen und private Kapitalanlage-Produkte lassen sich nicht steuerlich absetzen.

Berufliche Risiken: Werbungskosten

Diese Versicherungen zur Vermeidung beruflicher Risiken kannst du als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen:

  • Unfallversicherung (für den Bereich Arbeit)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Arbeitsrechtsschutzversicherung bzw. Berufsrechtsschutzversicherung

Decken die Versicherungen gleichzeitig berufliche und private Risiken ab, werden die Kosten auf die beiden Posten Werbungskosten und Sonderausgaben aufgeteilt.

So gibst du die Versicherungen in der Steuererklärung richtig an 

Beim Erstellen der Steuererklärung musst du noch mehr wichtige Informationen beachten.

Steuerklärung Formular
Auf den ersten Blick kann das Formular etwas unübersichtlich wirken. Wir erklären den Aufbau!

Versicherungen nachweisen

Die Sozialbeiträge, zu denen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zählen, werden mit den Rentenzahlungen automatisch an das Finanzamt gemeldet und in einer “elektronischen Lohnsteuerkarte” erfasst. Dafür musst du keine zusätzlichen Nachweise liefern. Für alle weiteren Versicherungspolicen solltest du eine Kopie des Versicherungsvertrags und der jährlichen Beitragsrechnung beilegen, die vom Finanzamt geprüft werden kann. Für laufende und regelmäßige Einzahlungen wird der Anhang des Vertrages nur einmal benötigt. In den folgenden Jahren reicht ein Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszuges oder ähnliches.

Versicherungen in die Steuererklärung eintragen

Die Steuererklärung, egal ob elektronisch oder auf Papier, ist in das Hauptformular und die zugehörigen Anhänge unterteilt.

Das Hauptformular: der Mantelbogen

Das Hauptformular ist in vier Seiten aufgeteilt:

Seite 1 - Persönliche Daten: Angabe der Adresse, der Religionszugehörigkeit, Steuernummer und Bankverbindung

Seite 2 - Sonderausgaben: Summe der oben aufgeführten Sonderleistungen, wie Spenden oder Versicherungsaufwendungen unter Beachtung der zulässigen Höchstgrenze

Seite 3 - Außergewöhnliche Belastungen

Seite 4 - Lohnersatzleistungen: Krankengeld, Kindergeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Kosten für eine Ausbildung

Zum Schluss unterschreibst du und dein Ehe- oder Lebenspartner, solltet ihr verheiratet oder verpartnert sein, das Formular.

Die Anlagen

Im zweiten Teil der Steuererklärung findest du die Anlagen:

Anlage Vorsorgeaufwand

Die Anlage Vorsorgeaufwand besteht aus einem Blatt mit zwei Seiten. Das ist die Aufgliederung der bereits erwähnten Sonderausgaben, denn sie werden hier noch einmal genau aufgezählt und beziffert.

Seite 1

  • Altersvorsorge
  • Gesetzliche Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung

Seite 2

  • Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vorsorgeaufwendungen wie im Artikel unter Sonderausgaben aufgelistet (Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, etc.)
  • Wenn du die Kranken- und Pflegeversicherung für jemand anderen bezahlst, kannst du das in den entsprechenden Zeilen eintragen

Anlage AV:  Hier werden alle privaten Riester-Renten-Zahlungen für die Altersvorsorge mit deiner Sozialversicherungsnummer angegeben.

Anlage Kind: Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung deines Kindes.

Anlage N: Angabe des beruflichen Verdienstes und der beruflichen Ausgaben (Werbungskosten).

Anlage KAP: Angaben zu Kapitalerträgen, wie Aktienverkäufen, Zinserträgen oder ähnlichem.

Anlage V: Für Vermieter oder Verpächter.

Anlage R: Erhaltene Rentenzahlungen.

Anlage U: Die Anlage U ist ganz wichtig für alle geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, die ihre Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner über das Realsplitting absetzen. Bis zu 13.805 Euro Unterhalt, den du deinem Ex-Partner im Jahr zahlst, kannst du in der Anlage U als Sonderausgaben absetzen.

Fälligkeitspflicht der Steuererklärung

Du musst die Steuererklärung mit allen benötigten Belegen und Nachweisen spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt deiner Stadt oder Gemeinde einreichen. Wenn du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember.

Diese 5 Fehler solltest du vermeiden 

Wenn auch du zukünftig von Steuermäßigungen profitieren willst, solltest du folgende 5 Fehler bei der Steuererklärung vermeiden.

Verzweifelte Frau vor Dokumenten
Ein korrekt ausgefülltes Formular kann einen Papierkrieg abwenden!

1. Keine Steuererklärung schreiben

Wer Zeit und Mühe spart und keine Steuererklärung anfertigt, kann auch nicht von Rückzahlungen profitieren. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, ist es ratsam, Belege und Quittungen ordentlich zu sammeln und die Steuererklärung regelmäßig auf den neusten Stand zu bringen.

2. Unterschrift vergessen

Unterschreibe die Steuererklärung! Vermeide eine Zitierung ins Amt und überprüfe lieber doppelt und dreifach, ob du wirklich unterschrieben hast. Diese Vorsichtsmaßnahme spart Zeit und Nerven.

3. Aufwendungen vergessen

Gehe die Ausgaben des gesamten letzten Jahres durch und kontrolliere, ob du wirklich alle Aufwendungen angegeben hast. Bedenke: Jede fehlende Aufwendung erhöht deine Steuerlast.

4. Rechnungen bar bezahlen

Wenn du Rechnungen mit einer Geldkarte bezahlst, kannst du den Kontoauszug, neben der Quittung, als Zahlungsnachweis und Beleg in der Steuererklärung nutzen. So minimierst du die Gefahr einer unübersichtlichen Zettelwirtschaft und kannst im Notfall auf elektronisch hinterlegte Zahlungsausgänge auf deinem Konto zurückgreifen.

5. Kosten im falschen Feld eintragen

Wenn du Kosten in ein falsches Feld einträgst, riskierst du eine erhöhte Steuerlast.

So sparst du nicht nur bei der Steuererklärung 

In diesem Artikel haben wir dich umfassend über das Thema Steuern und Versicherungen informiert und hoffen, dass wir all deine offenen Fragen beantworten konnten. Mit Versicherungen von Allianz Direct sparst du nicht nur bei der Steuererklärung, sondern von Anfang an. Überzeuge dich selbst!

Mann mit Gitarre

Privathaftpflicht­versicherung berechnen

Wechseln lohnt sich: Hole dir jetzt die günstige Allianz Direct Private Haftpflichtversicherung.